Dienstag, 14. Juli 2026

Die deutsche Umwelthilfe appelliert an den Bundespräsidenten

Ich hatte mich tatsächlich schon sehr gewundert: der Bundesrat hatte zahlreiche Änderungen eingefordert, (GModG: die Bundesratsausschüsse haben (59 Seiten) vorgelegt  hier) worauf meines Wissens seitens Frau Reiche überhaupt nicht eingegangen worden war.

Und plötzlich hieß es offiziell, das Gesetz sei durch Bundestag und Bundesrat abgesegnet worden. So oder so, so ein Vorgehen ist alles andere als vertrauensbildend! Wenn Probleme thematisiert werden, erwarte ich doch zumindest eine angemessene  Auseinandersetzung damit. Ansonsten kann man es ja gleich bleiben lassen.

Doch ob ausgerechnet Präsident Steinmeier das Unrecht verhindern wird? er hat sich schon einmal gegen das geltende Recht  entschieden und im letzten Moment noch unterzeichnet .... hier. Allzuviel Hoffnung habe ich nicht, dass es dieses Mal anders läuft.

Malte Kreutzfeldt‬  ‪@mkreutzfeldt.bsky.social‬  14.7.26

Neue juristische Probleme fürs Gebäudemodernisierungsgesetz? 

Remo Klinger, der Anwalt der @umwelthilfe.bsky.social  , geht davon aus, dass das Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig war - und hat den Bundespräsidenten darum heute aufgefordert, es nicht zu unterzeichnen. (Quelle: Berlin.Table)


Barbara Metz / Deutsche Umwelthilfe e.V.

Neues zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Wir wenden uns jetzt an den Bundespräsidenten. Warum tun wir das?

Weil es aus unserer Sicht nicht nur erhebliche inhaltliche Kritik an diesem Gesetz gibt, sondern nun auch ein gravierender Fehler im Gesetzgebungsverfahren deutlich geworden ist.
Seit Monaten wird das Gebäudemodernisierungsgesetz von zahlreichen Expertinnen und Experten, Umweltverbänden, Sozialverbänden, Branchenverbänden und weiteren Akteuren kritisiert. Auch aus einigen Bundesländern wurde deutliche Kritik an dem Gesetz geäußert. Nun kommt ein weiterer schwerwiegender Punkt hinzu.

Nach der rechtlichen Bewertung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz Regelungen, die der Zustimmung des Bundesrates bedurft hätten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dies dazu führen, dass das gesamte Gesetz zustimmungspflichtig gewesen wäre.

Es geht also nicht um eine Formalie. Es geht um die zentrale rechtsstaatliche Frage, ob dieses Gesetz überhaupt verfassungsgemäß zustande gekommen ist.

Genau deshalb wenden wir uns an den Bundespräsidenten. Er hat die Aufgabe zu prüfen, ob ein Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Solange diese verfassungsrechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt sind, darf er das Gesetz aus unserer Sicht nicht unterschreiben.

Was dieses Gesetz so problematisch macht, ist die Summe seiner Mängel: Massive fachliche Kritik aus unterschiedlichsten Bereichen, erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am Inhalt – und nun auch noch ein möglicher Fehler im Gesetzgebungsverfahren. Statt diese Kritik ernst zu nehmen und das Gesetz grundlegend zu überarbeiten, wird weiter versucht, es mit aller Kraft durchzusetzen.

Wer zentrale rechtsstaatliche Sicherungen wie die verfassungsrechtlich vorgesehene Beteiligung der Länder missachtet, beschädigt das Vertrauen in den Gesetzgebungsprozess. Gerade deshalb appellieren wir an den Bundespräsidenten: Unterschreiben Sie dieses Gesetz nicht, solange die verfassungsrechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt sind. Ein Rechtsstaat lebt davon, dass seine Regeln gerade dann eingehalten werden, wenn sie politisch unbequem sind.

Deutsche Umwelthilfe






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