Montag, 5. Oktober 2026

MiSpeL-Regeln für Speicher und bidirektionales Laden: Für die Energiewende war dieser Schritt mehr als notwendig.


pv magazine Deutschland

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten beschlossen.

Damit können Speicher künftig Solar- und Netzstrom aufnehmen, ohne dass für den zwischengespeicherten Solarstrom die EEG-Förderung verloren geht. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt ist eine vereinfachte Pauschaloption vorgesehen.

PV Magazin  hier Von Petra Hannen 01. Okt. 2026

Bundesnetzagentur beschließt MiSpeL-Regeln für Speicher und bidirektionales Laden

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten beschlossen. Damit können Speicher künftig Solar- und Netzstrom aufnehmen, ohne dass für den zwischengespeicherten Solarstrom die EEG-Förderung verloren geht. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt ist eine vereinfachte Pauschaloption vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur hat am Donnerstag die lange erwartete Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen (Link zum Dokument). Sie schafft die Voraussetzungen dafür, Stromspeicher flexibler am Strommarkt einzusetzen und gleichzeitig den Förderanspruch für zwischengespeicherten Strom aus erneuerbaren Energien zu erhalten. Auch bidirektionale Ladepunkte werden dabei weitgehend wie Stromspeicher behandelt.

Bislang mussten geförderter Grünstrom und Netzstrom in Speichern grundsätzlich getrennt werden. Mit MiSpeL können Speicher künftig auch Strom aus dem Netz aufnehmen und später wieder einspeisen, ohne dass dadurch die EEG-Förderfähigkeit des zwischengespeicherten erneuerbaren Stroms verloren geht. Für zuvor aus dem Netz bezogenen und später zurückgespeisten Strom sieht die Festlegung zudem eine Saldierung vor. Dadurch fallen für entsprechende Mengen weniger Umlagen und Netzentgelte beim Netzbezug an.

Damit sollen Speicher sowohl auf der Verbrauchs- als auch auf der Einspeiseseite stärker auf Marktpreise reagieren können. Sie können beispielsweise bei niedrigen Preisen Netzstrom aufnehmen und bei höheren Preisen wieder einspeisen. Das gilt grundsätzlich auch für bidirektionale Ladepunkte von Elektrofahrzeugen.

Zwei Optionen zur Abgrenzung der Strommengen

MiSpeL sieht zwei Verfahren vor, um förderfähigen erneuerbaren Strom und saldierungsfähigen Netzstrom rechnerisch voneinander abzugrenzen. Die sogenannte Abgrenzungsoption steht grundsätzlich allen Anwendern offen und ermöglicht eine genaue Bestimmung der jeweiligen Strommengen. Dafür sind in der Regel zwei Zähler erforderlich; in bestimmten Fällen genügt ein Zähler. Für Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt gibt es mit der Pauschaloption eine vereinfachte Alternative. Hier soll grundsätzlich ein Zähler ausreichen. Für die Anwendung dieser Option muss allerdings noch die beihilferechtliche Genehmigung der gesetzlichen Grundlage durch die EU-Kommission abgewartet werden.

Nach der Konsultation hat die Bundesnetzagentur die Regelungen nochmals angepasst. Noch im September hatten unter anderem Autobauer und Energieversorger kritisiert, dass die geplante Ausgestaltung der Pauschaloption das bidirektionale Laden erschwere. Die Behörde erklärte nun, die Vereinfachungen und Pauschalisierungen für Ladepunkte besser nutzbar gemacht zu haben. Zudem könne MiSpeL nicht nur zusammen mit geförderten Erneuerbaren-Anlagen angewendet werden, sondern auch mit ungeförderten Anlagen und sogar ohne eigene Stromerzeugung.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßte die Festlegung. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig bezeichnete MiSpeL als „lang erwarteten regulatorischen Schlüssel“ für die gleichzeitige Nutzung von Grün- und Netzstrom durch Batteriespeicher. Insbesondere mit Erzeugungsanlagen oder Verbrauchern gekoppelte Speicher könnten damit ihre Flexibilität besser nutzen und vorhandene Netzkapazitäten effizienter auslasten. Nach Ansicht des Verbands kommt es nun darauf an, dass Netz- und Messstellenbetreiber die neuen Regeln zügig umsetzen.

Auch der Speicheranbieter Voltfang sieht vor allem bei Gewerbe- und Industriespeichern sowie bei Co-Location-Projekten neue Möglichkeiten. Speicher könnten künftig zugleich zur Senkung der Strombezugskosten und für den Stromhandel eingesetzt werden, erklärte CEO David Oudsandji. Bei Co-Location-Projekten könnten Batteriespeicher zudem bestehende Netzanschlüsse von Photovoltaik- und Windparks mitnutzen.

