"Regionalplanerin plädiert für mehr
Verzicht"
aus der Schwäbischen Zeitung hier für Abonnenten
Auszüge daraus
in lila: Fragen von Fr. Vincenz, blau: Antworten von Fr.Kießling
Die Artikel von Fr. Vincenz sind
vom Grundton her um Welten besser als diejenigen von Hr. Hautumm, doch sind sie
leider genauso einseitig in der Berichterstattung und bedürfen daher einer
zusätzlichen Kommentierung (auf die ich gerne verzichten würde).
Hr. Franke ist in der Wahrnehmung
zurück getreten,
eine junge Planerin, Fr. Kießling, soll den Sturm nun einfangen, den er mit
seinen Bürgermeistern entfacht hat. Eine ganz schön schwere Aufgabe,
die man da einer jungen Frau aufbürdet, die nach eigenen Angaben auch
schon für fff auf die Straße gegangen ist.
Ich kenne Hr. Franke aus meiner
Zeit als Landschaftsplanerin und damals, vor vielen Jahren, hatte ich große
Hochachtung vor ihm. Das hat sich leider verändert. Von seiner Seite waren
einige Halbwahrheiten und einige Zahlen-Tricksereien zu viel im Spiel, die man
halt irgendwann doch mitkriegt. Und auch ein paar höchst unglückliche
Bagatellisierungs-Versuche und ein paar Manipulations-Versuche in den
Gemeinderäten, die ich ihm persönlich nicht nachsehen kann.
Und dann erst der Umgang mit den Einwendungen!
Natürlich war und ist Hr. Franke im
höchsten Maße abhängig von seinem Gremium, das von Bürgermeistern +
Landräten mit starken Eigeninteressen dominiert wird.
Hr. Franke wird bald Regionalverbands-Geschichte sein und seine Nachfolger
mögen bitte ohne Halbwahrheiten und Tricksereien transparenter arbeiten, wir
alle würden uns darüber freuen.
Doch im Moment ist es eben
noch kein Neuanfang - der alte, ungenügende Regionalplan-Entwurf der
unter Hr. Frankes Führung auf den Tisch kam, liegt weitgehend unverändert vor.
Und das Gremium des Regionalverbands hält eisern daran fest, diesen
schnell zu verabschieden, mit all seinen z.T. seit Jahren benannten Mängeln. Nichts
hat sich verändert.
Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlägt
hohe Wellen. Passt Ihr aktueller Regionalplanentwurf da überhaupt noch, oder
müssen Sie einiges umplanen?
Was nun die
Auswirkungen des Urteils auf den Regionalplan-Entwurf Bodensee-Oberschwaben
anbelangt, so ist es im Moment sehr, sehr schwierig, da konkret etwas zu sagen.
Klimaschutz betrifft ja so viele politische Sektoren und Ebenen. Bis wir da
konkrete Anhaltspunkte haben, wird es wohl noch etwas dauern.
Vielleicht wird da auch noch der neue Koalitionsvertrag mit reinspielen.
Wichtig ist: Der Regionalplan ist kein Klimaschutzkonzept, sondern ein
Entwicklungskonzept für die zukünftige räumliche Entwicklung einer Region und
ein Instrument zur Sicherung und Ordnung von Raumnutzungen. Klimaschutz ist
also nicht das Kernthema eines Regionalplans, sondern ein immens
wichtiges Querschnittsthema, das in vielen Kapiteln eine Rolle spielt.
Zum Klimaschutz wurde die Aussage des
Verbandsdirektors Franke vom 23.10.20 protokolliert wie folgt:
"Beim Klimaschutz fehle uns das Instrumentarium, da das
Landesplanungsgesetz das nicht vorsehe.
Das müsse in den Regionalen Grünzügen versteckt werden - Schwerpunkte für
Durchlüftung"
Dipl. Geogr. Beuerle bestätigt (Anmerkung: auf Nachfrage) dass
die vorhandenen Flächenpotenziale bei der Ermittlung der Flächenpotenziale
berücksichtigt wurden"
Beide Aussagen zeigen die ganze Strategie der Verfechter der
"kommunalen Planungshoheit" auf. Obwohl die Landesverfassung
und das Klimaschutzgesetz BW die Verantwortung der Exekutive bei der Umsetzung
des Klimaschutzes klar vorgeben, soll kein verbindlicher
Klimaschutz in die Bauleitplanungen der Kommunen in den Regionalplan
aufgenommen werden.
