Montag, 13. Juli 2026

Update: Die CDU will das Informationsfreiheitsgesetz loswerden

 am 13.7.26:


Katapult-Magazin  8.7.26

Spahn will ein Gesetz loswerden, das ihm politisch zugesetzt hat. 

Auch Amthor trieb dessen Abschaffung während der Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr voran.

Spahn gehört zum Koalitionsausschuss von Union und SPD, der das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschneiden möchte. 

Das Gesetz gibt es seit 2006. Es ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, NGOs und Bürgern bei Behörden Akteneinsicht zu verlangen. Formlos und ohne Angabe von Gründen. Die Behörde muss innerhalb eines Monats reagieren.

Die geforderten Neuerungen:

  • Nur noch Privatpersonen dürfen Anfragen stellen

  • Die Anfragen müssen durch ein „berechtigtes Interesse“ begründet werden. Was genau ein „berechtigtes Interesse“ ist, definiert der Reformentwurf nicht

  • Die Gebühren für eine Anfrage sollen steigen, bisher kostete sie maximal 500 Euro. Vor dem Hintergrund, dass Anfragen nur noch durch Privatpersonen gestellt werden dürfen, ist das umso kritischer

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Martin Reyher  / abgeordnetenwatch.de

Union und SPD wollen das #IFG de facto abschaffen - angeblich zum Bürokratieabbau. 

In Wirklichkeit entledigen sie sich einer lästigen Kontrolle durch Medien und Zivilgesellschaft, durch die Lobbyeinfluss, Vetternwirtschaft und Korruption an die Öffentlich kommen.

𝗛𝗶𝗲𝗿 𝘀𝗶𝗻𝗱 𝗮𝗰𝗵𝘁 𝗥𝗲𝗰𝗵𝗲𝗿𝗰𝗵𝗲𝗻, 𝗱𝗶𝗲 𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗶𝗴 𝘀𝗼 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗺ö𝗴𝗹𝗶𝗰𝗵 𝘄ä𝗿𝗲𝗻 - u.a. zu Spahns Maskenliste, Amthors Lobbybrief, Merkels Impfpatent-Wende, Lindners Porschegate-SMS, Schröders Lobbyaktivitäten 


Abgeordnetenwatch hier von Martin Reyher, 08.07.2026

Angriff auf das #IFG: Diese Recherchen wären künftig nicht mehr möglich

Briefe, E-Mails, Aktenvermerke: Das Informationsfreiheitsgesetz bringt immer wieder brisante Unterlagen ans Licht. Union und SPD wollen das Auskunftsrecht nun massiv einschränken. Acht Recherchen, die mit den Plänen künftig so nicht mehr möglich wären.

Als die Bundestagsabgeordneten 2005 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einführten, schrieben sie einen bemerkenswerten Satz in die Gesetzesbegründung: „Die neuen Informationszugangsrechte verbessern die Kontrolle staatlichen Handelns und sind insofern auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.“

Mit dem IFG als Anti-Korruptionsgesetz könnte es bald vorbei sein. CDU, CSU und SPD wollen die Auskunftsrechte von Bürger:innen, Medien und der Zivilgesellschaft massiv einschränken. Das geht aus dem Koalitionsbeschluss „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 hervor. Darin begründen die Koalitionsparteien ihre Pläne mit einem angeblichen „Bürokratierückbau“.

Wer soll das IFG künftig nicht mehr nutzen dürfen?

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ermöglicht bislang sowohl Privatpersonen als auch Organisationen, Einblick in amtliche Unterlagen von Bundesbehörden zu erhalten, zum Beispiel in Akten, E-Mails oder interne Vermerke.

Nach den Plänen von Union und SPD sollen Organisationen wie abgeordnetenwatch oder FragDenStaat künftig keine Unterlagen mehr beantragen können. Dieses Recht hätten nur noch Privatpersonen – und auch nur dann, wenn sie “ein berechtigtes Interesse” nachweisen können.

Nicht einmal alle Privatpersonen könnten sich künftig auf das IFG berufen. Nach dem Willen der Koalition sollen Personen ausgeschlossen werden, die Informationen „durch andere Regelungen erreichen können“. Das trifft unter anderem auf Journalist:innen zu, die gegenüber Behörden presserechtliche Ansprüche haben. Das IFG könnten sie deshalb wohl nicht mehr nutzen.

Warum ist das Informationsfreiheitsgesetz für Recherchen wichtig?

