Doch es ist falsch. Weitgehend unbemerkt haben wir gerade wieder einen großen Erfolg erzielt: Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, die klimaschädliche Energiecharta zu kündigen. Lies hier, wie es gelungen ist, die Ampel zu dieser Entscheidung zu bewegen.
Die 3 Kreise Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis haben trotz lauter Proteste keinen zukunftsfähigen Regionalplan bekommen. Wo steht Deutschland, Baden-Württemberg und seine Kommunen aktuell beim Klimaschutz? Welche Möglichkeiten gibt es und wo gibt es Anregungen, die übernommen werden könnten?
Freitag, 2. Dezember 2022
Protest wirkt – wenn er hartnäckig genug ist.
Donnerstag, 18. Mai 2023
Energiewende: BGH verhandelt über Schiedsklagen von Energiekonzernen gegen Staaten
Ein Vertragswerk aus der fossilen Vergangenheit, damals als die Welt noch scheinbar ganz zufrieden vor sich hindümpelte. Na ja, vielleicht auch nicht, die Erdölriesen wussten 1998 ja bereits ganz genau, was los war....und werden heute auch schon gelegentlich vor Gericht gezwungen wegen der Klimaschäden, die sie zu verantworten haben.(hier)
Da wird wirklich mit allen Mitteln versucht, noch mehr Geld auszuquetschen für die fossile Lobby.
Es wird spannend was der Bundesgerichtshof dazu sagt.
Ich würde - ganz naiv als Staatsbürger - meinen, die fossile Lobby hat schon viel länger als 25 Jahre lang die Menschen vorsätzlich getäuscht und sich damit eine goldene Nase verdient. Wenn man bedenkt, welches Szenario uns allen droht - dann hat das Überleben der Menschheit eindeutig Vorrang vor Profitgier.
Wie der irische Konzern mit seinen Off-shore Windparks in dieses Schema passt, wird in beiden Artikeln nicht dargelegt. Das ist noch etwas rätselhaft.

Zeit hier 17. Mai 2023 AFP
Dürfen Energiekonzerne EU-Staaten für ihre Klimapolitik auf Milliardenzahlungen verklagen? Darüber verhandelt heute der Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit Klagen von Energiekonzernen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Die Frage ist, ob solche Schiedsverfahren zwischen Investoren aus einem EU-Staat und einem anderen EU-Staat auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags zulässig sind.
Die EU-Kommission bereitet schon den Ausstieg aus diesem völkerrechtlichen Vertrag vor, Deutschland und andere EU-Länder haben ihren Rückzug angekündigt.
Mittwoch, 23. November 2022
Energiecharta-Vertrag: Das Anti-Klima-Abkommen
hier Frankfurter Rundschau Erstellt: Von: Verena Kern
In den EU-Staaten setzt sich die Einsicht durch, dass der Energiecharta-Vertrag schädlich ist
In der mongolischen Hauptstadt Ulaanbaatar findet am Dienstag die 33. Energiecharta-Konferenz statt. Auf der Agenda des diesjährigen Treffens steht die Reform des aus Klimaschutz-Gründen umstrittenen Energiecharta-Vertrags (ECT), die in den vergangenen zwei Jahren ausgehandelt wurde.
Der Vertrag erlaubt es Energieunternehmen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten auf Milliarden-Entschädigungen zu verklagen, wenn diese neue Klimaschutz-Gesetze beschließen oder höhere Umweltstandards einführen. Die Reform soll unter anderem bewirken, dass der Vertrag keine neuen fossilen Projekte mehr schützt. Damit sie durchkommt, müssen alle 53 Unterzeichnerstaaten zustimmen.
Montag, 27. Juni 2022
"Energiecharta-Vertrag: In den Fesseln der Fossilen Industrie"
Ausstieg oder Reform - das ist die große Frage. Schnell wird es auf keinen Fall gehen, obwohl das einem Normalbürger kaum zu vermitteln ist, angesichts der dramatischen Auswirkungen für das Klima.
