Dienstag, 28. Juli 2026

Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen

Robin Kulpa   hier 

Deutsche Umwelthilfe erstreitet wegweisendes Gerichtsurteil für Tempo 30 an Schulwegen

Die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr kassiert die nächste Niederlage: die Abschaffung von Tempo 30 auf der Albrechtstraße in Steglitz war rechtswidrig! 

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin reicht weit über die Albrechtstraße hinaus: Er legt erstmals dar, wann eine Straße als hochfrequentierter Schulweg einzustufen ist und deshalb Tempo 30 erforderlich sein kann.

Entscheidend ist nicht, ob sich der Schuleingang unmittelbar an der Straße befindet oder ob sich jeden Morgen große Gruppen von Kindern bilden. Auch ein Unfallschwerpunkt muss nicht erst nachgewiesen werden. 

Maßgeblich ist, ob sich auf einem Straßenabschnitt die Wege zahlreicher Schülerinnen und Schüler bündeln – auch auf dem Weg zu Haltstellen und bei gemeinsamer Betrachtung mehrerer naheliegender Schulen. 

Das hatte die Berliner Senatsverwaltung verneint und Tempo 30 abgelehnt, weil keine "Pulkbildung" von Schülerinnen und Schülern zu erkennen sei. 

Damit ist für Kommunen und Verkehrsbehörden in ganz Deutschland klar: Die neuen Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen dürfen nicht durch überzogene Anforderungen oder punktuelle, ungeeignete Verkehrszählungen in die Leere laufen. Hochfrequentierte Schulwege müssen vorausschauend identifiziert und durch Tempo 30 geschützt werden.

 

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