Freitag, 4. März 2022

Update: Gerichtstermin in Wangen

Am 3.3. findet eine Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Wangen statt. 

Sie richtet sich gegen eine:n Aktivist:in, welche:r im April 2021 zusammen mit anderen Aktivist:innen die Zufahrten mehrerer Kiesgruben blockiert haben soll, um auf deren klimaschädliche Produktion aufmerksam zu machen und diese für einige Zeit zu verzögern. Durch die Aktion fiel damals der Verkehr der lauten LKW-Transporter für ein paar Stunden aus, was die Anwohnenden der Region an dem Morgen positiv überraschte.

Nun wird der Person Nötigung vorgeworfen, was zu einer hohen Geldstrafe führen könnte. 

Es ist schon der zweite Prozess gegen ein:e der Aktivist:innen. Zusätzlich droht der gesamten Gruppe eine zivilrechtliche Klage der Kieswerke von über 30.000 Euro. Für die jungen Aktivist:innen sind diese Strafen eine große Belastung und nicht verhältnismäßig.

Die Verbrechen der Kieswerke an unserem Klima sind so viel höher, als der "Schaden" des Protestes, der auf dieses wichtiges Thema aufmerksam machen will. Durch die unverhältnismäßige Kriminalisierung der Aktion soll von der klimaschädlichen und trinkwasserverseuchenden Produktion abgelenkt werden.

Wir sagen: Klimaschützen ist kein Verbrechen!
Kommt am Vormittag des 3.3.2022 zur Mahnwache vor dem Amtsgericht Wangen in der Lindauer Str. 28, 88239 Wangen im Allgäu, um die angeklagte Person zu Unterstützen. Denn Solidarität ist ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Repression! Angemeldet ist die Mahnwache von 8:30 bis 15:00 Uhr.


 +++ Urteil gefällt: 80 Sozialstunden für eine Kiesgrubenblockade +++

Am Donnerstag, den 3. März 2022, fand der zweite Prozess gegen ein Aktivisti der Kiesgrubenblockade im Amtsgericht Wangen statt. Der Person wurden Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Nach vier Stunden Verhandlung lautete das Urteil nun 80 Sozialstunden. Damit wurde allen Forderungen der Staatsanwaltschaft Folge geleistet. Die Mahnwache vor dem Amtsgericht war dafür sehr erfolgreich. Es wurden viele aufschlussreiche Gespräche mit Passantis geführt. So zeigten die Menschen Solidarität mit der angeklagten Person und konnten mensch nach dem Gerichtsprozess in Empfang nehmen.

Als das Aktivisti im Abschlussstatement erklärte, warum es sich bei zivilem Ungehorsam um Notwehr handele, stellte die Richterin die psychische Gesundheit des angeklagten Aktivisti in Frage und erklärte die Person für klimahysterisch und empfahl mensch, statt Blockade Aktionen lieber einen Brief an menschs Bundestagsabgeordneten zu schreiben.

++Wir wollen dieses unverhältnismäßige Urteil nicht auf uns sitzen lassen und planen in Revision zu gehen. ++

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