Stuttgarter Zeitung hier Wirtschaft: Eva Drews
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht höhere Einspeisevergütungen für neue Photovoltaikanlagen vor.
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise erfreuen sich Photovoltaikanlagen seit Monaten einer großer Nachfrage. Diesen Boom will die Bundesregierung weiter befördern und hat deshalb zum Halbjahr die Förderbedingungen für Solaranlagen zur Stromerzeugung verbessert.
In den vergangenen Jahren lohnte es sich für deren Besitzer kaum, den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen, weil die so genannte Einspeisevergütung hierfür zu niedrig war. Eigenverbrauch war die Devise. Das hat sich nun geändert: Seit 30. Juli gelten für die Einspeisung von Solarstrom höhere Sätze. Für die Kilowattstunde Sonnenstrom gibt es bis zu 13,4 Cent und das 20 Jahre lang.
Die erhöhten Fördersätze gelten für Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen worden sind. Für zuvor in Betrieb gegangene Anlagen ändert sich nichts.
Allerdings muss die EU-Kommission den neuen Sätzen noch zustimmen, erst wenn das geschehen ist, können die höheren Sätze auch ausgezahlt werden. „Wer jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält nach der EU-Freigabe eine Nachzahlung“, heißt es auf dem Portal verbraucherzentrale.de dazu.
Voraussetzung für die 13,4 Cent pro Kilowattstunde ist, dass man den gesamten Stromertrag, den man mit seiner Anlage erzielt, ins öffentliche Netz einspeist. Nutzt man hingegen einen Teil selbst, gelten andere Sätze. Für die ersten zehn Kilowatt installierte Leistung sind dann 8,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde vorgesehen, für die folgenden 30 Kilowatt installierte Leistung noch 7,1 Cent pro Kilowattstunde, und ab 41 bis 1000 Kilowatt sinkt die Vergütung auf 5,8 Cent pro Kilowattstunde. So will die Bundesregierung gezielt kleinere Aufdachanlagen auf Privathäusern fördern.
In Kombination mit dem Eigenverbrauch des eigenen Sonnenstroms kann sich eine Vergütung von 8,2 Cent durchaus lohnen, wie Finanztip vorrechnet. Denn der selbst erzeugte Strom kostet laut dem Verbraucherportal – nicht zuletzt abhängig von den Investitionskosten für die Anlage – nur zehn bis 16 Cent pro Kilowattstunde. Am Markt ist derzeit das Dreifache und mehr zu bezahlen.
Üblicherweise kann man mit einer eigenen Solaranlage auf dem Dach laut Finanztip etwa ein Drittel des eigenen Bedarfs decken. Ist ein zusätzlicher Batteriespeicher installiert, sind es zwei Drittel. Wer Mieter ist und keine eigene PV-Anlage aufs Dach bauen kann, hat immerhin die Möglichkeit, eine so genannte Balkonsolaranlage zu nutzen. Mit ihr erzeugter Strom wird einfach über die heimische Steckdose ins Hausnetz eingespeist. Sie kann immerhin schon etwa ein Zehntel des Eigenverbrauchs decken.
Zum Inkrafttreten der neuen Fördersätze sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Ende Juli: „Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub. Wir müssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.“ Zuvor wurde bereits ab 1. Juli 2022 die EEG-Umlage auf null gesenkt. Mit ihr waren jahrzehntelang die Kosten für die garantierten Einspeisevergütungen auf die Stromverbraucher umgelegt worden.
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