28.03.2022 |
Mit diesem Vorstoß hat der baden-württembergische Verkehrsminister kürzlich am Hochrhein für einen Sturm der Entrüstung gesorgt: In einem Schreiben informierte Winfried Hermann die Landräte und Bürgermeister der Region darüber, die Planung für die A 98 nicht länger unterstützen zu wollen. Damit schlug er nichts anderes vor, als die Hochrhein-Autobahn zu kippen und durch eine dreispurige Bundesstraße zu ersetzen.
Am Bodensee fühlt man sich da an die Debatte um die B 31-neu zwischen Immenstaad und Meersburg erinnert. Dass die neue Bundesstraße vierspurig gebaut werden soll, galt in der Region eigentlich schon lange als gesetzt. Im August 2019 allerdings die Überraschung: Hermann brachte bei der Eröffnung des B-31-Abschnitts bei Überlingen den dreispurigen Ausbau für die Strecke zwischen Meersburg und Immenstaad ins Spiel.
Statt eines „autobahnähnlichen Ausbaus mit vier Spuren plus zwei Standstreifen“ sollte eine abgespeckte Variante zumindest genauer untersucht werden, so der Minister. Auch nach der Festlegung auf die sogenannte Vorzugsvariante B1 hält er an der Forderung fest, dass die Trasse nur mit drei statt vier Spuren geplant werden soll. Die Entscheidung hierzu liegt allerdings beim Vorhabenträger – also beim Bund. Und der hat sich im August 2021 für einen vierstreifigen Neubau entschieden.
Könnten die Planer davon in Zukunft noch abrücken? Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ist eine vierspurige Trasse mit Seitenstreifen aufgrund „der Verkehrssicherheit, der Arbeitssicherheit für das Straßenbetriebspersonal sowie der Charakteristik des Streckenverlaufs“ geboten. „Eine Reduzierung des Regelquerschnitts ist aus den zuvor genannten Gründen nicht vorgesehen“, so eine Ministeriumssprecherin. Mit seiner Zustimmung zur Variante B1 hat der Bund das Regierungspräsidium Tübingen beauftragt, die nächsten Schritte vorzubereiten, das ist zunächst die endgültige Linienbestimmung. Die dafür nötigen Gutachten sollen bis Sommer fertiggestellt werden. ....
Wann gilt das Vorhaben eigentlich als genehmigt? ....„Aufgrund dieser erforderlichen Abstimmungen und Beteiligungen kann derzeit noch kein Zeitpunkt für den Abschluss der Linienbestimmung genannt werden“, so Rochner.
...Eine endgültige Entscheidung, wo und wie die neue Trasse gebaut werden kann, werde erst mit beziehungsweise nach dem Planfeststellungsverfahren erfolgen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss – und dem Ende der Klagefrist – wird Baurecht geschaffen.
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