Diese Aussage galt schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts,
inzwischen hat sich die Lage weiter geklärt und zugespitzt. Der Regionalverband
sieht bei sich weiterhin keinen Handlungsbedarf.
Welche Instrumente haben Sie
generell, um den Klimawandel zu beeinflussen?
- Erstens trägt der Regionalplan
zum Erhalt natürlicher Senken bei, die der Umwelt Schadstoffe – wie CO2 -
entziehen. .....
- Zweitens kann der Regionalplan
Siedlungsstrukturen unterstützen, die eine sparsame Energienutzung
befördern.
- Drittens kann der Regionalplan
wichtige Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien
schaffen.
Zur Klimawandelanpassung, also zur
Anpassung an unvermeidliche Veränderungen des Klimas, trägt der
Regionalplan-Entwurf vor allem auf drei Arten bei.
- Erstens kann er Tier- und Pflanzenarten
dabei unterstützen, die ihren Lebensraum aufgrund des Klimawandels
verlagern müssen. Das geschieht im Regionalplan-Entwurf durch die
Vorranggebiete für besondere Freiraumfunktionen, weil sie den regionalen
Biotopverbund sichern und damit bestehende Lebensräume vernetzen.
- Zweitens sichert der Regionalplan Gebiete
für den vorbeugenden Hochwasserschutz, denn wegen des Klimawandels müssen
wir in Zukunft mehr mit Hochwasserereignissen rechnen.
- Drittens sichert der Regionalplan über
die regionalen Grünzüge -zäsuren wichtige Luftaustauschkorridore. Sie
vermeiden, dass sich in Siedlungsgebieten im Sommer zu viel Hitze anstaut.
Als kleines Beispiel aus der Praxis
sei eine öffentliche Veranstaltung in Salem 2019 genannt:
Auf die Frage, ob es denn neue (wissenschaftliche) Erkenntnisse gäbe, warum ein
geschützter Grünzug zurückgenommen werden soll um einem Gewerbegebiet Platz zu
machen, antwortete Herr Franke ehrlicherweise: es gebe keine neuen Erkenntnisse
- aber es gebe andere Bedarfe.
Dieser Grünzug war 1996 explizit zum Schutz eines Luftaustauschkorridors
in Richtung der höchst belasteten Bodenseesenke ausgewiesen worden, um an
dieser Stelle eine weitere Bebauung auszuschließen. Damals erfolgte die
Ausweisung einstimmig! sowohl im Gemeinderat als auch im Regionalverband. Heute
soll dieser Schutz nicht mehr wichtig sein?
Für viele dieser Aufgaben sind aber
die Gemeinden zuständig, nicht der Regionalverband. Der Regionalplan-Entwurf
unterstützt energiesparende Siedlungsstrukturen zum Beispiel über die Plansätze
zur Förderung der Innenentwicklung und zu den Dichtevorgaben für Baugebiete.
Dazu hier eine Richtigstellung von C. Raach.
.... Natürlich könnten die
Dichtewerte im Regionalplan noch höher sein, aber das könnte an der Akzeptanz
der Gemeinden scheitern, denke ich.
Deren Bürgermeister-Vertreter ja
bekanntlich das Sagen haben im Regionalverband. Jede missliebige Einschränkung
kann dadurch sofort wieder ausgehebelt werden.
Durch die
verpflichtend einzuhaltenden Mindest-Bruttowohndichten und durch die Festlegung
im Regionalplan, dass Kommunen erst ihre verfügbaren Flächenreserven in
Anspruch nehmen müssen, bevor sie auf weitere Flächen gehen dürfen, hoffe ich,
dass wir dem Problem des hohen Flächenverbrauchs durch Einfamilienhäuser etwas
Einhalt gebieten können. Wir können es definitiv besser als mit dem
rechtsgültigen Regionalplan 1996.
Ich persönlich hoffe, dass die Baugebiete nach Paragraf 13b Baugesetzbuch, die
ja gerade so in der Kritik stehen, dadurch nicht mehr überall möglich sind
Aussage eines RV-Mitgliedes: Weiter sollen die bisher in der Raumnutzungskarte der
Region als Vorranggebiete für die Landwirtschaft ausgewiesenen Schutzgebiete
ganz entfallen. Dadurch erweitert sich der Speckgürtel an den Siedlungsrändern,
da nun nicht mehr geschützt. Das werden dann weitere Bauflächen im Schatten der
vereinfachten Bauleitplanung (bisher § 13 b BauGB und Nachfolgegesetz bis Ende 2022
bereits im Entwurf auf Bundesebene), die dann noch on top kommen.
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