Wie konnte es nur zu solchen Knebelverträgen kommen? Wieso hat Deutschland da mitgemacht?
FAZ hier:
Kein Schutz mehr für fossile Projekte
- VON HENDRIK KAFSACK
- -AKTUALISIERT AM
Mittwoch, 22. Juni 2022
"Junge Menschen wollen Energiekonzernen an den Kragen"
Wem von uns war es denn bisher bekannt, dass solche Regelwerke im Hintergrund schlummern, die unsere Klima-Ziele konterkarieren? Die Energie-Lobby hat sich nicht nur einfach abgesichert in der Vergangenheit, die spielen mit mehreren Netzen und Abseilungen. Und das macht es schwer für den Klimaschutz.
ENERGIECHARTA hier im Stern am 21.06.2022
Vor dem Europäischen Gerichtshof
Zwölf Staaten sollen aus der Energiecharta austreten. Das fordert eine Gruppe junger Menschen zwischen 17 und 31 Jahren. Dafür ziehen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Nach dem Jahr 2021 steht auch dieses Jahr wieder ganz im Zeichen der Naturkatastrophen. Aus Lateinamerika und Südasien mehren sich Berichte von zerstörerischen Überschwemmungen, während sich Europa im Süden aber auch in der Mitte vor Hitzewellen und Waldbränden zu schützen versucht. Immer mehr Menschen sind von Umweltkatastrophen betroffen – wenige versuchen dagegen vorzugehen. Eine Ausnahme ist da etwa eine Gruppe 17- bis 31-Jähriger. Die fünf jungen Menschen stammen laut dem britischen "Guardian" aus verschiedenen Ländern, teilen aber ihre Erfahrungen mit Umweltkatastrophen.
Am Donnerstag ziehen sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um gegen die bisher kaum bekannte Energiecharta vorzugehen. Ihr Argument: Das Abkommen behindere den Kampf gegen die Klimakrise. Laut dem Medienbericht wird das Gericht in Straßburg damit zum ersten Mal damit beauftragt, den Vertrag zu prüfen.
Montag, 24. Oktober 2022
Endlich: Deutschland bereitet Ausstieg aus Energiecharta vor
Grundlagen-Info zur Energiecharta, die schon hier im Blog veröffentlicht wurden: hier
hier 20. Oktober 2022 Von Nico Schmidt
Deutschland bereitet den Ausstieg aus dem umstrittenen Energiechartavertrag vor.
Das bestätigte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums im Gespräch mit Investigate Europe. Ein entsprechender Vorstoß des Ministeriums befinde sich momentan in der Ressortabstimmung. Diese solle in den kommenden Wochen abgeschlossen werden – spätestens aber bis Ende November, wenn die Vertragsparteien über die Annahme der modernisierten Energiecharta entscheiden werden. Deutschland würde damit Polen, Spanien und den Niederlanden folgen, die in den vergangenen Tagen ankündigten das Abkommen zu verlassen.
Über die Recherche: Energiecharta-Vertrag
Der kaum bekannte Energiecharta-Vertrag (ECT) erlaubt es Investoren EU-Staaten auf Milliardenentschädigungen zu verklagen, wenn diese notwendige Klimagesetze erlassen. Das könnte den Kampf gegen die Klimakrise entscheidend verzögern.
Freitag, 26. April 2024
Schon längst überfällig: Europa-Parlament stimmt für Ausstieg aus umstrittener Energiecharta
Deutschlandfunk Kurzmeldung hier 24.04.2024
Europa-Parlament stimmt für Ausstieg aus umstrittener Energiecharta
Das Europa-Parlament hat mit großer Mehrheit für den Ausstieg der EU aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag gestimmt. In Straßburg votierten 560 Abgeordnete für einen gemeinsamen Rückzug aus dem umstrittenen Abkommen, lediglich 43 waren dagegen.
