Donnerstag, 13. Mai 2021

"Sorgen von Landwirten unbegründet"

Ein Artikel aus der Schwäbischen Zeitung hier für Abonennten

Viele hiesige Bauern fühlen sich durch Regionalplan in ihrer Entwicklung eingeschränkt

Auszüge aus dem Artikel (blau) und Anmerkungen (schwarz)

"Der neue Regionalplan hat auch Einfluss auf Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Vor allem im Bodenseekreis fürchten die Obst- und Hopfenbauern Einschränkungen durch den geplanten regionalen Biotopverbund entlang der Flüsse, Bäche, Moore und Kalkfelsen.
Planerin Nadine Kießling vom Regionalverband Bodensee-Oberschwaben erläutert im zweiten Teil unserer Serie zum neuen Regionalplan, warum die allermeisten Sorgen aus ihrer Sicht unbegründet sind.

Auf 57 Prozent der Fläche der Region Bodensee-Oberschwaben, zu der die Kreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodensee gehören, legt der Regionalplan-Entwurf regionale Grünzüge, freie Flächen zwischen Siedlungen (sogenannte Grünzäsuren), Vorranggebiete für Wälder oder für Naturschutz und Landschaftspflege fest. ..... Auf all diesen Flächen sind neue Baugebiete nicht zulässig, die eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung unmöglich machen würden."

57% der Fläche sind also vor Umnutzung "geschützt" in diesem Plan - das bedeutet definitiv: 43% der gesamten Fläche des Regionalplans sind es nicht und stehen somit potentiell zur Disposition einer Bebauung - mit äußerst dramatischen Auswirkungen. Nicht nur für die Landwirtschaft sondern  für den gesamten Natur-, Klima und Umwelthaushalt.
Der Regionalverband "rechnet" mit Bedarfen, die eine Komplett-Überbauung von 90 landwirtschaftlichen Höfen in ortsüblicher Größe (30 ha)  bedingen.
Und da sind noch nicht die Flächen für Agro-Voltaik enthalten, über die der Regionalverband demnächst erst mal anfangen wird zu beraten. Und auch noch nicht die Flächen für die exzessive Nutzung des  §13b, die manche Kommunen sich angewöhnt haben.

Auf den Flächen-Notstand hier wurde bereits hingewiesen.
Ebenso gibt es die Aussagen des BLHV hier, der um das Überleben unserer bäuerlichen Landwirtschaft kämpft.

"Nach dem Biodiversitätsstärkungsgesetz soll der Biotopverbund im offenen Land, also außerhalb von Waldflächen, bis 2030 mindestens 15 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs umfassen. Dadurch soll der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden, so will es das 2020 verabschiedete Gesetz. „Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben setzt als erster Regionalverband Baden-Württembergs einen regionalen Biotopverbund im Regionalplan rechtsverbindlich um“, sagt Kießling.

.... Zweitens ist das im Außenbereich privilegierte Bauen für Betriebe der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gartenbaus trotz der regionalplanerischen Festlegungen in den allermeisten Fällen weiterhin zulässig.“

Auch dazu muss kurz gesagt werden, dass das privilegiertes Bauen der Landwirte sicher sinnvoll sein kann, solange Maß und Ziel stimmen. Doch auch diese Flächen summieren sich und sind noch nicht in den Bedarfen des Regionalverbandes enthalten!


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