Samstag, 18. Mai 2024

DUH: Aufzeichnung des Klimaklagen Online-Live-Talk am 16. Mai 2024

  Die Aufzeichnung ist sehr zu empfehlen!


Unsere Klimaklagen vor dem Hintergrund der Entkernung des Klimaschutzgesetzes und Bericht über die Gerichtsverhandlung am OVG Berlin-Brandenburg

Schade, dass Sie nicht dabei sein konnten! Den Live-Talk können Sie sehr gerne unter folgendem Link nachträglich anschauen. Dabei wünsche ich Ihnen ganz viel Freude!

https://youtu.be/GkBjzLhGl30

Trotz massiver Kritik und breiter Empörung wurde vergangene Woche im Bundestag einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Durch den Wegfall von Sektor- und Jahreszielen erhofft sich Minister Wissing einen Freifahrtschein, um sich der Verantwortung für die aktuelle Klimaschutzlücke im Verkehr von mindestens 180 Millionen Tonnen CO2 zu entziehen. Die Gesetzesänderung würde bedeuten, dass in der laufenden Legislaturperiode keine einzige weitere Klimaschutzmaßnahme auf den Weg gebracht werden muss und Deutschland künftig milliardenschwere Strafzahlungen leisten muss, da EU-rechtliche Klimavorgaben absehbar nicht eingehalten werden. Gemeinsam mit anderen Umwelt- und Klimaschutzorganisationen sowie Juristinnen und Juristen haben wir deutlich gemacht, dass diese Gesetzesnovelle nicht nur verheerende Folgen für den Klimaschutz haben wird, sondern auch als verfassungswidrig einzustufen ist.

Noch ist die Gesetzesänderung nicht in Kraft getreten, denn es bleiben noch die Abstimmung im Bundesrat am 17. Mai und die rechtliche Prüfung vor der Unterschrift durch den Bundespräsidenten. Sicher ist jedoch bereits jetzt, dass unsere Klimaklage gegen die Bundesregierung am 16. Mai 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch unter dem bisherigen Klimaschutzgesetz verhandelt wird. Vor dem Hintergrund der geplanten Aushöhlung des wichtigsten Klimagesetzes in Deutschland gewinnt Ihre Unterstützung unserer Klimaklagen an zusätzlicher Bedeutung, denn nun gilt es, jegliche juristische Mittel auszuschöpfen. Wie ernst die Lage ist, wird durch die Entscheidung der Richterin Frau Holle, Vertreterinnen und Vertreter des Umweltbundesamtes und Klima-Expertenrates der Bundesregierung zur Gerichtsverhandlung am 16. Mai einzuladen, unterstrichen. Das Gericht macht damit klipp und klar deutlich, dass es nicht beabsichtigt, sich von dem Ampel-Versuch, vor der Gerichtsverhandlung einfach das Gesetz zu ändern, ablenken zu lassen.

Rückenwind erhalten unsere Klimaklagen durch den kürzlichen Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR hat festgestellt, dass Klimaschutz ein Menschenrecht ist und die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet sind, ihre Treibhausgasemissionen gemäß den Klimazielen des Pariser Abkommens zu reduzieren. Das Urteil betrifft zwar im konkreten Fall die Schweiz, ist aber auch für Deutschland unmittelbar bindend.

Unsere Klimaklagen sind entscheidend, um den Klimaschutz in Deutschland voranzubringen. Wir werden nicht akzeptieren, dass der Klimaschutz abgeschafft oder verwässert wird. Wir kämpfen weiter – bisher erfolgreich und mit Ihnen an unserer Seite – mit unseren Klimaklagen.

Bei unserem Klimaklagen Live-Talk am 16. Mai um 19.00 Uhr wollen wir – Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger und ich – über die Ergebnisse der Gerichtsverhandlung berichten und gemeinsam mit Ihnen über weitere mögliche Schritte diskutieren. Wir laden Sie herzlich dazu ein und freuen uns besonders darauf, uns mit Ihnen persönlich auszutauschen.

Wir freuen uns, wenn wir Sie zu der Veranstaltung begrüßen dürfen!

Herzliche Grüße

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen