am 13.7.26:
Katapult-Magazin 8.7.26
Spahn will ein Gesetz loswerden, das ihm politisch zugesetzt hat.
Auch Amthor trieb dessen Abschaffung während der Koalitionsverhandlungen im letzten Jahr voran.
Spahn gehört zum Koalitionsausschuss von Union und SPD, der das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beschneiden möchte.
Das Gesetz gibt es seit 2006. Es ermöglicht es Journalistinnen und Journalisten, NGOs und Bürgern bei Behörden Akteneinsicht zu verlangen. Formlos und ohne Angabe von Gründen. Die Behörde muss innerhalb eines Monats reagieren.
Die geforderten Neuerungen:
- Nur noch Privatpersonen dürfen Anfragen stellen
- Die Anfragen müssen durch ein „berechtigtes Interesse“ begründet werden. Was genau ein „berechtigtes Interesse“ ist, definiert der Reformentwurf nicht
- Die Gebühren für eine Anfrage sollen steigen, bisher kostete sie maximal 500 Euro. Vor dem Hintergrund, dass Anfragen nur noch durch Privatpersonen gestellt werden dürfen, ist das umso kritischer
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- Spahns Maskenliste /Jens Spahn
- Erst nach 395 IFG-Anträgen veröffentlichte das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn eine Liste mit den Abgeordneten, die Kontakte zu Maskenfirmen vermittelt hatten.
Nach Enthüllungen über lukrative Maskengeschäfte von Abgeordneten während der Corona-Pandemie versprach der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Namen offenzulegen. Wenig später nahm er dieses Versprechen jedoch zurück. Erst ein Aufruf von abgeordnetenwatch und FragDenStaat brachte Bewegung in die Sache: Beim Gesundheitsministerium gingen 395 IFG-Anträge auf Herausgabe der sogenannten Maskenliste ein.
Daraufhin stellte das Ministerium eine Namensliste zusammen und übermittelte sie dem Gesundheitsausschuss. Sie zeigt unter anderem, dass sich überwiegend Abgeordnete von CDU und CSU im Interesse von Unternehmen an das Ministerium wandten. Allein über Spahns Bundestagsbüro wurden Kontakte zu 29 Masken-Unternehmen vermittelt.
- Das Schlüsseldokument der Amthor-Affäre / Philipp Amthor
Ein Brief von Philipp Amthor an Wirtschaftsminister Peter Altmaier wurde zum Schlüsseldokument der Lobbyaffäre um das KI-Startup Augustus Intelligence.
„Sehr geehrter Herr Minister, lieber Peter“ – so beginnt ein Brief, der das Schlüsseldokument in der Lobbyaffäre um den CDU-Politiker Philipp Amthor ist. In dem Schreiben, das wir 2021 mit Hilfe des IFG veröffentlichten, wirbt Amthor beim damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier für einen Termin mit dem Chef des KI-Startups Augustus Intelligence. Für seinen Einsatz wurde Amthor intern als „geiler Typ“ gefeiert und erhielt Aktienoptionen des Unternehmens, wie der SPIEGEL aufdeckte. Die Affäre hatte Konsequenzen: Der Bundestag verschärfte die Transparenzpflichten für Aktienoptionen von Abgeordneten. - Geheimer Lobbyzugang zum Bundestag
Erst eine IFG-Klage von abgeordnetenwatch zwang die Bundestagsverwaltung, die Namen der Lobbyverbände und Unternehmen mit Hausausweis für den Bundestag offenzulegen.
Welche Lobbyist:innen haben einen Hausausweis für den Bundestag? Die Bundestagsverwaltung wollte die Liste lange unter Verschluss halten. Erst nachdem wir 2014 auf Grundlage des IFG geklagt hatten, musste sie die Namen veröffentlichen. Wenige Monate später verschärfte der Bundestag die Zugangsregeln. Hunderte Lobbyist:innen verloren daraufhin ihren Hausausweis. - Merkels Kurswechsel bei den Impfpatenten
Nach einem Austausch mit Biontech-Chef Uğur Şahin sprach sich Angela Merkel gegen die Freigabe von Impfpatenten aus. Zuvor hatte die Kanzlerin dafür geworben, Impfstoffe als „globales öffentliches Gut“ zu behandeln.
