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Klimaschützer holt den Sekt raus und feiert!
Shell muss Kohlendioxid-Ausstoß drastisch verringern
Ein Gericht in Den Haag fällt ein wegweisendes Urteil gegen den Ölkonzern. Im Dienste des Klimaschutzes muss das Unternehmen seine Geschäftspolitik ändern.
Von Thomas Kirchner
Das britisch-niederländische Unternehmen Shell, Europas größter Ölkonzern, muss seinen CO₂-Ausstoß in den kommenden neun Jahren nahezu halbieren. Das entschied ein Gericht in Den Haag am Mittwoch und gab damit der Klage der Umweltschutzorganisation Milieudefensie und anderer Gruppen nach. ..
Das Unternehmen verstoße gegen die globalen Klimaziele und investiere weiterhin im großen Stil in die Förderung von Öl und Erdgas, hatten sie argumentiert. De facto könnte das Urteil auf eine Halbierung des gesamten Geschäfts von Shell hinauslaufen. ...
Zum ersten Mal überhaupt zwingt ein Gericht einen großen Konzern damit zu einer weitreichenden Änderung seiner Geschäftspolitik im Dienste des Klimaschutzes. Das könnte in anderen Ländern nachgeahmt werden und große Folgen für die Energiebranche insgesamt haben. ..
Shell verursacht nach Schätzungen der Organisation "Friends of the Earth", die den Prozess initiierte, rund neun Mal mehr CO₂ als die Niederlande. Die Organisation argumentierte, dass der Konzern nichts gegen die dadurch verursachte Erderwärmung unternommen habe, obwohl er seit 60 Jahren von den schädlichen Konsequenzen des Öl- und Gasverbrauchs gewusst habe.
Shell hatte argumentiert, dass dieser Anteil sofort von der Konkurrenz übernommen würde und dem Klima dadurch nicht gedient sei. Das Gericht verwarf dies. "Auch andere Unternehmen müssen ihren CO₂-Ausstoß senken", sagte die Richterin. Man wisse, dass der Konzern zu sehr großen Schritten gezwungen werde, doch werde dies gerechtfertigt durch die Gefahren der Klimaerwärmung.
Eine der vermutlich weitreichendsten Feststellungen des Gerichts ist die Aussage, dass auch Unternehmen an die Einhaltung von Menschenrechten gebunden sind. Konkret wurden das Recht auf Leben und auf Familie angeführt, wie sie in Art. 2 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden. Konzerne hätten hier eine eigene Verantwortung, sagte die Vorsitzende Richterin. Wie groß diese sei, hänge ab von Art und Dauer des Schadens, den sie anrichten, sowie von ihrem Einfluss und ihren Möglichkeiten, daran etwas zu ändern. Diese Verantwortung beziehe sich auf die komplette Wertschöpfungskette des Unternehmens und somit nicht nur auf die eigene Produktion, sondern auch auf Zulieferer und Kunden.
Ein solcher Zusammenhang zu Grund- und Menschenrechten ist in der Rechtsprechung bisher noch nie hergestellt worden. Er könnte, wenn höchstinstanzlich bestätigt, weitreichende Folgen für große Konzerne haben, vermutlich über die Energie- und Rohstoffbranche hinaus.
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