NTV hier 24.04.2024,
Freitag, 25. November 2022
Fortschritt ist möglich – sogar beim Klimaschutz
Zeit hier Von Petra Pinzler 24. November 2022
Der Ausstieg mehrerer Staaten aus der Energiecharta zeigt: Wenn Aktivisten dranbleiben, dann können sie sogar internationale Verträge kippen, zum Vorteil für die Umwelt.
Es gibt ihn doch, den Fortschritt. Und es gibt ihn tatsächlich auch beim Klimaschutz. In dieser Woche konnte man das sogar im mongolischen Ulan-Bator erleben. Was dort passierte und nicht passierte, hat wiederum große Auswirkungen auch auf Deutschland. Es geht um Folgendes (und hier bitte ich um 30 Sekunden Geduld, denn die Angelegenheit lässt sich nicht in einem Satz erklären. Ist dafür aber interessant.): Deutschland und die EU sind seit vielen Jahren Mitglied in der sogenannten Energiecharta. Das ist ein internationaler Vertrag, der den Handel mit Öl, Gas und Kohle regelt. Erfunden wurde er in den Neunzigerjahren von westeuropäischen Regierungen. Die wollten die eigenen Unternehmen schützen, die nach dem Fall der Mauer in den ehemaligen Sowjetrepubliken in die Energieversorgung investierten: davor, dass die osteuropäischen Regierungen plötzlich die Marktwirtschaft und die Privatisierung doch wieder doof finden und dann die ausländischen Investitionen kurzerhand verstaatlichen würden. Deswegen können Unternehmen seither vor einem privaten Schiedsgericht gegen die entsprechende Regierung klagen, wenn so etwas passiert.
Dienstag, 4. August 2026
Frage wer künftig die Regeln setzt: demokratisch legitimierte Institutionen oder wirtschaftlich besonders mächtige Akteure
Frech, frecher - welch ein Hohn! Wir wissen doch alle, dass diese Konzerne seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts es besser wissen. Dass sie wissentlich und vorsätzlich gegen die Menschheit und den Planeten handeln. Zeit dass es zu Ende geht mit den Fossilen.
Umweltinstitut München
ExxonMobil geht gegen EU-Klimaschutzvorgaben vor – und bringt damit den umstrittenen Energiecharta-Vertrag erneut ins Spiel.
Nach einem Bericht des Fachmediums IAReporter haben zwei europäische Tochtergesellschaften von ExxonMobil der Europäischen Union eine formelle Streitmitteilung auf Grundlage des Energiecharta-Vertrags übermittelt. Betroffen sind ExxonMobil Producing Netherlands und die deutsche Mobil Erdgas-Erdöl GmbH.
Samstag, 12. November 2022
PM: Deutschland steigt aus dem Energiecharta-Vertrag aus
hier Von Vanessa Fischer / 11.11.2022
Großer Erfolg für Klima und Demokratie: Deutschland kündigt Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag an
Nach jahrelangen Protesten von Klimaschützer:innen gegen den Energiecharta-Vertrag (ECT) und zwei Jahren erfolgloser Verhandlungen über dessen Reform kündigt die Bundesregierung nun an: Deutschland wird aus dem Anti-Klima-Abkommen ECT aussteigen.
Konzerne haben den ECT in den vergangenen Jahren für teilweise milliardenschwere Klagen gegen Staaten genutzt, die aus fossilen Energien aussteigen oder höhere Umweltschutzstandards einführen wollten. Alleine in Deutschland schützt der Vertrag fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro. Umwelt- und Klimaschutzorganisationen hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, den Vertrag zu kündigen, damit die Energiewende nicht ausgebremst wird.
Das Umweltinstitut München konnte kürzlich mit einem Rechtsgutachten nachweisen, dass auch der reformierte ECT gegen geltendes europäisches Recht verstößt.
