Mirko Lange
Manuel Hagel hat in der BILD und auf LinkedIn angekündigt, dass die Polizei in Baden-Württemberg künftig die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen grundsätzlich nennen soll. Diese Maßnahme ist politisch umstritten, aber rechtlich grundsätzlich zulässig.
Man kann gute Gründe dafür und dagegen anführen: Transparenz, einheitliche Regeln und weniger Spekulation auf der einen Seite, Stigmatisierung, Scheinkausalitäten und der Schutz Betroffener auf der anderen.
#DieDarstellung
Problematisch ist allerdings Hagels Kommunikation. Was Hagel „Klartext“ nennt ist am Ende eine hoch einseitige und manipulative Darstellung.
- Aus Tatverdächtigen werden Täter.
- Aus einer politischen Abwägung wird ein angebliches „Recht“ der Bürgerinnen und Bürger.
- Aus unterschiedlichen Einzelfallentscheidungen wird ein „Flickenteppich“.
- Und aus einer bloßen Hoffnung wird die Gewissheit: Das führe zu weniger Polarisierung.
#DieVerzerrung
So entsteht kein Informationsangebot, auf dessen Grundlage Menschen selbst urteilen können.
Hagel ordnet die Wirklichkeit vielmehr so an, dass seine Entscheidung alternativlos erscheint.
Damit schränkt er den Raum für eine eigene freie Meinungsbildung stark ein, auch emotional:
Wer widerspricht, ist gegen Transparenz, gegen Klarheit und gegen die Rechte der Bürger. Das ist manipulative Kommunikation: selektieren, zuspitzen, emotionalisieren und Gegenpositionen abwerten.
#DieRolle
Als Bürger oder CDU-Politiker darf Hagel seine Position auch einseitig vertreten. Das schützt Art. 5 Abs. 1 GG. Auch zugespitzte, einseitige und sachlich schwache Kommunikation ist von der Meinungsfreiheit umfasst. Ob sie demokratisch legitim oder politisch anständig ist, ist dagegen sehr fraglich.
Und das echte Problem ist: Hagel spricht hier nicht als Parteipolitiker. Er verkündet eine Entscheidung seines Ministeriums und nutzt dafür die Autorität seines Amtes.
#DiePflicht
Ein Minister muss nicht meinungslos sein. Er darf (und muss) Regierungspolitik erklären, auch verteidigen. Aber er ist an Recht, Sachlichkeit und die Integrität freier Meinungsbildung gebunden.
Art. 5 schützt nicht nur die Meinungsäußerung, sondern auch den Prozess, in dem Bürgerinnen und Bürger sich ein eigenes Urteil bilden. Staatliche Kommunikation darf diesen Prozess nicht mit falschen Begriffen, unbelegten Wirkungsbehauptungen und moralischen Etiketten verzerren.
#DieFrage
Darf Manuel Hagel diese Maßnahme wollen? Ja. Aber wie stark darf ein Innenminister die Wahrheit verzerren, um Zustimmung für seine Politik zu erzeugen? Wer freie Meinungsbildung schützen will, darf Bürger nicht mit staatlicher Autorität in eine gewünschte Bewertung schieben. Minister dürfen überzeugen. Aber sie müssen die Tatsachen so darstellen, dass eine eigene Meinung möglich bleibt. Deswegen geben wir Teilen dieser Aussagen eine "Democracy Score" E: Das ist demokratisch destruktiv.
Hier ist der Original-Text von Manuel Hagel auf LinkedIn, auf den sich M. Lange bezieht
Klartext bei der Staatsangehörigkeit!
Bislang musste in Baden-Württemberg bei jedem einzelnen polizeilichen Meldebericht aufwändig geprüft werden, ob die Nationalität eines Tatverdächtigen genannt wird oder nicht. Das Ergebnis: ein Flickenteppich. Mal wird sie genannt, mal nicht, mal nur auf Rückfrage. Dieses Hin und Her hat jetzt ein Ende.
Gemeinsam mit dem Justizministerium ändern wir die Verwaltungsvorschrift: Die Staatsangehörigkeit wird künftig grundsätzlich genannt – Ausnahmen gibt es nur noch, wenn Jugendschutz, laufende Ermittlungen oder die Gefahr einer Enttarnung des Tatverdächtigen entgegenstehen.
Warum das richtig ist:
✅ Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf diese Information.
✅ Aktive Transparenz tritt dem Vorwurf staatlicher Beeinflussung entgegen & stärkt das Vertrauen in unseren Staat.
✅ Das führt zu weniger Polarisierung und schafft Klarheit.
Der nächste Schritt ist für mich klar: eine bundesweit einheitliche Regelung. Denn dass für Straftäter in Baden-Württemberg das eine und in Berlin das andere gelten soll, das kann doch wirklich niemand verstehen.
Wer Vertrauen will, muss auch Klartext reden. Genau das gehen wir jetzt an.
Kommentar Mirko Lange
Lieber Herr Manuel Hagel,
Sie haben so viel Potenzial, warum machen Sie es sich immer wieder mit diesen populistischen Attitüden kaputt?
Das Anliegen ist ja gut und richtig. Ein Flickenteppich bei den Meldeberichten ist ein Problem, und selektives Verschweigen kann Misstrauen nähren.
Nur: Warum blasen Sie das zum "Klartext" auf? Nein, es gibt kein "Recht" der Bürger auf Nennung der Nationalität. Nein, es gibt kein willkürliches "Hin und Her", sondern eine Einzelfallprüfung aus guten Gründen. Und nein, die Nationalität immer zu nennen führt nicht automatisch zu weniger Polarisierung.
Der Pressekodex empfiehlt die Nennung nur bei begründetem öffentlichen Interesse, weil die Nationalität in der Regel nichts zur Tat erklärt. Und die Forschung sagt klar, dass routinemäßige Nennung die Wahrnehmung verzerrt: aus statistischer Überrepräsentation von Nicht-Deutschen wird per Verfügbarkeitsheuristik ein falsches Kausalnarrativ.
Man kann trotzdem für Ihre Regelung sein, Transparenz ist ein legitimes Gegenargument. Aber dann muss man diesen Zielkonflikt benennen, nicht wegbehaupten. Am Ende verkaufen Sie hier nur Ihre Ansicht als Gewissheit.
Wer Vertrauen will, muss nicht "Klartext reden". Wer Vertrauen will, muss offen und fair abwägen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen