Freitag, 12. Dezember 2025

Stellungnahme des Sachverständigenrates zu Klima-Verfassungsbeschwerden vom 15.10.25

‪Da ist sie ja: Die einzige fristgerecht abgegebene Stellungnahme der Bundesregierung.
Alle anderen werden noch bisschen geschoben, während man eifrig am schnellen Rollback der bereits erzielten Fortschritte arbeitet.

Ich sehe es ja ein: wie soll der Umweltminister ein Programm entwerfen, wenn ständig rückwärts gearbeitet wird? Wenn die Versäumnisse nicht weniger werden, sondern sich immer weiter auftürmen? Es macht ganz den Eindruck, als hätte die jetzige Koalition noch nie was von Klimaklagen gehört, vielleicht haben sie das auch nicht. Sie haben so viel zu tun mit Verbrenner-Aus und all den lästigen kleinen Dingen - und vor allem mit den lästigen NGO`s -  da kann man das Wichtigste schon mal aus den Augen verlieren.....

Sachverständigenrat für Umweltfragen‬  ‪@umweltrat.bsky.social‬

Das #Pariser #Klimaabkommen wurde vor 10 Jahren verabschiedet. Zwar war es ein bedeutsamer Fortschritt in der internationalen Klimapolitik, doch seine Umsetzung bleibt hinter dem Notwendigen zurück. Dies nehmen wir zum Anlass, um auf die Einhaltung globaler und nationaler CO2-Budgets zu drängen.

Der SRU plädiert dafür, am CO2-Budget als Maßstab festzuhalten, auch wenn es überschritten wird. Das schafft Transparenz und kann zukünftige Ambition fördern.

Mehr erfahren? 👉 Zu den SRU-Publikationen

➡️ Stellungnahme Klima-Verfassungsbeschwerden: kurzlinks.de/tuoc

➡️ Wo stehen wir beim CO₂-Budget? Eine Aktualisierung: kurzlinks.de/k2rn

➡️ CO₂ Budget Calculator: kurzlinks.de/b7fd

➡️ Wie viel CO2 darf Deutschland maximal noch ausstoßen? kurzlinks.de/oj08


Stellungnahme · 15.10.2025

Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden

Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Es hat dem SRU die Möglichkeit gegeben, sich als sachkundiger Dritter zum Verfahren zu äußern. In seiner Stellungnahme befasst sich der SRU unter anderem mit dem CO2-Budget und aktualisiert seine Budget-Berechnung auf den Stand von 2025.

Die aktualisierte Berechnung bestätigt, dass das verbleibende deutsche Budget rasch schrumpft bzw. für die Temperaturobergrenze von 1,5 °C sogar schon verbraucht ist. Das Budget für maximal 1,75 °C Erwärmung (mit 67 % Wahrscheinlichkeit einer Nicht-Überschreitung) ist zwar aktuell noch nicht erschöpft, wird jedoch bei linearer Emissionsreduktion im Jahr 2033 aufgebraucht sein.

Darüber hinaus befasst sich die Stellungnahme mit der im Juli 2024 erfolgten Novellierung des Klimaschutzgesetzes, mit der u.a. die verbindlichen Sektorziele abgeschafft und der Nachsteuerungsmechanismus geändert wurde. Der SRU kommt zum Schluss, dass die Novelle das Erreichen der gesetzlichen Klimaziele voraussichtlich erschwert.



2025, 15 Seiten



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