Zu Beginn der Corona-Pandemie sprach sich Angela Merkel für Impfstoffe als „globales öffentliches Gut“ aus. Ein Jahr später lehnte sie jedoch eine Freigabe der Impfpatente ab. Warum Merkel ihre Position änderte, legen interne Unterlagen und eine E-Mail nahe, die wir über das IFG erhielten. So schickte Biontech-Gründer Uğur Şahin der Kanzlerin nach einem Telefonat Argumente gegen eine Freigabe der Impfpatente und schrieb: „Liebe Frau Merkel, haben Sie herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.“ Einige Wochen später sprach sich die Kanzlerin im Bundestag gegen die Freigabe aus – mit Argumenten, wie sie zuvor auch die Pharmalobby vorgebracht hatte. - Guttenbergs Einsatz für Wirecard
Interne Unterlagen zeigen, wie sich der Ex-Minister und Lobbyist Karl-Theodor zu Guttenberg für Wirecard bei der Bundesregierung einsetzte.
Der Wirecard-Skandal war auch eine Lobbyaffäre. Mails und interne Vermerke zeigen, wie die Lobbyfirma des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Bundesregierung für den mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleister warb. Um Wirecard den Markteintritt in China zu erleichtern, schaltete die Guttenberg-Firma die deutsche Botschaft in Peking ein. Auf Bitte von Angela Merkel lieferte Guttenberg außerdem eine Argumentationshilfe, mit der sich die Kanzlerin bei ihrer Chinareise für Wirecard einsetzen wollte. - Die Porschegate-SMS
Erst eine erfolgreiche Klage von abgeordnetenwatch machte die SMS zwischen Christian Lindner und Porsche-Chef Oliver Blume öffentlich.
Während des koalitionsinternen Streits um das Verbrenner-Aus schrieben sich Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Porsche-Chef Oliver Blume Textnachrichten. Die Existenz dieser Nachrichten war zwar bekannt, nicht aber ihr Inhalt. Deshalb beantragten wir ihre Herausgabe auf Grundlage des Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetzes (UIG). Das Bundesfinanzministerium lehnte ab. Erst eine erfolgreiche Klage nach dem UIG machte die Nachrichten öffentlich. Sie zeigen, dass sich Lindner und Blume beim Thema E-Fuels eng abstimmten – und wie sich der Porsche-Chef für Lindners politischen Einsatz bedankte. - Die Lobby-Mails aus dem Altkanzlerbüro
Vertrauliche E-Mails zeigen, wie Gerhard Schröder sein aus Steuergeldern finanziertes Altkanzlerbüro für Lobbyarbeit nutzte.
Wie Altkanzler Gerhard Schröder für den Versicherungsmakler BVUK bei der Bundesregierung lobbyierte, zeigen vertrauliche E-Mails, die wir 2021 über das Informationsfreiheitsgesetz erhielten und veröffentlichten. Aus den Nachrichten geht hervor, dass Schröder sich unter anderem mit dem damaligen Finanzminister Olaf Scholz (SPD) traf und mit dem damaligen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) telefonierte. Besonders brisant ist jedoch ein Detail in der E-Mail-Signatur: Schröder verschickte die Lobbyschreiben über sein aus Steuergeldern finanziertem Altkanzlerbüro. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs entzog ihm der Bundestag das Budget für das Büro. Zur Begründung hieß es, Schröder nehme keine „fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt als ehemaliger Bundeskanzler“ mehr wahr.
Einzelne könnten das Vertrauen ausnutzen;
deshalb brauche es maximale Transparenz,
Dokumentation und Nachweispflichten.