Viele Recherchen zu Lobbyeinfluss, Vetternwirtschaft und Korruption beruhen auf internen Dokumenten aus Ministerien und Behörden, die dank des Informationsfreiheitsgesetzes öffentlich wurden – genau so, wie es der Gesetzgeber 2005 vorgesehen hatte.

Auch das Rechercheteam von abgeordnetenwatch arbeitet regelmäßig mit Unterlagen, die es über das IFG erhalten hat. Sollten Union und SPD ihre Pläne umsetzen, wäre dies künftig nicht mehr möglich.
 

Acht Recherchen, die mit den IFG-Plänen von Union und SPD nicht mehr möglich wären:

  • Spahns Maskenliste /Jens Spahn

  • Erst nach 395 IFG-Anträgen veröffentlichte das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn eine Liste mit den Abgeordneten, die Kontakte zu Maskenfirmen vermittelt hatten.

    Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte von Abgeordneten während der Corona-Pandemie versprach der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Namen offenzulegen. Wenig später nahm er dieses Versprechen jedoch zurück. Erst ein Aufruf von abgeordnetenwatch und FragDenStaat brachte Bewegung in die Sache: Beim Gesundheitsministerium gingen 395 IFG-Anträge auf Herausgabe der sogenannten Maskenliste ein.

    Daraufhin stellte das Ministerium eine Namensliste zusammen und übermittelte sie dem Gesundheitsausschuss. Sie zeigt unter anderem, dass sich überwiegend Abgeordnete von CDU und CSU im Interesse von Unternehmen an das Ministerium wandten. Allein über Spahns Bundestagsbüro wurden Kontakte zu 29 Masken-Unternehmen vermittelt.

  • Das Schlüsseldokument der Amthor-Affäre / Philipp Amthor

    Ein Brief von Philipp Amthor an Wirtschaftsminister Peter Altmaier wurde zum Schlüsseldokument der Lobbyaffäre um das KI-Startup Augustus Intelligence.

    „Sehr geehrter Herr Minister, lieber Peter“ – so beginnt ein Brief, der das Schlüsseldokument in der Lobbyaffäre um den CDU-Politiker Philipp Amthor ist. In dem Schreiben, das wir 2021 mit Hilfe des IFG veröffentlichten, wirbt Amthor beim damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für einen Termin mit dem Chef des KI-Startups Augustus Intelligence. Für seinen Einsatz wurde Amthor intern als „geiler Typ“ gefeiert und erhielt Aktienoptionen des Unternehmens, wie der SPIEGEL aufdeckte. Die Affäre hatte Konsequenzen: Der Bundestag verschärfte die Transparenzpflichten für Aktienoptionen von Abgeordneten.

  • Geheimer Lobbyzugang zum Bundestag

    Erst eine IFG-Klage von abgeordnetenwatch zwang die Bundestagsverwaltung, die Namen der Lobbyverbände und Unternehmen mit Hausausweis für den Bundestag offenzulegen.

    Welche Lobbyist:innen haben einen Hausausweis für den Bundestag? Die Bundestagsverwaltung wollte die Liste lange unter Verschluss halten. Erst nachdem wir 2014 auf Grundlage des IFG geklagt hatten, musste sie die Namen veröffentlichen. Wenige Monate später verschärfte der Bundestag die Zugangsregeln. Hunderte Lobbyist:innen verloren daraufhin ihren Hausausweis.


  • Merkels Kurswechsel bei den Impfpatenten

    Nach einem Austausch mit Biontech-Chef Uğur Şahin sprach sich Angela Merkel gegen die Freigabe von Impfpatenten aus. Zuvor hatte die Kanzlerin dafür geworben, Impfstoffe als „globales öffentliches Gut“ zu behandeln.

    Zu Beginn der Corona-Pandemie sprach sich Angela Merkel für Impfstoffe als „globales öffentliches Gut“ aus. Ein Jahr später lehnte sie jedoch eine Freigabe der Impfpatente ab. Warum Merkel ihre Position änderte, legen interne Unterlagen und eine E-Mail nahe, die wir über das IFG erhielten. So schickte Biontech-Gründer Uğur Şahin der Kanzlerin nach einem Telefonat Argumente gegen eine Freigabe der Impfpatente und schrieb: „Liebe Frau Merkel, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.“ Einige Wochen später sprach sich die Kanzlerin im Bundestag gegen die Freigabe aus – mit Argumenten, wie sie zuvor auch die Pharmalobby vorgebracht hatte.


