faz hier Von Patrick Bernau und Ralph Bollmann
Endlich wird klarer, wie der Ausgleich der Energiekosten wirklich funktioniert. Dabei zeigt sich: Den Verbrauchern öffnen sich überraschende Wege, um Geld zu sparen.
Es ist da, das komplizierte Werk. Die Gaspreisbremse der Bundesregierung hat so viele Fragen hervorgerufen, dass bis heute niemand bis ins Letzte weiß, wie sie umgesetzt werden wird und welche Details Gaskunden alle beachten sollten.
Immerhin aber gibt es seit vergangener Woche einen Gesetzentwurf. Der muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Kleine Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Doch der Entwurf, der der F.A.S. vorliegt, zeigt schon mal einiges darüber, wie sich Gas- und Fernwärmekunden am besten auf die neue Welt ihrer Heizkosten einstellen – und welche überraschenden Möglichkeiten sich zum Sparen ergeben.
Wie funktioniert’s?
So viel ist klar und bekannt: Gedeckelt wird der Preis für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs aus dem Vorjahr. Gaskunden zahlen für ihr preisbeschränktes Kontingent 12 Cent je Kilowattstunde, für Fernwärme-Nutzer werden 9,5 Cent je Kilowattstunde fällig. Das ist mehr, als viele Deutsche in den Jahren vorher bezahlt haben, aber immer noch weniger als der aktuelle Marktpreis – auch wenn die Gaspreise in den vergangenen Monaten schon wieder nachgegeben haben. Im Dezember fällt ungefähr ein Monatsabschlag einfach aus (allerdings bringt es nichts, die Abschlagszahlungen noch schnell zu verändern). Die Zahlungen aus der Gaspreisbremse für Januar und Februar werden mit der März-Rechnung verrechnet.
Lohnt sich Energiesparen noch?
Und wie. Wer noch mehr als 80 Prozent seiner Vorjahresenergie verbraucht, für den gilt sowieso der Marktpreis, der bei jüngeren Angeboten oft um die 20 Cent je Kilowattstunde liegt, bei Preiserhöhungen und Neuverträgen aus den vergangenen Monaten auch oft darüber, weil damals der Gaspreis noch höher war. Doch auch wer kühler lebt und den Energieverbrauch weiter senkt, der spart immer noch genauso viel Geld – nämlich für jede Kilowattstunde weiter den höheren Preis, der eigentlich mit dem Versorger vereinbart ist.
Im Extremfall kann das so lange gehen, bis die Energie ganz kostenlos ist. Ausgeschlossen ist nur, dass der Energieversorger noch Geld an den Kunden auszahlt. Vorsicht dabei: Trotz aller Ersparnis werden die Abschläge erst mal steigen, viele haben das schon getan. Denn zwischen den Zählerablesungen bemerkt der Energieversorger überhaupt nicht, dass der Kunde schon Energie spart. Darum brauchen Gas- und Wärmekunden erst mal mehr Geld, dessen Menge allerdings von der Gaspreisbremse im Zaum gehalten wird. Die Energieeinsparung wirkt sich dann erst in der Jahresabrechnung aus.....
Die Bundesregierung dagegen geht davon aus, dass die Gasversorger die Verbräuche untereinander weitergeben. Der einzige Grund zum Wechsel sollte diese Überlegung jedenfalls nicht sein.
Was passiert in Mehrfamilienhäusern?
In Mehrfamilienhäusern, in denen der Vermieter oder die Hausverwaltung den Versorgungsvertrag zentral abgeschlossen hat, muss die Erstattung nicht gleich im März erfolgen. Abhängig von den Regeln der Eigentümergemeinschaft oder des Mietvertrags kann die Gaspreis-Bremse auch erst mit der Heizkostenabrechnung erstattet werden.
Und wer bezahlt das alles?
Bei der Gaspreisbremse ist die Sache einfach: der Staat. Bei der Strompreisbremse liegen die Dinge komplizierter. Hier sollen die Zusatzgewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden – ursprünglich rückwirkend zum 1. September 2022 und längstens bis zum Ende des Jahres 2024. Jetzt hat sich die Koalition nach F.A.S.-Informationen aus Regierungskreisen darauf verständigt, damit erst zum 1. Dezember zu starten – und die Sache schon Ende April 2024 zu beenden. Das verschafft dem Staat weniger Einnahmen. Und den Konzernen, so die Hoffnung, mehr Geld für die Energiewende.
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