Mittwoch, 22. Juli 2026

Der regierungsinterne Streit über die EU-Methanverordnung spitzt sich zu

 

Spiegel hier 21.07.2026
Von Markus Becker und Benedikt Müller-Arnold, 

Reiche stellt sich gegen Vereinbarung, Schneider kritisiert Merz für Untätigkeit

 CDU-Wirtschaftsministerin Reiche ignoriert eine Ansage von SPD-Umweltminister Schneider. Der Zoff erreicht jetzt auch den Kanzler.

Carsten Schneider hätte auch »Basta« sagen können. Anfang Juli stand der SPD-Umweltminister im Bundestag und wies die Wirtschafts- und Energieministerin von der CDU öffentlich zurecht .
 »Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt«, sagte Schneider, »und in diesem Fall wurde sich nicht daran gehalten.«

Gemeint war Schneiders Kabinettskollegin Katherina Reiche. Sie hatte sich in Brüssel dafür ausgesprochen, wesentliche Teile der EU-Methanverordnung zu verschieben – und damit gegen eine vorherige regierungsinterne Vereinbarung verstoßen.
Er habe »im bilateralen Gespräch deutlich gemacht«, dass das »nicht in Ordnung« sei, so Schneider. Außerdem sei er als Umweltminister »federführend« in dieser Frage.

Doch beendet ist die Debatte damit keineswegs. Am Dienstag ließ Reiche eine Erklärung verbreiten, in der sie nachlegte. An einem Kompromiss, den die EU-Kommission am Montag vorgelegt hatte, ließ sie kein gutes Haar.

»Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht«, so die Ministerin. Brüssel erkenne damit selbst an, dass die Verordnung »zu erheblicher Rechtsunsicherheit« führe und »die Versorgungssicherheit beeinträchtigen« könnte. Reiche werde deshalb weiterhin dafür eintreten, Vorschriften für Energieimporteure in der Regelung »um drei Jahre zu verschieben«.

Widerstand auch aus den USA

Dabei hatte sich die Bundesregierung intern anders geeinigt. In einem Vermerk wurde die Methanverordnung als »wichtiges Klimaschutzinstrument im Energiesektor« bezeichnet.
Von einer Verschiebung oder Aussetzung war darin nicht die Rede, lediglich von einer Entschärfung der Sanktionsmechanismen. Genau das hat die EU-Kommission nun vorgeschlagen – wie es Schneider und seine Leute erwartet hatten. Demnach soll es drei Jahre lang keine Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung geben.

Auf Anfrage des SPIEGEL pochte Schneider erneut auf die Einigung:

»Die Methanverordnung ist geltendes EU-Recht,
das von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.« 

Die Bundesregierung habe die »klare Haltung dazu formuliert, dass Deutschland keine Änderung der Verordnung unterstützt«. Auch wenn Reiche »für sich selbst eine davon abweichende Position entwickelt hat«, so Schneider, »ändert das an der Haltung Deutschlands als Mitgliedstaat nichts«.

Schneider übte indirekt auch Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz, der sich bisher weitgehend aus dem Konflikt herausgehalten hat. Der zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium fertig abgestimmte Entwurf für die Umsetzung der Methanverordnung liege »seit Wochen« im Kanzleramt, so Schneider. »Das ist es, was für die Wirtschaftsbeteiligten Rechtsunsicherheit schafft.«

Der Hintergrund: Mithilfe der Methanregulierung, die im Jahr 2024 in Kraft getreten ist, fordert die EU mehr Informationen über den Methanausstoß entlang internationaler Lieferketten der Erdöl-, Erdgas- und Kohlewirtschaft ein. Methan ist nach Kohlendioxid das zweitwichtigste Treibhausgas weltweit. Brüssel geht es mit der Verordnung um Emissionen, die zum Beispiel beim Abbau von Kohle, der Förderung von Erdgas oder durch Leckagen in Pipelines entstehen.