  • Guttenbergs Einsatz für Wirecard

    Interne Unterlagen zeigen, wie sich der Ex-Minister und Lobbyist Karl-Theodor zu Guttenberg für Wirecard bei der Bundesregierung einsetzte.

    Der Wirecard-Skandal war auch eine Lobbyaffäre. Mails und interne Vermerke zeigen, wie die Lobbyfirma des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Bundesregierung für den mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister warb. Um Wirecard den Markteintritt in China zu erleichtern, schaltete die Guttenberg-Firma die deutsche Botschaft in Peking ein. Auf Bitte von Angela Merkel lieferte Guttenberg außerdem eine Argumentationshilfe, mit der sich die Kanzlerin bei ihrer Chinareise für Wirecard einsetzen wollte.


  • Die Porschegate-SMS

    Erst eine erfolgreiche Klage von abgeordnetenwatch machte die SMS zwischen Christian Lindner und Porsche-Chef Oliver Blume öffentlich.

    Während des koalitionsinternen Streits um das Verbrenner-Aus schrieben sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Porsche-Chef Oliver Blume Textnachrichten. Die Existenz dieser Nachrichten war zwar bekannt, nicht aber ihr Inhalt. Deshalb beantragten wir ihre Herausgabe auf Grundlage des Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzes (UIG). Das Bundesfinanzministerium lehnte ab. Erst eine erfolgreiche Klage nach dem UIG machte die Nachrichten öffentlich. Sie zeigen, dass sich Lindner und Blume beim Thema E-Fuels eng abstimmten – und wie sich der Porsche-Chef für Lindners politischen Einsatz bedankte.


  • Die Lobby-Mails aus dem Altkanzlerbüro

    Vertrauliche E-Mails zeigen, wie Gerhard Schröder sein aus Steuergeldern finanziertes Altkanzlerbüro für Lobbyarbeit nutzte.

    Wie Altkanzler Gerhard Schröder für den Versicherungsmakler BVUK bei der Bundesregierung lobbyierte, zeigen vertrauliche E-Mails, die wir 2021 über das Informationsfreiheitsgesetz erhielten und veröffentlichten. Aus den Nachrichten geht hervor, dass Schröder sich unter anderem mit dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) traf und mit dem damaligen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) telefonierte. Besonders brisant ist jedoch ein Detail in der E-Mail-Signatur: Schröder verschickte die Lobbyschreiben über sein aus Steuergeldern finanziertem Altkanzlerbüro. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs entzog ihm der Bundestag das Budget für das Büro. Zur Begründung hieß es, Schröder nehme keine „fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler“ mehr wahr.
1.600 Anträge machen Lobbyeinfluss transparent

Mehr als 1.600 IFG-Anträge führten dazu, dass die Bundesregierung Lobby-Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen künftig veröffentlicht.
Wie stark nehmen Lobbyist:innen Einfluss auf Gesetzestexte? Genau das wollten abgeordnetenwatch und FragDenStaat 2017 mit einer Transparenzaktion sichtbar machen. 

Auf unseren Aufruf hin stellten Bürger:innen mehr als 1.600 IFG-Anträge und forderten Lobby-Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen an. Die Reaktion der Bundesregierung war überraschend: Anstatt die Anträge einzeln zu prüfen, veröffentlichte sie seitdem die Dokumente im Internet. Später zeigten Akten aus dem Innenministerium, dass die Regierung die IFG-Aktion ausbremsen wollte.





hier  Dirk Walbrühl Meinung 9. Juli 2026 Perspective Daily

Die Regierung plant, dir fast gar nichts mehr zu erzählen

Während die Regierung die Bürger:innen bei allen Gelegenheiten kontrolliert, statt ihnen zu vertrauen, will sie das Recht schwächen, der Politik auf die Finger zu schauen. Journalist:innen und Bürgerrechtsorganisationen laufen Sturm – zu Recht.

Es gibt einen Satz, der die deutsche Politik der vergangenen Jahre erstaunlich gut beschreibt: »Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.«

Bürgergeldempfänger:innen müssen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse restlos offenlegen und Veränderungen ihrer Lebensumstände umfassend nachweisen – andernfalls würde ja jeder auf Kosten des Staates leben. Arbeitnehmer:innen sollen ihre Arbeitszeit minutengenau und lückenlos dokumentieren, damit sich ja keine Faulheit einschleicht.

