Zeit hier 30. November 2023, Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Deutschland macht nicht genug, um schädliche Klimagase zu senken, sagen zwei Verbände. Vor Gericht bekamen sie recht. Die Regierung prüft aber nun, in Revision zu gehen.
Die Bundesregierung muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu senken.
Das entschied das Gericht nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND. Es ließ eine Revision zu. Die Regierung prüft nun, ob sie diesen Weg gehen wird.
Beide Verbände hatten geklagt, weil aus ihrer Sicht die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt haben, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde. Die Regierung hatte im April mitgeteilt, dass der zuständige Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) kein Klimaschutzsofortprogramm vorlegen müsse.
Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in einem Paragrafen, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung.
Bundesregierung prüft Revision
Für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sind damit jedoch nicht "die Anforderungen an ein Sofortprogramm" erfüllt. Das beschlossene Klimaschutzprogramm überprüfe verschiedene Bereiche in einer mehrjährigen Gesamtrechnung. Dagegen müsse ein Sofortprogramm "kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten", damit die im Klimaschutzgesetz vorgesehenen Emissionsmengen in den folgenden Jahren eingehalten würden, teilte das Gericht mit.
Die Bundesregierung prüft nun, ob sie in Revision geht. "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen", teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. "Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen."
Deutsche Umwelthilfe fordert Tempolimit
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, bewertete die Entscheidung des Gerichts als einen "richterlichen Doppel-Wumms für den Klimaschutz" und eine "schallende Ohrfeige für die Bundesregierung". Er forderte ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen sowie 80 Kilometern pro Stunde außerorts und 30 Kilometern pro Stunde in Städten. So ließen sich jährlich mehr als elf Millionen Tonnen CO₂ einsparen – das sei ein Drittel des Fehlbetrags im Verkehrssektor. Außerdem müssten klimaschädliche Subventionen wie das Dienstwagenprivileg gestrichen werden.
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