Die Regulierung enthält neue Vorschriften für Importeure von Erdöl, Erdgas und Kohle, die von Januar 2027 an gelten sollen. Die EU leistet damit weltweit Pionierarbeit, stößt allerdings auf Widerstand vonseiten der fossilen Energiewirtschaft: Die nötigen Mess- und Berichtssysteme gebe es in vielen Ländern gar nicht, lautet ein Kritikpunkt. Auch die USA, ein großer Exporteur von Flüssigerdgas (LNG) und Steinkohle, haben eine Abschwächung  der Verordnung gefordert.

Sorge um die Energieversorgung

Die EU-Kommission lenkte am Montag ein und veröffentlichte Leitlinien zur weiteren Umsetzung der Regulierung, die für die Mitgliedstaaten bindend sind. Allen voran empfiehlt Brüssel, bis einschließlich 2029 keine Strafen zu verhängen, falls Unternehmen gegen die Verordnung verstoßen. Damit wird die Methanregulierung vorerst zum zahnlosen Tiger.

Mit dem Kompromiss reagiert Brüssel erklärtermaßen auf die Energiepreiskrise infolge der weitgehenden Sperrung der Straße von Hormus. Man wolle »unter keinen Umständen die Versorgungssicherheit Europas untergraben«, erklärte die Kommission.

Die Aussetzung der Strafen bedeute aber nicht, dass man insgesamt von der Methanregulierung abrücken würde, sagte eine Kommissionsbeamtin. Man gehe auch nicht davon aus, dass sich die Energiewirtschaft nun entspannt zurücklehnen werde.

Ganz auf Lobbylinie

Reiche hält wenig von dem Kompromiss. Es könne nicht sein, dass Unternehmen das Risiko trügen, wenn notwendige Voraussetzungen noch nicht vollständig geschaffen seien, argumentiert die Ministerin. »Eine Verpflichtung bestehen zu lassen und lediglich auf Sanktionen zu verzichten, löst das Problem nicht«, so Reiche. »Gerade angesichts der Krise im Nahen Osten und des verschärften internationalen Wettbewerbs um LNG-Lieferungen brauchen wir eine klare und rechtsverbindliche Lösung.«

Beinah zeitgleich und auch inhaltlich ähnlich äußerte sich am späten Dienstagnachmittag der Lobbyverband »Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft«. Die Leitlinien der EU-Kommission seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber würden »noch keine belastbare Rechtssicherheit« schaffen, kritisierte Verbandschef Timm Kehler. »Die Verordnung ist gut gemeint, in ihrer jetzigen Form aber nicht praxistauglich.«

Die EU-Kommission räumte ein, dass in der Energiewirtschaft Unsicherheit darüber herrsche, was Unternehmen genau machen müssen, um die Verordnung einhalten zu können. Auch welche Strafen ihnen andernfalls drohen würden, ist unklar: Bislang haben erst drei Mitgliedstaaten ihr Sanktionsregime fertig ausgearbeitet.

Die EU-Kommission reagierte mit dem Kompromiss auf eine Debatte der EU-Energieminister Ende Juni in Luxemburg. Dort hatte Tschechien zusammen mit anderen Mitgliedstaaten gefordert, die umstrittenen Anforderungen an Energieimporteure für drei Jahre auszusetzen. Reiche sagte in der Sitzung überraschenderweise, Deutschland unterstütze die tschechische Position uneingeschränkt.

Hielten sich alle Beteiligten an die Gepflogenheiten, hätten die Befürworter einer Aussetzung der Vorschriften – 17 EU-Länder unter Führung Tschechiens – aber kaum Chancen. Um ihr Ziel zu erreichen, bräuchten sie eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 der 27 EU-Staaten mit zusammen 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung. Wäre Deutschland an Bord, wäre die Mehrheit knapp erreicht. Dafür aber müsste Reiche sich mit Ansage gegen die ausdrückliche Linie der Bundesregierung stellen.

Und all das würde voraussetzen, dass die EU-Kommission überhaupt eine Abstimmung zur Aussetzung der Vorschriften ansetzen würde – denn das darf in der EU nur sie. Die dreijährige Aussetzung der Sanktionen bedarf dagegen gar keiner Abstimmung. Im Umweltministerium rätselt man deshalb, was Reiche mit ihrem Manöver bezweckt.

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