Die Merz-Regierung plant sogar, die telefonische Krankschreibung – eine Errungenschaft aus der Pandemie – abzuschaffen und ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend einzuführen. Ärzteverbände laufen Sturm und sprechen bereits von einem »bürokratischen Super-GAU«.


Der Staat begründet all das mit demselben Argument:
Einzelne könnten das Vertrauen ausnutzen;
deshalb brauche es maximale Transparenz,
Dokumentation und Nachweispflichten.

Wie eigenartig, dass dies offenbar nur nach unten gilt


Denn die schwarz-rote Bundesregierung plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) deutlich einzuschränken – einen der großen Erfolge der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Schröder. Es verpflichtet seit 2006 den Staat dazu, sein Handeln den Bürger:innen gegenüber zu rechtfertigen. So kann jede:r dem Staat auf die Finger schauen, etwa bei Akten, Gutachten und Verträgen. Und das wirkt. Nur durch das IFG wissen wir …
  • von den fragwürdigen Maskendeals von Jens Spahn während der Coronapandemie, die den deutschen Steuerzahler Milliarden kosteten,

  • um die Fördergeldaffäre in Berlin, die zum Rücktritt der Berliner Kultursenatorin führte,

  • von der Lobbyarbeit von Philipp Amthor. Der junge Unionspolitiker hatte sein Mandat genutzt, um einem wenig erprobten Start-up Türen ins Bundeswirtschaftsministerium zu öffnen – für 220.000 Euro,

  • von der heimlichen, schwarzen Liste im Bundesbildungsministerium, mit der unliebsamen und kritischen Wissenschaftlern Gelder entzogen werden sollten,

  • wie die Union vor der Waffenlobby in Deutschland einknickte und nach Terroranschlägen von Halle und Hanau doch nicht das Waffengesetz verschärfte.
Die Liste der Skandale, die ohne das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nie ans Licht gekommen wären, ist lang

Es entspricht damit genau der maximalen Transparenz, die die Regierung von Bürger:innen einfordert. Doch in diesem Fall klingt alles ganz anders: Nun ist von »Bürokratieerleichterung« die Rede, von einem »komplizierten« Gesetz, das reformiert werden müsse, von einem »besonderen Schutzbedarf« und missbräuchlichen Anfragen. Mit einem Mal wird nicht mehr Kontrolle eingefordert, sondern das Gegenteil – blindes Vertrauen.

Wie die WM unliebsame Gesetze verdeckt

Das Bürgerrechtsfoulspiel lieferte die Regierung im Juli 2026, inmitten der Fußball-Weltmeisterschaft.

Das ist kein Zufall, da sind sich Journalist:innenverbände, Ökonom:innen und Bürgerrechtsorganisationen wie FragDenStaat sicher: »Windschatten-Prinzip« nennt sich der dreiste Trick, um unliebsame und Bürger:innen-feindliche Reformen mit möglichst wenig Medienecho durchzubringen und so den Widerstand der Bürger:innen zu minimieren.

Es klingt wie eine Verschwörungstheorie, ist aber echt. So wurden etwa zur WM 2006 die Mehrwertsteuer und während der WM 2010 die Krankenkassenbeiträge erhöht. 2012 wollte die Bundesregierung sogar während des EM-Halbfinales Deutschland gegen Italien Daten der Bürger:innen an Adresshändler verkaufen.

Allein das sollte schon empören, denn Ehrlichkeit und Transparenz sucht man bei diesem Manöver vergebens.

Dieses Ablenkungsspiel passiert regelmäßig und so verlässlich, dass die Frankfurter Rundschau noch Ende Juni fragte: »Wie die Fußball-WM unpopuläre Gesetze verdeckt – welche harten Einschnitte kommen dieses Mal?« – und recht behalten sollte. 

Nur 7 Tage später war es so weit (als Spanien gegen Österreich spielte) und das »Paket für Wachstum und Beschäftigung« wurde veröffentlicht.
Darin enthalten sind insgesamt 34 verschiedene Maßnahmen zu den Themen Steuern, Rente, Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau. Darin sind viele Punkte, die durchaus Sinn ergeben, etwa leichtere Steuererklärungen für Unternehmen, weniger Bürokratie rund um befristete Arbeitsverträge und ein höherer Spitzensteuersatz für Vielverdiener. 

Die meisten der Punkte sind aber stark umstritten und werden von Expert:innen heftig kritisiert. Der größte Affront gegen deutsche Bürger:innen findet sich jedoch unter Punkt 32.