- von den fragwürdigen Maskendeals von Jens Spahn während der Coronapandemie, die den deutschen Steuerzahler Milliarden kosteten,
- um die Fördergeldaffäre in Berlin, die zum Rücktritt der Berliner Kultursenatorin führte,
- von der Lobbyarbeit von Philipp Amthor. Der junge Unionspolitiker hatte sein Mandat genutzt, um einem wenig erprobten Start-up Türen ins Bundeswirtschaftsministerium zu öffnen – für 220.000 Euro,
- von der heimlichen, schwarzen Liste im Bundesbildungsministerium, mit der unliebsamen und kritischen Wissenschaftlern Gelder entzogen werden sollten,
- wie die Union vor der Waffenlobby in Deutschland einknickte und nach Terroranschlägen von Halle und Hanau doch nicht das Waffengesetz verschärfte.
Von »weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen« ist die Rede und meint eigentlich einen massiven Rückschritt für Bürger:innenrechte. Auch wird ein Gesetz nicht dadurch »transparenter«, dass man den Zugang zu Informationen durch Hürden blockiert. Der Text tarnt die systematische Abschaffung von Transparenz und Kontrollrechten mit positiven Begriffen wie »Verständlichkeit«, »Schutz« und »Resilienz«.
- Nachweis eines berechtigten Interesses: Antragsteller:innen müssen künftig begründen, warum sie bestimmte Informationen abfragen. Bislang gilt beim IFG das Prinzip des »Jedermannsrechts«. Demnächst prüfen die Behörden nicht mehr die Akten, sondern vor allem die Motivation der Anfragenden. Der Spielraum, Anfragen abzulehnen, wird dabei enorm hoch. Bürokratie spart das nicht.
- Ausschluss von Organisationen: Auskunftsrechte sollen auf »natürliche Personen« beschränkt werden. Juristische Personen – wie GmbHs, eingetragene Vereine oder Aktiengesellschaften – fliegen aus dem Gesetz.
Davon sind vor allem große Recherche-Redaktionen betroffen, etwa innerhalb von Umweltverbänden (zum Beispiel der Naturschutzbund Deutschland (NABU)), Antikorruptionsvereinen (zum Beispiel FragDenStaat oder Transparency International) sowie Gewerkschaften. Ihnen will der Staat gar nichts mehr erklären müssen. Dabei sind es genau diese, die immer wieder staatliche Willkür (etwa Polizeigewalt), Kumpanei, Postenschachertum und Lobbyeinfluss für alle Bürger:innen aufdecken. Offenbar ist das der Regierung zu unbequem. Eine Einzelperson kann aber kaum privat das Risiko von Tausenden Euro Gerichtskosten tragen, wenn eine Behörde blockiert. - Höhere Gebühren: Bisher waren Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen in einer Gebührenordnung geregelt und für einfache Auskünfte oft gedeckelt (500 Euro) oder sogar kostenlos. Diese Deckelung soll nun wegfallen und sich die Kosten für Anfragen am tatsächlichen »Kostendeckungsprinzip« orientieren. Das heißt, dass den Anfragenden jede Stunde in Rechnung gestellt wird, in der hochbezahlte Verwaltungsmitarbeitende Akten wälzen, prüfen und kopieren – egal wie lange sie brauchen. In der Praxis könnten Anfragen damit plötzlich mehrere Tausend Euro kosten.
- Mehr Schwärzungen: Die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen sollen in Dokumenten pauschal unkenntlich gemacht werden – angeblich, um sie vor »Anfeindungen« zu schützen. Bisher ist das nur bei unbedeutenden Mitarbeitenden der Fall, die Verantwortlichen in Entscheidungspositionen müssen benannt werden – demnächst könnten sie sich hinter schwarzen Balken verstecken. Das schränkt den Nutzen der Dokumente deutlich ein. Skandale lassen sich so leichter verschleiern, Karrieren schützen.
- Erschwerung von internationalen Recherchen: Man wolle prüfen, ob zukünftig nur Deutsche und EU-Bürger:innen, die in Deutschland leben, Anfragen stellen dürften. Damit verlieren Journalist:innen, die für ausländische Medien arbeiten, alle Auskunftsrechte, auch wenn diese bei grenzüberschreitenden Recherchen zusammenarbeiten (etwa bei den Panama Papers oder Cum-Ex-Geschäften). Eine klare Abschottung gegenüber internationaler Beobachtung.
schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie
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