Dienstag, 29. November 2022

Wegweisende Klage? - Klage in Bayern soll Kiesabbau in Wald verhindern

Süddeutsche Zeitung hier  28. November 2022  Von Rainer Rutz, Planegg

Der Bund Naturschutz zieht wegen der Pläne der Firma Glück für das sogenannte Douglaswäldchen vor das Bayerische Verwaltungsgericht.

Der Landesverband des Bundes Naturschutz will die beabsichtigte Abholzung des sogenannten Douglaswäldchens zwischen Planegg und Gräfelfing durch das Kies-Unternehmen Glück nicht hinnehmen - obwohl die Firma dafür die Genehmigung des Landratsamts München und der Gemeinde Planegg hat. Die Naturschützer haben jetzt die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Günther aus München beauftragt, Klage gegen die offenbar unmittelbar bevorstehende Auskiesung des 4,2 Hektar großen Wäldchens beim Bayerischen Verwaltungsgericht München einzureichen. Zur Klage gehört ein entsprechender Eilantrag. Gerügt wird unter anderem, dass das Landratsamt München "das ihm zustehende Ermessen nicht ausgeübt hat".

Die Kanzlei Günther ist eine der Sozietäten, die im März 2021 das wegweisende Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts erwirkte. Das Gericht hatte damals befunden, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung zum Erreichen von selbst gesteckten Klimazielen nach dem Jahr 2031 nicht ausreichten. Insofern sei das Klimaschutzgesetz verfassungswidrig. Ein Urteil zum Planegger Douglaswäldchen könnte also durchaus grundsätzlich und wegweisend beim Thema Klimaschutz werden.

"Wir sehen die Kiesgewinnung auf Waldgebieten generell in Zeiten der Klimakrise nicht mehr als genehmigungsfähig an, wenn wir die Klimaziele von Paris einhalten wollen", sagte der Landesbeauftragte des Bundes Naturschutz in Bayern, Martin Geilhufe. "Im vorliegenden Fall handelt es sich um Bannwald am Rande eines Regionalen Grünzugs und Landschaftsschutzgebietes und um einen Klimaschutzwald höchster Kategorie in der Hauptwindrichtung von München, das 2019 den Klimanotstand ausgerufen hat." 

Die Naturschützer hoffen auf eine Signalwirkung auch für Forst Kasten

Christian Hierneis, Vorsitzender des Münchner Bundes Naturschutz, verwies auf die mögliche "Signalwirkung" zu anderen Kiesabbauabsichten in ähnlich gelagerten Flächen etwa dem nahegelegenen Forst Kasten. Malwina Andrassy, Vorsitzende des Bundes Naturschutz Würmtal-Nord, betonte vor allem die "artenschutzrechtliche Prüfung" des Geländes. Hier lebten streng geschützte Arten wie Haselmaus und Springfrosch. Ob in solchen Gebieten überhaupt Kiesabbau möglich sein soll, wolle man mit der Klage prüfen.

Das Kiesunternehmen Glück hatte bereits im Jahre 1961 einen Abbau auf dieser Fläche beantragt, später aber zurückgenommen, "aufgrund seiner bedeutsamen Lage und Funktion im bevorzugten Naherholungsgebiet der Bevölkerung", erklärte Herbert Stepp, Vorsitzender des Grünzug Netzwerks Würmtal. 1993 sei das Wäldchen zum Bannwald erklärt worden, gleichzeitig hatte Glück einen neuen Antrag zur Auskiesung gestellt, der allerdings zunächst abgelehnt wurde. Ein Widerspruch von Glück war 2017 - 24 Jahre später - für zustimmungsfähig erklärt worden. Die Gemeinde Planegg hat bereits 2021 die Genehmigung für einen Kiesabbau erteilt, seit kurzem liegt auch eine wasserrechtliche Genehmigung des Landratsamtes vor. Vor wenigen Tagen hat die Firma Glück angekündigt, davon für das bisher nur oberflächlich ausgekieste Abbaugebiet Hochbirket, das unmittelbar neben dem Douglaswäldchen liegt, Gebrauch machen zu wollen.

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