Perspective Daily wird sich mit anderen Punkten des Reformpaketes demnächst noch intensiver beschäftigen.

Punkt 32: Was die Regierung plant

Unter Punkt 32 findet sich die Absicht des Staates, das Informationsfreiheitsgesetz zu reformieren. Die Formulierungen sind voller rhetorischer Nebelkerzen.
Von »weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen« ist die Rede und meint eigentlich einen massiven Rückschritt für Bürger:innenrechte. Auch wird ein Gesetz nicht dadurch »transparenter«, dass man den Zugang zu Informationen durch Hürden blockiert. Der Text tarnt die systematische Abschaffung von Transparenz und Kontrollrechten mit positiven Begriffen wie »Verständlichkeit«, »Schutz« und »Resilienz«.

Für alle, die sich mit dem Thema auskennen, sind allein die Begründungen eine Zumutung. Das steckt wirklich dahinter:

  • Nachweis eines berechtigten Interesses: Antragsteller:innen müssen künftig begründen, warum sie bestimmte Informationen abfragen. Bislang gilt beim IFG das Prinzip des »Jedermannsrechts«. Demnächst prüfen die Behörden nicht mehr die Akten, sondern vor allem die Motivation der Anfragenden. Der Spielraum, Anfragen abzulehnen, wird dabei enorm hoch. Bürokratie spart das nicht.

  • Ausschluss von Organisationen: Auskunftsrechte sollen auf »natürliche Personen« beschränkt werden. Juristische Personen – wie GmbHs, eingetragene Vereine oder Aktiengesellschaften – fliegen aus dem Gesetz.

    Davon sind vor allem große Recherche-Redaktionen betroffen, etwa innerhalb von Umweltverbänden (zum Beispiel der Naturschutzbund Deutschland (NABU)), Antikorruptionsvereinen (zum Beispiel FragDenStaat oder Transparency International) sowie Gewerkschaften. Ihnen will der Staat gar nichts mehr erklären müssen. Dabei sind es genau diese, die immer wieder staatliche Willkür (etwa Polizeigewalt), Kumpanei, Postenschachertum und Lobbyeinfluss für alle Bürger:innen aufdecken. Offenbar ist das der Regierung zu unbequem. Eine Einzelperson kann aber kaum privat das Risiko von Tausenden Euro Gerichtskosten tragen, wenn eine Behörde blockiert.

  • Höhere Gebühren: Bisher waren Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen in einer Gebührenordnung geregelt und für einfache Auskünfte oft gedeckelt (500 Euro) oder sogar kostenlos. Diese Deckelung soll nun wegfallen und sich die Kosten für Anfragen am tatsächlichen »Kostendeckungsprinzip« orientieren. Das heißt, dass den Anfragenden jede Stunde in Rechnung gestellt wird, in der hochbezahlte Verwaltungsmitarbeitende Akten wälzen, prüfen und kopieren – egal wie lange sie brauchen. In der Praxis könnten Anfragen damit plötzlich mehrere Tausend Euro kosten.

  • Mehr Schwärzungen: Die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen sollen in Dokumenten pauschal unkenntlich gemacht werden – angeblich, um sie vor »Anfeindungen« zu schützen. Bisher ist das nur bei unbedeutenden Mitarbeitenden der Fall, die Verantwortlichen in Entscheidungspositionen müssen benannt werden – demnächst könnten sie sich hinter schwarzen Balken verstecken. Das schränkt den Nutzen der Dokumente deutlich ein. Skandale lassen sich so leichter verschleiern, Karrieren schützen.

  • Erschwerung von internationalen Recherchen: Man wolle prüfen, ob zukünftig nur Deutsche und EU-Bürger:innen, die in Deutschland leben, Anfragen stellen dürften. Damit verlieren Journalist:innen, die für ausländische Medien arbeiten, alle Auskunftsrechte, auch wenn diese bei grenzüberschreitenden Recherchen zusammenarbeiten (etwa bei den Panama Papers oder Cum-Ex-Geschäften). Eine klare Abschottung gegenüber internationaler Beobachtung.
Kritik kommt auch von der parteilosen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider. Sie spricht von »undemokratischen« Plänen, die beim Bürokratieabbau nicht helfen und stattdessen eine »Abschaffung der Informationsfreiheit« darstellen:


Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt,
schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie


Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Specht-Riemenschneider

Specht-Riemenschneider hatte erst im Juni auf dem 8. Symposium zur Informationsfreiheit davor gewarnt, dass künftige Politiker:innen das IFG absägen könnten, und eine Stärkung zu einem Bundestransparenzgesetz gefordert. Jetzt bestätigen sich also ihre Sorgen 1:1 – nur eben viel früher.
Dass im Koalitionsausschuss, der die von ihr geforderte Transparenz verhindert und Auskünfte abschaffen will, ausgerechnet Jens Spahn eine zentrale Figur ist, wird kein Zufall sein: Schließlich hat es das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht, seine Maskendeals aufzudecken und damit seine Karriere anzukratzen.

