Mittwoch, 19. Mai 2021

Das Ravensburger Spectrum hat einen neuen Beitrag zum Thema "Ziviler Ungehorsam" veröffentlicht.

hier zum  ganz Lesen. Darin heißt es: 

"Das Thema ist kein einfaches, denn die Grenze zwischen "notwendigem Widerstand" und "Rechtsbruch" wird oft erst aus der zeitlichen Distanz deutlich. "Normalerweise sollte man dem geschriebenen Recht gehorchen, auch wenn es unverständlich und ungerecht ist", sagt Prof. Dr. Martin Leiner, ein Theologe. "Andererseits gibt es eine moralische Pflicht", ist sich Leiner sicher, "gewisse Befehle zu verweigern". Doch wer in einer Demokratie Widerstand leistet "gerät in eine prekäre Rolle", so der Theologe.Und andererseits enthält bereits das deutsche Grundgesetz (§ 20 Abs. 4) ein Recht auf Widerstand. ...

Der Philosoph und Sozialwissenschaftler Robin Celikates, Professor an der Freien Universität Berlin, beschäftigt sich seit langem mit der Protestform des zivilen Ungehorsams und kommt zum Schluss: Es gibt viele Gründe dafür, die Aktionen der Klimaschützer/innen nicht für antidemokratisch, sondern im Gegenteil für Demokratie förderlich zu halten.....

Der außerparlamentarischen Protest ist auch für eine Demokratie ein notwendiges Korrektiv. Auch der "Rechtsbruch" durch Sitzblockaden etc., kann durchaus auch legitim sein: Nämlich dann, wenn sie explizit darauf abzielen, die Demokratie zu stärken. Viele der Klima-Aktivisten begreifen ihren Protest als einen solchen Beitrag zur demokratischen Debatte. Denn der Einsatz für den Schutz und den Erhalt der Lebensgrundlagen kann schwerer wiegen, als kleine Rechtsbrüche wie eine verzeihliche Besitzstörung oder vereinzelter Hausfriedensbruch.

Staaten und Kommunen existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern müssen Lebensgrundlagen und Naturgüter auf ihren Territorien schützen.
Verletzen die Staaten und Kommunen ihre Schutzpflicht, sollte die Gesellschaft ihnen die Legitimität entziehen. Amtsträger sollten in Zukunft für ihr Versagen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden ....."


Ich kann diese Aussagen nur unterstützen und möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Post vor ein paar Tagen hinweisen: "Ziviler Ungehorsam oder militantes Verhalten?"  hier

Dort wird auch auf die rechtliche Stellung der Bürgermeister in Baden -Württemberg eingegangen, die den Demokratischen Grundprinzipien massiv zuwider läuft.


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