11.05.2021 Artikel im Südkurier
Auszüge:
"Auch vor dem Bundesverfassungsgericht war man
zumindest teilweise erfolgreich. Das Klimaschutzgesetz des Bundes greife
zu kurz und sei teilweise verfassungswidrig, urteilte das Gericht.
Hauptbotschaft: „Den nachfolgenden Generationen wird eine radikale
Reduktionslast überlassen.“
Wegweisend nennt Resch das Urteil. Mit dem, was die Bundesregierung heute beschließen will, ist er alles andere als zufrieden. Es seien hehre Ziele, aber nicht mehr. Was Resch fehlt, sind konkrete Programme, mit denen man die Ziele erreichen will. .....
Wenn es nur bei den geplanten neuen ehrgeizigeren CO2-Werten des neuen Gesetzesentwurfs bleibe, will Resch tun, was er schon vielfach erfolgreich getan hat: Man werde über mehrere, bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängige Sektor-Klimaklagen im Zweifelsfall Maßnahmen, wie ein Tempolimit oder den vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung, erzwingen, kündigt er an."
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