Nun könnte man erwarten, dass gerade die SPD, die das Informationsfreiheitsgesetz geschaffen hat, bei diesem Deal ordentlich Bauchschmerzen hat und einen so scharfen Angriff auf die Bürger:innenrechte gut begründet. Die Gelegenheit gab eine Nachfrage an Lars Klingbeil auf der Bundespressekonferenz, der jedoch schmallippig nur von »Schwachpunkten« und allgemeinem Reformbedarf redete. Nebelkerzen und Worthülsen.


Was wir jetzt tun können

Es geht nicht darum, jede einzelne Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz für sinnvoll zu halten. Natürlich gibt es missbräuchliche oder überzogene Anträge. Natürlich bindet Transparenz Ressourcen. Die entscheidende Frage lautet aber: Wem trauen wir grundsätzlich – und wem nicht?

Für die aktuelle Regierung ist spätestens seit diesem Reformpaket klar: Sie verlangt Vertrauen, vertraut den Bürger:innen aber kein Stück.

Was du jetzt noch tun kannst, um der Regierung ihr Windschattenmanöver nicht durchgehen zu lassen:

Verstärke die Aufmerksamkeit auf dieses Thema: Die Regierung wettet auf den Windschatteneffekt, du kannst dagegen angehen. Erzähle Bekannten oder in sozialen Medien von der geplanten Reform, teile Texte dazu.

Übe Druck auf Abgeordnete aus: Jedes Reformpaket muss es durch den Deutschen Bundestag schaffen. Und hier entscheidet kein Ausschuss, sondern die einzelnen Abgeordneten. Diesen kannst du schreiben – aber keine E-Mail, sondern einen echten, sachlichen Brief, rät etwa Marina Weisband, vor allem den Bundestagsabgeordneten aus deinem eigenen Wahlkreis. Denn das erreicht die Abgeordneten viel eher und wird ernst genommen. Du hast keine Ahnung, wie? Lasse einen KI-Chatbot deine Argumente formulieren.

Unterschreibe eine Petition: Halte Ausschau nach Petitionen auf Plattformen wie Campact, Change.org oder direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Der gesellschaftliche Widerstand gegen die Reformpläne wächst bereits. Eine aktuelle Petition ist zum Beispiel von FragDenStaat an die SPD gerichtet: »SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!«

Nutze deine Rechte, solange es sie noch gibt: Solange die Verschlechterungen noch nicht Gesetz sind, gilt das alte, freie IFG. Selbst wenn das neue Gesetz gilt, dürften laufende Anfragen davon ausgenommen sein. Das kannst du nutzen! Über Plattformen wie abgeordnetenwatch.de kannst du Abgeordneten öffentlich Fragen zu ihrer Position bezüglich der IFG-Verschlechterung stellen. Auch Bundesbehörden kannst du über Portale wie FragDenStaat.de anfragen. Unterstütze Organisationen wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die dies gerade tun. Je mehr Menschen das Recht jetzt nutzen, desto deutlicher wird der gesellschaftliche Wert dieses Werkzeugs.

Ja, es ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Die offene Kritik an den Plänen der Koalition aus der Basis der SPD wächst bereits. Es ist auch nicht der erste Versuch einer Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken. So wurde die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bereits während der Koalitionsverhandlungen 2025 diskutiert. Damals setzte sich die Zivilgesellschaft mit Protesten, Petitionen und Druck zur Wehr – und war erfolgreich. Es gibt gute Gründe dafür, zu glauben, dass dies wieder möglich ist.


Chris Methmann

Die CDU will das Informationsfreiheitsgesetz entkernen. Warum, zeigt diese Geschichte: 

Per IFG fanden wir heraus, dass Julia Klöckner das Fazit einer Nutri-Score-Studie umschreiben ließ - um die Lebensmittel-Ampel zu verhindern. 























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