TAZ hier
Blockaden der Letzten Generation: Ein Amtsrichter verweigert einen Strafbefehl gegen eine Aktivistin der Letzten Generation – die Klimakrise rechtfertige Protest.
Von überall schallen derzeit Rufe, härter gegen die Letzte Generation vorzugehen. Dabei sind in den Berliner Gerichten bereits 174 Verfahren anhängig, in denen den Aktivist:innen der Gruppe meist Nötigung und häufig auch Widerstand vorgeworfen wird. Doch vereinzelt regt sich offenbar auch unter den Richter:innen Widerstand dagegen, Klimaaktivismus mit Strafen zu begegnen.
So hat ein Richter des
Amtsgerichts Tiergarten einen Antrag der Staatsanwaltschaft für einen
Strafbefehl abgeschmettert und sich dabei ausdrücklich auf die
Klimakrise bezogen. In der Begründung des Beschlusses von Anfang
Oktober, der der taz vorliegt, heißt es, die Klimakrise sei eine
„objektiv dringliche Lage“ und „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“.
Bei einer Bewertung des Protestes sei das nur „mäßige politische
Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen.
Die Handlungen der
Beschuldigten, die für dreieinhalb Stunden die Kreuzung am Frankfurter
Tor blockiert haben soll, seien „nicht verwerflich“.
Den Vorwurf des Widerstands verwarf er, weil sich an den Asphalt zu kleben keine Gewalt darstelle. Auch sei Polizist:innen das Bepinseln einer Hand zuzumuten. Auch den Vorwurf der Nötigung verwarf er. Demonstrationen seien „lästig, aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich“. Unter anderem bewertet der Richter die Blockade als „nicht verwerflich“, da keine Rettungswege blockiert wurden und an der Kreuzung regelmäßig mit Staus zu rechnen sei. Auch betreffe das Anliegen der Aktivistin „alle Menschen, also auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer“.
Bestärkender Beschluss
Der Beschluss, über den zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist ein Novum. Gewöhnlich beantragt die Staatsanwaltschaft ein schriftliches Urteil in Form eines Strafbefehls, dem die Richter:innen stattgeben. Erst nach Einspruch der Aktivist:innen kommt es überhaupt zu einer Verhandlung. In diesem Fall verwarf der Richter den Strafbefehl völlig. Da die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat, wird der Fall nun vor dem Landgericht verhandelt.
Auch zwei weitere Berliner Richter:innen sollen Strafbefehle abgelehnt und auf einem Prozess bestanden haben. Ebenso vertrat in Flensburg eine Amtsrichterin die Ansicht, dass Klimaaktivismus auch Hausfriedensbruch rechtfertigen kann.
Lilly Schubert, Pressesprecherin der Letzten Generation,
sagte der taz, der Beschluss „bestärke und ermutige“ sie. „Es erfordert
Mut anzuerkennen, dass wir uns in einer Notstandssituation befinden.“
Für Donnerstag 10 Uhr hat die Gruppe die Bundesregierung zu einem
Gespräch eingeladen – bleibt das Angebot unbeantwortet, dürften die
Aktionen weitergehen. Am Mittwochmorgen kletterten Aktivist:innen
auf das Brandenburger Tor und rollten ein Banner aus; auch die
Straßenblockaden gingen weiter.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen