Über vier Stunden verhandelte gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unsere ersten beiden von insgesamt fünf Klimaklagen gegen die Bundesregierung.
Ich bin noch völlig überwältigt vom Verlauf der Gerichtsverhandlung. Vier hochbezahlte Anwälte der Bundesregierung versuchten die Bedeutung und Verbindlichkeit des Klimaschutzgesetzes kleinzureden. Und vor allem unsere Klageberechtigung zu negieren.
Die Vorsitzende, Richterin Holle, war aber von unserer Argumentation und vom eindeutigen Wortlaut des Klimaschutzgesetzes ganz offensichtlich mehr überzeugt. Das ging bis zum „Nutella-Prinzip“, mit dem sie die Vertreter der Bundesregierung kritisierte: Wo Klimaschutz-Sofortprogramm draufsteht, müsse auch ein solches enthalten sein!
In sechs Tagen erhalten wir das Urteil und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir am Donnerstag den 30. November um 9 Uhr unseren ersten Sieg im Kampf für den Klimaschutz gegen die Bundesregierung feiern werden! Alle von Ihnen, die uns mit Ihrer Spende oder Klimaklagen-Patenschaft diesen grandiosen Prozessauftakt ermöglicht haben, danke ich dafür ganz herzlich!
Doch jetzt geht es erst richtig los! Drei weitere Klimaklagen der DUH liegen bei Richterin Holle an diesem für die Bundesregierung zuständigen Gericht und werden am 1. und am 29. Februar 2024 verhandelt. Nach dem gestrigen Prozessauftakt zu den beiden fehlerhaften Sofortprogrammen Verkehr und Gebäude, wird die Verhandlung zum gesamten Klimaschutzprogramm das voraussichtlich wichtigste Verfahren sein.
Ich rechne nun mit einer nochmals massiv steigenden Anzahl an Stellungnahmen und Anti-Klimaschutz-Gutachten, auf die wir schnell reagieren müssen. Bitte helfen Sie uns für diese weiteren drei Klimaklagen und die Klima-Verfassungsbeschwerde mit einer Spende oder noch besser dauerhaft mit einer Klimaklagen-Patenschaft!
Vor einem Monat haben wir eine neue Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: In der Beschwerde geht es darum, dass die Bundesregierung die über 300 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente große Klimaschutzlücke zur Erreichung des für 2030 gesetzlich geregelten Klimaschutzziels schließt und ein verfassungskonformes Klimaschutzprogramm vorlegt. So nehmen wir den Bundeskanzler und sein Kabinett in die Zange, verhindern Ausflüchte und juristische Winkelzüge.
Die Antwort der Bundesregierung auf die sich dramatisch verschärfende Klimakrise haben wir gestern vor Gericht erlebt: Die Anti-Klimaschutz-Ampel negiert das Klimaschutzgesetz und verweigert wirksame Maßnahmen – vor allem im Verkehrsbereich. Unser Anwalt, Remo Klinger, überlies mir gestern das Schlussplädoyer vor Gericht. Ich habe an die fünf Richterinnen und Richter appelliert, die Bundesregierung zur Ergreifung aller Klimaschutzmaßnahmen zu verpflichten, die als ‚niedrig hängende Früchte‘ schnell, kostenlos oder sogar mit Einsparungen im Haushalt der Bundesregierung verbunden sind. Die wichtigste ist dabei, als Sofortmaßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf der Autobahn, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts. Allein damit lassen sich über 11 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) macht es umso wichtiger, dass die 65 Milliarden Euro klimaschädlichen Subventionen gestrichen werden. Anstatt sündhaft teure Geschenke für die fossile Lobby wie die Dieselsubvention und die Steuerfreiheit von Flugbenzin, müssen diese so freiwerdenden Mittel für wirksame Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden.
Eine weitere Baustelle ist die Verteidigung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes, dessen Verschärfung wir mit dem historischen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 20a des Grundgesetzes im Jahr 2021 erreichen konnten, indem wir bereits 2020 eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht hatten. Wir haben es mit Hilfe vieler Unterstützer geschafft, bis heute die von der Ampel geplante Entkernung zu verhindern. Mit unserer erneuten Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch zwei von der DUH unterstützte jugendliche Beschwerdeführer werden wir das Vorgehen der Bundesregierung stoppen. Auch dafür brauchen wir aber Ihre Unterstützung!
Nach zwei Jahren Verzögerung der bereits seit 2021 eingereichten ersten Klimaklagen und den systematischen Verzögerungen der Gerichtsverfahren durch die Bundesregierung, konzentrieren sich die Gerichtsverfahren jetzt auf wenige Monate über den Jahreswechsel. Nach der gestrigen Verhandlung unserer zwei Klimaklagen für Sofortprogramme im Gebäude- und Verkehrssektor folgen im Februar die Grundsatzklagen zum Klimaschutzprogramm. Und wir rechnen noch in 2024 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unserer neuen Verfassungsbeschwerde. Der erfolgreiche Ausgang dieser insgesamt sechs DUH-Klimaklagen würde einen Durchbruch mit erheblicher Tragweite für Umwelt, Klima und Mensch bedeuten.
Ich verspreche Ihnen: Wir werden mithilfe der Gerichte die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen – auch und gerade im Verkehrssektor. Für die Verfassungsbeschwerde und die Klimaklagen brauchen wir aber Ihre Hilfe: Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch besser dauerhaft mit einer Klimaklagen-Patenschaft!
Jetzt spenden oder Klimaklagen-Pate werden
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Klimaschutzprogramm
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