Aufgrund der sogenannten sunset clause schützt der Vertrag ab Kündigung bestehende Investitionen für weitere zwanzig Jahre. Wie das Rechtsgutachten belegt, können europäische Staaten sich aber gegen eine Vollstreckung eventueller Schiedsgerichtsurteile zur Wehr setzen und die Klausel damit unwirksam machen.
Ludwig Essig, Referent für Handelspolitik am Umweltinstitut München kommentiert: "Unsere jahrelange Arbeit hat sich gelohnt: Dass Deutschland aus dem Energiecharta-Vertrag aussteigt, ist ein Fanal für den Klimaschutz und unsere Demokratie. Der Anfang vom Ende für den Investitionsschutz für fossile Energien ist gemacht. Nun müssen sich die ausgestiegenen Staaten in Europa gegen die Vertragsklausel wehren, die noch zwanzig weitere Jahre Investitionsschutz für Fossile garantieren soll. Wir haben mit einem Rechtsgutachten gezeigt, wie das gehen kann. Jetzt heißt es nicht locker lassen und weiter für eine konsequent soziale und klimagerechte Politik kämpfen. Wir danken allen unseren Unterstützern:innen und Kolleg:innen der anderen NGOs - heute ist ein historischer Tag für den Klimaschutz."
Die Klimaschützer:innen drängen nun auf den Ausstieg der gesamten EU, denn sie sehen die EU auf ein sowohl politisch als auch juristisch gefährliches Szenario zusteuern: Wenn immer mehr Mitgliedsländer auf der einen Seite aussteigen wollen, aber auf der anderen Seite im Rat für die Reform stimmen, bleibt die EU im ECT Mitglied. Eine vollständige Ratifizierung des reformierten Vertragstextes durch alle EU-Mitgliedsstaaten dauert im besten Fall Jahre und wird im Worst-Case nie passieren. Damit würde die EU selbst im alten ECT gefangen bleiben, obwohl viele Mitgliedstaaten bereits ausgestiegen sind. Allein in der EU, Großbritannien sowie der Schweiz schützt der ECT im Moment fossile Projekte in Höhe von über 344 Milliarden Euro.
“Deutschland hat mit dem Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag einen entscheidenden Schritt für den Klimaschutz gemacht”, sagt Fabian Flues, Handelsexperte bei PowerShift. “Doch wenn die EU nicht aussteigt, könnten wir noch jahrelang im Vertrag gefangen sein. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung der Reform im Europäischen Rat nicht zustimmen wird. Alle großen EU-Mitgliedsstaaten haben einen Ausstieg angekündigt. Die Europäische Kommission muss nun endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und einen Vorschlag für einen gemeinsamen Ausstieg vorlegen.”
Weitere Informationen:
Gutachten der Kanzlei Günther im Auftrag des Umweltinstituts hier
Weitere Informationen zum ECT hier
Sonntag, 2. Juni 2024
Energiecharta-Vertrag: EU tritt aus umstrittenem Energieabkommen aus
Der Energiecharta-Vertrag ermöglichte Konzernklagen gegen Staaten und hemmte damit laut Kritikern den Klimaschutz. Die EU hat nun den Austritt beschlossen – in 20 Jahren.
Der Energiecharta-Vertrag sollte Investitionen in fossile Projekte schützen und gilt damit als aus der Zeit gefallen.
Die Europäische Union hat den Austritt aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen beschlossen. Bei einem Ministerrat in Brüssel hätten die Mitgliedsländer einstimmig für einen gemeinsamen Rückzug aus dem sogenannten Energiecharta-Vertrag gestimmt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Diplomaten.
Das 1998 in Kraft getretene Abkommen sollte Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte schützen.
