Sonntag, 11. Oktober 2026

Aktuell gilt offenbar das Prinzip Hoffnung: Natürlicher Klimaschutz scheitert an Ressortgrenzen

hier Klimareporter  24. Sep. / ein Gastbeitrag von Leonie Pilgram von der Deutschen Umwelthilfe e.V. 



Zwei Jahre nach ihrer rechtskräftigen Verurteilung legt die Regierung ein überarbeitetes Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vor, das "ANK 2.0". 

Von einer glaubwürdigen Politik, um Ökosysteme zum Schutz von Klimas und Biodiversität zu fördern, ist das Programm aber noch weit entfernt. 

Sprechen wir über Klimaschutz, denken wir meist an Windräder, Wärmepumpen oder den Ausstieg aus fossilen Energien. Doch auch der Umgang mit unseren Wäldern, Mooren, Böden und Auen entscheidet darüber, ob Deutschland seine Klimaziele erreicht. Denn intakte Ökosysteme speichern Kohlenstoff in erheblichem Umfang.

Im Bundesklimaschutzgesetz ist der Sektor "Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" – kurz LULUCF – mit eigenen Klimazielen verankert. Natürliche Senken sollen langfristig sogenannte unvermeidbare Restemissionen ausgleichen, um in der Bilanz Treibhausgasneutralität zu erreichen.

In Paragraf 3a des Klimaschutzgesetzes ist dazu festgelegt, dass die "negativen Emissionen" aus den natürlichen Senken bis 2045 auf 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent steigen sollen. Doch aktuell verursachen allein entwässerte Moorböden rund sieben Prozent der jährlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands.

Genau hier setzt das Konzept des natürlichen Klimaschutzes an. Dem Erreichen der gesetzlichen Klimaziele im Landnutzungssektor dient vor allem das 2023 beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Es bündelt Maßnahmen für Moore, Wälder, Böden, Gewässer, Auen, Meere, Wildnis und Stadtgrün.

Gerichtsurteil verlangt realistischen und nachvollziehbaren Klimaschutz

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe verpflichtete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung im Mai 2024, beim Klimaschutz im Landnutzungssektor nachzubessern.

Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm und im Aktionsprogramm sah das Gericht nicht als ausreichend an, um die gesetzlichen LULUCF-Ziele zu erfüllen. Das Gericht stellte dabei klar: Klimaschutzprogramme müssen auf realistischen Annahmen beruhen und einen nachvollziehbaren Weg aufzeigen, um das Ziel zu erreichen.

Das Urteil wurde im September 2024 rechtskräftig. Zu seiner Umsetzung legte ein Jahr später das Umweltministerium einen ersten Entwurf für ein "ANK 2.0" vor. Es beinhaltete Maßnahmen, um den Landnutzungssektor wieder auf den Zielpfad zu führen. Teile dieser Vorhaben fanden sich im neuen Klimaschutzprogramm vom März 2026 wieder.

Um das ANK 2.0 selbst blieb es ruhig, bis Mitte August dieses Jahres Bundesländer und Verbände zur Beteiligung aufgefordert wurden. Erstaunlich dabei: Obwohl das Anschreiben deutlich machte, dass die übersandte Version des Aktionsprogramms noch immer nicht zwischen den Ressorts abgestimmt war, ist das Maßnahmenpaket gegenüber den ersten Vorschlägen aus dem September 2025 bereits reduziert und verwässert worden.

Ministerium setzt auf 100-Prozent-Erfolg freiwilliger Förderprogramme

Quantitative Vorgaben wurden teilweise reduziert oder gestrichen. Im aktuellen Entwurf des ANK 2.0 wird vor allem auf den hundertprozentigen Erfolg freiwilliger Förderprogramme gesetzt, etwa bei der Umstellung der Bewirtschaftung von Mooren auf

Eine ursprünglich geplante Verordnungsermächtigung zur Waldbewirtschaftung ist nicht mehr enthalten. Dies wäre ein wirkliches Instrument, um bei anhaltender Verfehlung der LULUCF-Ziele nachzulegen.

Andere Förderprogramme im Entwurf bleiben sehr im Ungefähren. Sie müssten erst noch konkretisiert werden. Dafür war eigentlich genug Zeit – das Urteil zur Nachbesserung ist schließlich schon seit zwei Jahren rechtskräftig.

Leonie Pilgram

ist Referentin für natürlichen Klima­schutz bei der Deutschen Umwelt­hilfe im Fach­bereich Natur­schutz und bio­logische Vielfalt. Sie hat inter­nationale Umwelt­politik studiert und bei entwicklungs­politischen Organisationen gearbeitet.

