Nachdem das LG Ravensburg schon in der vergangenen Woche hinsichtlich der Besteigung des Basilika in Weingarten festgestellt hatte, dass die Aktivisten dort keine öffentliche Versammlung abgehalten hatten, die hätte angemeldet werden müssen und daher kein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz anzunehmen sei, hatte die gleiche Kammer am 23.08.22 in einem Berufungsverfahren gegen eine andere Aktivistin über die kurzfristige Besteigung des Kultur- und Kongresszentrums in Weingarten zu befinden. Vom Amtsgericht war die damals 18jährige zu einer Geldstrafe nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Der Straftatbestand des Hausfriedensbruches spielte in diesem Verfahren keine Rolle, da die Stadt Weingarten insoweit keinen Strafantrag gestellt hatte.
Im Ergebnis sprach die Kammer unter
Vorsitz von Richterin Lauchstätt die Angeklagte frei.
Die 2 Aktivistinnen seien
beim Hissen des Banners („Stoppt den Klimahöllenplan“) ein abgeschlossener
Personenkreis gewesen. Daher habe die Versammlung nicht nach dem Versammlungsgesetz
angemeldet werden müssen. Außerdem hätte auch nicht festgestellt werden können,
dass die Aktivistinnen überhaupt beabsichtigt hätten, dass andere Personen an
ihrer Versammlung teilnehmen sollten. Gegen dieses Urteil kann die
Staatsanwaltschaft in Revision zum OLG Stuttgart gehen.
„Nach der bisher von der
Staatsanwaltschaft an den Tag gelegten Verbissenheit in Verfahren gegen
KlimaaktivistInnen dürfen wir davon ausgehen, dass alle Rechtsmittel
ausgeschöpft werden“, meinte hierzu der Rechtsanwalt der Freigesprochenen,
Klaus Schulz.
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