Samstag, 8. Juli 2023
EU-Kommission schlägt Austritt aus Energiechartavertrag vor
Tagesspiegel hier 7.7.23 DPA
Umstrittenes EnergieabkommenDer Vertrag sei nicht mehr kompatibel mit den europäischen Klimazielen, so die Kommission. Ursprünglich sollte das Abkommen modernisiert werden, die Verhandlungen dazu scheiterten jedoch.
Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag für einen koordinierten Austritt der EU und der EU-Länder aus einem umstrittenen internationalen Energieabkommen vorgelegt. Der sogenannte Energiecharta-Vertrag sei nicht mehr kompatibel mit den Klimaambitionen der EU, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit.
Um die Gleichbehandlung von Investoren in der EU und darüber hinaus sicherzustellen, sollten daher die EU, die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Atomgemeinschaft Euratom geordnet aus dem nicht modernisierten Vertrag austreten.
Eigentlich wollten die Kommission und die Länder den sogenannten Energiecharta-Vertrag modernisieren. Verhandlungen dazu waren aber gescheitert.
Mittwoch, 4. Oktober 2023
Energiewende: Konzernklagen kosten Deutschland Millionen
hier im Spiegel
Investorenklagen im Rahmen der sogenannten Energiecharta kommen die Regierung teuer zu stehen: Allein im Streit mit zwei Offshore-Wind-Betreibern liefen nach SPIEGEL-Informationen bislang Kosten von fast 20 Millionen Euro auf.
Für Konzerne sind sie ein legitimes Mittel, für Kritiker eine Art Paralleljustiz: Vor Schiedsgerichten wie dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) der Weltbank in Washington können Investoren gegen Staaten klagen, wenn sie sich durch politische Entscheidungen in ihren Rechten verletzt sehen. Das passiert auch in Deutschland immer wieder – etwa im Kontext der Energiewende.
So zog 2016 der österreichische Baukonzern Strabag vors ICSID und forderte Schadensersatz im Zusammenhang mit Offshore-Projekten in der Nordsee. Durch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) verschlechterten sich dem Unternehmen zufolge die Bedingungen deutlich, die Investitionen wurden zunächst reduziert und dann ganz eingestellt. Vor demselben Hintergrund verklagte auch der irische Projektentwickler Mainstream Renewable Power die Bundesrepublik auf rund 330 Millionen Euro. (diese Klagen beziehen sich also auf das Einstampfen der Erneuerbaren Energien unter einer vergangenen FDP/CDU-Regierung und nicht etwa auf die heutige Energiewende)
Bei ihren Klagen stützten sich beide Unternehmen auf die sogenannte Energiecharta, die Deutschland unterschrieben hat. Zwar haben Deutschland und die EU als Ganzes mittlerweile den Ausstieg aus dem Vertragswerk beschlossen, doch die Ausstiegsfrist beträgt 20 Jahre. Und so verursachen die Klagen der Konzerne derzeit noch erhebliche Kosten.
Mittwoch, 7. Dezember 2022
Offener Brief an die Bundesregierung aus der Antarktis
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,
wir, das Überwinterungsteam der Forschungsstation Neumayer III in der Antarktis möchten uns mit einem offenen Brief an Sie wenden. Wir leben ein Jahr lang im „ewigen Eis“, tausende Kilometer von jeglicher Zivilisation entfernt, um die deutsche Forschungsstation des Alfred-Wegener-Instituts in der Antarktis zu betreiben. Aus der Ferne verfolgen wir die Entwicklungen der deutschen Politik und Gesellschaft. Wir sind beunruhigt von der mangelnden Orientierung der deutschen Klimapolitik an wissenschaftlichen Erkenntnissen und möchten Sie mit diesem Brief auffordern, die Klimaziele von Paris einzuhalten, sowie das lückenhaft überarbeitete Klimaschutzgesetz (KSG)1 ein weiteres Mal grundlegend zu verbessern, sodass damit auch die vorherig genannten Ziele, global fair und gesellschaftlich gerecht2, erreicht werden können.
