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Schon wieder Polizei im Altdorfer Wald: Wie schon so oft haben Klimaaktivisten am Mittwochvormittag eine Aktion gestartet, um auf ihre Forderungen für Umweltschutz und ihre Botschaft gegen Kiesabbau aufmerksam zu machen. Dieses Mal waren sie auf der Straße unterwegs, um den Verkehr zu blockieren.
Ihr Ziel: Die Kieslaster der Kiesgrube Tullius sollten ausgebremst werden, auch die anderen Verkehrsteilnehmer sollten daran erinnert werden, dass im Altdorfer Wald Bäume gefällt werden, um Kies abzubauen. Dabei zogen sie auch den Unmut von Autofahrern auf sich.
Am Vormittag waren zwei Aktivisten mit sogenannten Gehzeugen auf der Landesstraße 317 zwischen Oberankenreute und Baumbesetzung bei Vogt-Grund unterwegs. Begleitet wurden sie von der Polizei, die auf die nicht angemeldete Aktion im Vorfeld aufmerksam geworden ist. Gehzeuge – in Anlehnung an das Wort Fahrzeug – sind Holzkonstruktionen in der Größe eines Autos, die eine Person tragen kann.
Das Gehzeug soll zeigen, wie viel Platz ein Auto einnimmt. An den Holzgestellen befestigten die Klimaaktivisten Banner mit politischen Botschaften. Darauf zu lesen war zum Beispiel: „Der Weg zur Klimahölle wird gekiest.“
Immer wieder Aktionen bei Oberankenreute
Adressat der Aktion war die Kiesgrube Tullius bei Oberankenreute, die ihre Kiesgrube erweitern will. Am 13. Oktober kam es dort zu einer Aktion der Aktivisten, nachdem dort Bäume für die Kiesgrubenerweiterung gefällt worden sind.
Erst im Februar kam das Spezialeinsatzkommando der Polizei zur Räumung einer spontanen Baumbesetzung auf dasselbe Gebiet. Die Botschaft der Aktivisten richtet sich jedoch nicht nur gegen die Rohstoffindustrie, sondern auch gegen die Politik.
„Alle, die hier spazieren gehen, Sport treiben und den Wald als ihr Naherholungsgebiet nutzen, sehen, wie hier die Natur vor der eigenen Haustür zerstört wird. So etwas auch noch in Zeiten der Klimakrise zu genehmigen, ist ein absolutes Unding und nicht verständlich. Selbst der wertvolle Waldboden ist von den schweren Rodungsfahrzeugen völlig kaputt. Ich frage mich: Wie erklären wir das unseren Kindern und Enkeln?“, sagt Gudrun Bosch aus der Gemeinde Schlier. Sie ist die Mutter von Klimaaktivist Samuel Bosch, der die Waldbesetzung bei Grund gegründet hat.
Wut von Autofahrern
Gudrun Bosch verfolgte die Aktion der Klimaaktivisten am Mittwoch im Altdorfer Wald. Auch andere aus dem Umfeld der Baumbesetzung waren gekommen. Einige Autofahrer fuhren langsamer und lasen die Plakate, die sie auf den Bäumen aufgehängt hatten. Andere wurden auch wütend.
„Ihr seid doch irre! Ihr könnt euch neben die Straße stellen, aber nicht die Straße blockieren. Ich muss zur Chemo“, brüllte etwa ein Autofahrer aus seinem Cabrio. So gibt es in der Zwischenzeit auch immer kritischere Töne gegen die Klimaaktivisten und ihre Aktionen. Teilweise fehlt manchen das Verständnis.
Ob die Aktion mit den Gehzeugen überhaupt rechtens war oder hier eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat vorliegt, wird derzeit noch von der Rechtsabteilung des Polizeipräsidiums Ravensburg geprüft, wie Polizeisprecherin Daniela Baier auf Nachfrage mitteilt.
Die Aktivisten beziehen sich auf Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung, in dem es heißt, dass beim Transport von sperrigen Gegenstände zu Fuß die Fahrbahn zu benutzen ist. Aber hat hier ein Transport stattgefunden oder war es eine politische Aktion? Liegt eine Nötigung vor? „Zu diesen Themen gibt es Rechtsprechungen, die man sich genau anschauen muss“, so Baier.
Martin Lang, der auch vor Ort war, beteuert, dass es sich hierbei um eine symbolische Aktion gehandelt habe. Eine Gefährdung wolle man sicherlich nicht. Bei Rettungseinsätzen hätte man jederzeit ausweichen und Platz machen können. Es sei lediglich um die Kieslaster gegangen.
Tatsächlich hielten sich die blockierten Fahrzeuge jedoch in Grenzen. Die meisten Autos haben nach wenigen Minuten Schrittgeschwindigkeit das Gehzeug überholen können. Nach etwa einer Stunde war die Aktion vorbei.
Um eine Versammlung in Sinne des Gesetzes liegt im Fall dieser Aktion nicht vor, wie das Landratsamt Ravensburg als Versammlungsbehörde auf Nachfrage mitteilt. Für Versammlungen sind laut Rechtsprechung mindestens zwei Personen erforderlich. Das Landratsamt wertet die Aktion der beiden Aktivisten als zwei einzelne Aktion, weswegen diese nicht anzumelden waren. (da hat man tatsächlich dazu gelernt!)
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