Dienstag, 25. Mai 2021

Ziviler Ungehorsam

 Anhang:

1 Ziviler Ungehorsam (aus lateinisch civilis ‚bürgerlich‘; deshalb auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen. Durch einen symbolischen,[2] aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und beton damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren. Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden. Häufig beansprucht er ein Recht auf Widerstand für sich, das sich jedoch von einem verfassungsgemäß gegebenen Widerstandsrecht[3] unterscheidet. Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung,[4] nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen. Quelle: -Wikipedia-

2 Ziviler Ungehorsam ist eine Form des politischen Protests, bei dem Menschen den Anweisungen staatlicher Organe bewusst zuwider handen. In Deutschland ist dies kein eigener Tatbestand, kann sich jedoch mildernd auf die Strafbarkeit oder das Strafmaß auswirken. - Menschen, die aus moralischem Antrieb eine gesetzliche Anweisung ignorieren, leisten zivilen Ungehorsam. Dabei stellen sie die Legitimität der Machtverhältnisse infrage. - Indem sie die herrschende Ordnung stören wird ihr Protest in der Öffentlichkeit sichtbar. Gerade, wenn dem Unruhestifter eine Strafe droht, sind Beobachter gezwungen, zu der Tat Stellung zu beziehen. - Wenn genügend Leute mit den Dissidenten sympathisieren, kann sich um ihr Anliegen herum eine politische Bewegung formieren, die unter Umständen einen Wandel in der Gesellschaft herbeiführt. - Wer an einer Protestaktion teilnimmt, beginnt an sich noch keine Straftat. Anders sieht es aus, wenn Ihnen etwa Hausfriedensbruch oder Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt werden. Erfahrene Aktivisten wissen genau, wann bestimmte Grenzen erreicht sind.

Zivilen Ungehorsam praktiziert auch die "Fridays For Future"-Bewegung, die die Schulpflicht ignoriert Beispiele aus Vergangenheit und Gegenwart In der europäischen und US-amerikanischen Geschichte steht der Zivile Ungehorsam im Zusammenhang mit weitreichenden gesellschaftlichen UmbrüchenHeute ist er oft das letzte Mittel für einen gewaltfreien Protest. 

  • In den 1920er Jahren etabliert Mohandas Karamchand Gandhi im von den Briten besetzten Indien das Konzept der "Nichtkooperation" mit den Kolonialherrschern und wird zum Symbol für den Freiheitskampf.
  • Am 1. Dezember 1955 setzte sich in Montgomery (Alabama) Rosa Parks auf einen Platz im Bus, der für weiße Menschen reserviert war. Nach anhaltenden Protesten wird ein Jahr später die Rassentrennung formal aufgehoben.
  • Heutzutage sorgen Mitglieder von "Extinction Rebellion" für Aufsehen, indem sie die Infrastruktur in vielen Großstädten blockieren. Im Hambacher Forst behindern Aktivisten den Kohleabbau. Quelle:Chip Magazin

3 Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.

Quelle: Ziviler Ungehorsam - Addendum


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