Im vorherigen Jahr gab es durch das „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts und der darauffolgenden, zügigen Nachbesserung des KSG, sowie der Regierungsbildung unter Teilnahme der Bündnis90/Die Grünen Hoffnung auf eine maßgebliche Verbesserung der klimaschädlichen Politik der vorhergehenden Legislaturperioden. Doch seit Ihrer Wahl zur neuen Regierung vor über einem Jahr ist die Bilanz ihrer Klimapolitik durchwachsen. Erfreulich haben wir wahrgenommen, dass die Ausbauziele für Windenergie und Photovoltaik erhöht und die Hürden für Bürgerenergieinitiativen verringert wurden, erneuerbare Energien nun im überragenden öffentlichen Interesse stehen und der Ausstieg Deutschlands aus dem Energiecharta-Vertrag in die Wege geleitet wurde3.
Nun brauchen wir denselben Mut, um ähnlich weitreichende Maßnahmen im Verkehrs-, Industrie- und Gebäudesektor einzuleiten. Denn der Energiesektor ist lediglich für etwa ein Drittel der deutschen CO2 Emissionen verantwortlich4. Und die Nachbesserungen durch die Sofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr lassen weiterhin große Lücken offen5.
Auch die Wiederinbetriebnahme schon abgeschalteter Stein- und sogar Braunkohlekraftwerke6 oder der Bau von Flüssiggas-Terminals7, stehen in krassem Kontrast zu den deutschen und internationalen Klimazielen und zementiert Deutschlands Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Unseres Erachtens nach ist es sehr wichtig, energietechnisch unabhängig vom EU Ausland zu sein, was sich derzeit leider in tragischer Weise bestätigt. Doch diese Krise kann als Chance genutzt werden, um erneuerbare Energien, CO2-neutralen Verkehr und eine emissionsarme Industrie massiv zu fördern und auszubauen und nicht auf extrem umweltschädliche Technologien des vorherigen Jahrhunderts zurückzugreifen. Oder auf weitere politisch prekäre Abhängigkeiten zu setzten8 und dadurch die fossilen Energiekonzerne abermals und ungerechtfertigterweise mit Milliarden an Steuergeldern zu belohnen9.
Im Falle einer Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken oder Reservekapazitätserhöhung durch diese, müssen die dadurch entstandene CO2 Emissionen an anderer Stelle eingespart werden. Denn was für das Klima zählt, ist die Netto-Emission in CO2 Äquivalenten, egal auf welchen Gründen diese Mehremissionen basieren. Schon das Erreichen der Klimaziele allein birgt eine große Herausforderung für Deutschland, sodass zusätzliche Emissionen, seien sie auch nur übergangsweise, zu vermeiden sind. Erschwerend kommt die mangelnde Ausrichtung Ihres Koalitionsvertrags an den Emissionszielen des KSG oder gar den Pariser Klimazielen hinzu10. Durch die im Koalitionsvertrag erwähnten Maßnahmen werden voraussichtlich der Verkehrssektor, der Industriesektor sowie der Gebäudesektor die Emissionsziele des KSG verfehlen und lediglich der Energiesektor die Emissionsziele erreichen11. Wobei hierfür der Kohleausstieg schnellstmöglich durchgeführt und die Erneuerbaren jetzt massiv ausgebaut werden müssen.