Der Bundesverband des Solarhandwerks (bdsh) sieht durch die MiSpeL-Festlegung zudem wachsende Anforderungen an die Integration von Photovoltaik-Anlagen, Speichern, Wallboxen und Energiemanagementsystemen. Aus Sicht des Verbands gewinnen damit ganzheitliche Lösungen aus einer Hand für das Solarhandwerk weiter an Bedeutung.

Übergangsfrist bis Ende September 2027

Für Netz- und Messstellenbetreiber gilt eine Umsetzungsfrist bis Ende September 2027. Während dieser Übergangszeit kann MiSpeL bereits angewendet werden, sofern Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zustimmen.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang August einen weit fortgeschrittenen Arbeitsstand veröffentlicht und angekündigt, die Festlegung zum 1. Oktober abzuschließen. Bereits darin waren die Abgrenzungs- und Pauschaloption sowie verschiedene Änderungen aus der vorausgegangenen Konsultation enthalten.

Die Meldung wurde am 1. Oktober um 11 Uhr um das BSW-Solar-Statement und um 14 Uhr um das Voltfang-Statement ergänzt, am 2. Oktober um 10 Uhr folgte noch das Statement des Bundesverbands des Solarhandwerks.




Volker Schöller

MiSpeL ist beschlossen. Jetzt muss die Umsetzung funktionieren.

Mit der Festlegung der zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten setzt die Bundesnetzagentur einen wichtigen Schritt:

Speicher sollen erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibler nutzen können, ohne dass die Förderung des erneuerbaren Anteils pauschal verloren geht. Abgrenzungs- und Pauschaloption schaffen dafür den regulatorischen Rahmen.
Für die Energiewende war dieser Schritt, wenn auch verspätet, mehr als notwendig. Wir brauchen netzbildende Speicher, die auf Preissignale reagieren, Erzeugungsspitzen aufnehmen und ihre Flexibilität dem Stromsystem zur Verfügung stellen.

Genauso klar ist: Die Umsetzung wird für Netz- und Messstellenbetreiber aufwendig. Messkonzepte, Datenverarbeitung, Marktkommunikation und Abrechnung müssen zuverlässig ineinandergreifen. Dafür braucht es Ressourcen, klare Vorgaben und abgestimmte Prozesse.

Aber dieser Aufwand darf nicht zur nächsten Verschiebung führen, sondern kuss jetzt konsequent eingeführt und überwacht werden.

Bis Ende September 2027 setzt die vorzeitige Nutzung das Einverständnis von Netz- und Messstellenbetreiber voraus. Diese Übergangszeit muss konsequent für die Umsetzung genutzt werden. Ab Oktober 2027 müssen die Prozesse in der Breite funktionieren. Der zusätzliche EU-Genehmigungsvorbehalt für die Pauschaloption noch unbeachtet.

Aus meiner Sicht gehören außerdem zwei technische Fragen stärker in den Fokus:

1. Momentanreserve durch Grünstromspeicher

Netzbildende Batteriespeicher können bei entsprechender Auslegung Momentanreserve in positiver und negativer Richtung bereitstellen. Entscheidend ist die regulatorische Schnittstelle: Wie werden kurzfristige Energieflüsse bewertet, insbesondere wenn zur Aufnahme von Momentanreserve Strom aus dem Netz in einen ansonsten ausschließlich erneuerbar geladenen Speicher fließt?

Hier brauchen wir eine eindeutige, praxistaugliche Behandlung von Grünstromstatus, Förderung und Nachweisführung. Die separate Beschaffung von Momentanreserve allein beantwortet diese Schnittstellenfrage noch nicht.

2. DC-gekoppelte Speicher

Auch für PV und Speicher am gemeinsamen DC-Zwischenkreis müssen die Vorgaben praktisch anwendbar sein. Entscheidend ist, wie sich die relevanten Energiemengen mit zulässigen Messkonzepten erfassen und zuordnen lassen. Gerade bei größeren Anlagen braucht es belastbare Lösungen jenseits der Pauschaloption für kleine PV-Systeme.

Mein Anspruch: MiSpeL fristgerecht umsetzen und technische Schnittstellen verbindlich klären. Investitionen brauchen Planungssicherheit. Unser Stromsystem braucht nutzbare Flexibilität und Netzstabilität.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist getan. Es müssen noch einige folgen.



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen