Montag, 15. August 2022

Landgericht schätzt Aktionsform von Ravensburger Klimaaktivist*innen als legal ein

 Pressemitteilung vom 16.08.2022

Am 15.08.2022 fand der erste Berufungsprozess der Klimaaktivist*innen vor dem Landgericht Ravensburg statt. Vor Gericht stand die Klimaaktivist*in Charlie Kiehne (20). Bestandteil der Verhandlung war die Aktion im Herbst 2021, als Kiehne zusammen mit ihren Mitstreitern Samuel Bosch (19) und Martin Lang (55) ohne vorherige Anmeldung ein Banner mit der Aufschrift "CDU: unchristlich, unsozial, klimaschädlich" an der größten Barockkirche nördlich der Alpen, der Basilika in Weingarten, aufhängten. Vorgeworfen wurde Hausfriedensbruch (§123 StGB) und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (§26 VersG) – letzteren Vorwurf erhebt die Ravensburger Staatsanwaltschaft immer wieder in Bezug auf vorab nicht angemeldete Kletterprotestaktionen.

Das Amtsgericht war zuvor der Behauptung der Staatsanwaltschaft gefolgt, weswegen Kiehne Berufung eingelegt hatte. Das Landgericht sprach Kiehne nun von dem Vorwurf des Versammlungsgesetzverstoßes frei und folgte so der Argumentation der Aktivist*innen:
Bei Kletteraktionen ist es nicht möglich, dass sich  Menschen dem Protest anschließen, so können auch keine Menschenmengen entstehen weswegen die sonst aus diesem Grund bei Demonstrationen nötige Anmeldepflicht entfalle. Eine Versammlung bedarf außerdem neben mehreren Personen und einer öffentlichen Meinungskundgabe, auch einer öffentlichen Zugänglichkeit, welche bei Kletteraktionen, wie auf der Basilika nicht gegeben ist. Richterin Lauchstädt folgert daraus "....also es scheitert an der Öffentlichkeit."

"Für uns ist das Urteil ein großer Erfolg. Wir haben uns in fast allen Verfahren darauf berufen, dass wir wegen der fehlenden öffentlichen Zugänglichkeit, bei unseren Aktionen keine Versammlungen waren und darum auch keine Versammlungen geleitet haben können. Jetzt ist schon im erste Urteil des Landgerichts unsere Argumentation aufgegangen. Wir rechnen in naher Zukunft mit vielen Freisprüchen bei all unseren Verfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz! ", kommentiert Kiehne den für sie positiven Urteilsspruch.

In dem Prozess wollte sich Kiehne eigentlich gemeinsam mit einem Anwalt und einer Laienverteidigung verteidigen. Die Laienverteidigung wurde zu Beginn der Verhandlung abgelehnt, weshalb ein Befangenheitsantrag gestellt wurde. Die Verhandlung wurde dennoch weitergeführt und nach ausreichendem rechtlichen Austausch und einer Zeugenbefragung wurde dieser dann zurückgezogen. Kiehne stellte zudem einige Beweisanträge, die unter anderem den rechtfertigen Notstand nach §34 StGB aufzeigen sollten und auch gegen die vorliegende Annahme des Hausfriedensbruchs argumentierten. 

Zudem brachten sie verschiedenste Urteile von anderen Gerichten vor, welche in ihrem Sinne geurteilt hatten. So wurde letztendlich nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 1200€ Geldstrafe oder 40 Tagen Haft stattgegeben, sondern lediglich zu 250€ Strafe oder 25 Tagen Haft verurteilt und Kiehne vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz vollständig freigesprochen. Lediglich die Verurteilung wegen Hausfriedensbruch blieb.

"Dass für Hausfriedensbruch verurteilt wurde ist ärgerlich, aber nicht unerwartet. Wir legten daher Rechtsmittel ein. Egal, wie das Verfahren letztendlich ausgeht, es ändert nichts daran, dass die CDU trotzdem ein  Klimablockierer ist, der sich von Korruptionsskandal zu Korruptionsskandal hangelt. Genau deshalb machen wir Aktionen, wie die auf der Basilika", so Bosch.

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