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Als L4F betonen wir, dass der Klimawandel zu drastischen Veränderungen auch in der Rechtsetzung, -anwendung und -durchsetzung führen muss.
Art. 20a unserer Verfassung sagt, dass der Staat „auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen“ schützt.
Wir fordern den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder auf, eine solche lebenswerte Zukunft sicherzustellen. Deutschland muss mit Entschlossenheit der Dringlichkeit des Klimawandels Rechnung tragen. Das betrifft nicht nur politische Entscheidungen, sondern auch die Gesetzgebung.
Wir appellieren daher an den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder, die Forderungen von Fridays for Future auch im Recht umzusetzen.
Als L4F fordern wir insbesondere:
• Ein Klimaschutzgesetz, das die Einhaltung des 1,5 Grad - Ziels des Pariser Klimaabkommens verbindlich festschreibt,
• eine sofortige rechtliche Umsetzung des Kohleausstiegs,
• eine ernsthafte rechtliche Umsetzung aller mit dem Klimaschutz in Zusammenhang stehender Gesetzesvorhaben,
• Klimaschutz als rechtliche Leitlinie, die bei jeder hoheitlichen Maßnahme zu beachten ist.
Der Klimaschutz und die Aufrechterhaltung/Wiederherstellung der Biodiversität dürfen nicht als konkurrierende Ziele angesehen werden. Anlagen für erneuerbare Energien (Wind- und Wasserkraft, Solaranlagen etc.) können und müssen so geplant werden, dass sie mit den Zielen des Artenschutzes und des Erhalts der ökologischen Vielfalt zu vereinbaren sind. Es ist die Aufgabe der diversen Planungsträger (Kommunen, Landkreise, regionale Planungsverbände etc.), sich dieser Herausforderung zu stellen. Ebenso dürfen Klimaschutz und die Herstellung einer sozial gerechten Gesellschaft nicht als Gegensätze angesehen, sondern müssen als voneinander abhängig begriffen werden. Maßnahmen für den Klimaschutz müssen deshalb so gestaltet werden, dass sie soziale Gerechtigkeit fördern oder zumindest nicht zu mehr Ungerechtigkeit führen.
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