Nach der in den Medien viel zitierten McKinsey Studie „Net-Zero Deutschland“12 müsste Deutschland 40 Milliarden Euro jährlich (etwa 1 % des Bruttoinlandsprodukts) aufbringen, um das Ziel des KSG, die Klimaneutralität im Jahr 2045, zu erreichen. Selbstverständlich ist eine Voraussetzung hierfür, dass klimaschädliche Subventionen wie z.B. die Energiesteuerentlastungen für Dieselkraftstoff, Kerosin und Kohle abgeschafft werden. Laut einer Studie des Umweltbundesamt hat der Staat bspw. im Jahr 2018 65,4 Mrd. Euro für umweltschädliche Subventionen ausgegeben13. Würde diese Summe stattdessen jährlich sinnvoll in den Ausbau der Erneuerbaren, Förderung von Elektromobilität, öffentlichen Verkehrsmitteln, Stromnetz, Wärmepumpen, sowie Energiespeicher investiert werden, könnte Deutschland die eigenen Klimaziele sogar übertreffen! Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Internalisierung externer Effekte, sodass den Verursachern von Umweltschäden diese auch angelastet und sie nicht wie bisher der Allgemeinheit aufgebürdet werden. So erhielten Unternehmen starke Anreize, Investitionen klimaschonend zu tätigen. Und die dadurch eingenommenen Steuern in Höhe vieler Milliarden Euro könnten zusätzlich für die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität eingesetzt werden14.
Doch im Gegensatz zur häufig in Politik und Medien verbreiteten Meinung, die Klimaschutzmaßnahmen seien teuer, kommt die McKinsey Studie zur Schlussfolgerung, dass eine erfolgreiche Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität über den kompletten Zeitraum gesamtgesellschaftlich kostenneutral sein kann. Des Weiteren kann die deutsche Wirtschaft von einer solchen Transformation profitieren. So kommen mehrere Studien im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu dem Ergebnis, dass diese Transformation sich positiv auf das Bruttoinlandsprodukt sowie die Beschäftigungszahl auswirkt, unsere Wirtschaft von politisch prekären Energieabhängigkeiten befreit und Deutschland einen starken technologischen Vorteil aufbauen kann, der im internationalen Wettbewerb genutzt werden kann15.
Ohne eine Transformation der deutschen Wirtschaft wird Deutschlands erneuerbare Energien Branche weiterhin weit abgeschlagen im internationalen Vergleich liegen16, das Wirtschaftswachstum wird sinken17, durch den Klimawandel bedingte Migration zunehmen18 und zusätzlich wird einer der wichtigsten Exportmärkte Deutschlands, Kraftfahrzeuge mit Verbrennermotoren, aufgrund von fehlender Nachfrage zukunftsgerichteter Länder, einbrechen19.
Die globale Vorbildrolle Deutschlands als eine der führenden Wirtschaftsnationen ist nicht zu unterschätzen. Wenn wir versäumen, zielführende und global faire Klimapolitik zu betreiben, laufen wir Gefahr, dass es uns einige andere Nationen gleichtun. Hierdurch riskieren wir eine zunehmend gefährliche Erderwärmung mit destruktiven Konsequenzen, nicht nur für natürlich Ökosysteme, sondern auch für unsere Gesellschaft20.
Das gesellschaftliche Interesse an einer Transformation Deutschlands hin zur Klimaneutralität ist so hoch wie nie zuvor. Eine klare Mehrheit der deutschen Bevölkerung wünscht sich ambitioniertere Schritte der Politik21, zahlreiche Unternehmen stecken sich selbstgewählte Klimaschutzziele22 und das Erreichen der Klimaneutralität Deutschlands ist technisch sowie ökonomisch möglich23! Daher fordern wir Sie aus der Ferne auf, nutzen Sie jetzt dieses positive Momentum, um Deutschland umzugestalten und „ohne Wenn und Aber“24 in Richtung Klimaneutralität zu lenken, damit unser Land die Pariser Klimaziele erreichen kann. Es ist eine einmalige Chance und Sie sind womöglich die letzte Regierung der es ökonomisch möglich sein wird, diese Aufgabe zu meistern. Die Zukunft unserer Gesellschaft liegt in Ihren Händen. Handeln Sie jetzt!
Hochachtungsvoll,Hannes Keck, Alicia Rohnacher, Dr. Markus Schulze, Benita Wagner, Dr. Aurelia Hölzer, Michael Trautmann, Katrin Wiggins und Werner Hofmann.