Förderprogramme sind unverzichtbar, um das Bewirtschaften von Mooren auf die Wiedervernässung umzustellen, für die Extensivierung der Bewirtschaftung in Wäldern und Auen sowie um Ökosystemleistungen zu honorieren – sie brauchen aber eine klare politische Richtung.

Wer heute Land- oder Forstwirtschaft betreibt, muss wissen, welche Bewirtschaftungsformen in zehn oder zwanzig Jahren politisch gefördert und wirtschaftlich tragfähig sein sollen. Schließlich kommen die wenigsten Betriebe ohne öffentliche Gelder aus. 

Ein weiteres Manko des ANK-2.0-Entwurfs: Der Staat darf nicht gleichzeitig Transformation und Status quo fördern.

Es reicht nicht, Wiedervernässung zu finanzieren, während andere öffentliche Gelder weiterhin entwässerungsbasierte Moorbewirtschaftung befördern. Ebenso wenig können Wälder als Kohlenstoffspeicher gestärkt werden, wenn zugleich Anreize für energetisch und stofflich genutzte Holzernte gesetzt werden.

Um Emissionen aus ehemaligen Mooren dauerhaft zu reduzieren, müssen die Wasserstände wieder angehoben werden. Das bedeutet auf vielen Flächen, die bisherige landwirtschaftliche Nutzung grundlegend zu verändern. Dafür braucht es neue Bewirtschaftungsformen wie Paludikultur, neue Wertschöpfungsketten und Planungssicherheit für Betriebe, die investieren und ihre Nutzung umstellen müssen.

Nötige großflächige Moorvernässung ab 2030 bleibt unsicher

Angesichts der Probleme hat die Bundesregierung das Ziel bei der Emissionsreduktion aus Moorflächen abgesenkt: 

  • 2023 bestand das Ziel noch darin, bis 2030 die Emissionen um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalent jährlich zu senken – jetzt ist es auf 2,5 Millionen Tonnen halbiert worden.

  • Bis 2040 soll die Emissionsminderung durch Moorwiedervernässung dann aber auf 20 Millionen Tonnen jährlich steigen. Die gesamte Moorpolitik der Bundesregierung lässt jedoch offen, mit welchen zusätzlichen Instrumenten dieser Sprung zwischen 2030 und 2040 tatsächlich erreicht werden soll.

Weder im ANK 2.0 noch im Klimaschutzprogramm ist zu erkennen, wie eine großflächige Wiedervernässung von Mooren gelingen soll, wenn keine neuen Maßnahmen ab 2030 den Sprung bei der Emissionsreduktion flankieren, zugleich aber die Produktion von Biomethan und der Anbau von Futtermitteln und Agrokraftstoffen gefördert werden und auch noch Weidetierhaltung stattfinden soll, ohne über eine Verringerung der Tierbestände zu sprechen. Fläche steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Aktuell gilt offenbar das Prinzip Hoffnung. Es wird darauf gebaut, dass ausreichend viele Flächen wiedervernässt werden, indem sich Landwirt:innen auf die Förderungen bewerben. Das ist aber nur zu erreichen, wenn sich Bewirtschafter:innen aktiv auf neue Förderprogramme einlassen und nicht lieber beim Status quo der bekannten Agrarförderung bleiben. Großflächige Wiedervernässungen brauchen teilweise Jahre für Planung, Genehmigung und Umsetzung.

Die Situation ist seit Langem bekannt und darf jetzt nicht dazu führen, kurzfristige Ziele abzusenken und die Klimawirkung in die Zukunft zu verschieben.

Der gesetzliche Auftrag ist klar und die nötigen Schritte und Maßnahmen auch. Doch derzeit scheitert die Klimapolitik in Landwirtschaft und Landnutzung an Ressortgrenzen.

Gerade dieser Sommer hat gezeigt, wie kurzsichtig das ist: Dürre, Hitze und Starkregen bedrohen die Landwirtschaft, den Transport auf Wasserstraßen und die Lebensqualität der Bevölkerung – bis hin zu hitzebedingter Übersterblichkeit. 

Naturbasierte CO2-Senken helfen auch gegen Wetterextreme 

Begrünte Städte, unversiegelte Flächen, intakte Auen, Moore und Wälder und wasserspeichernde Landschaften helfen gegen Hitze, Dürre und Starkregen. Als naturbasierte Senken schützen sie zugleich das Klima. Natürlicher Klimaschutz mindert Treibhausgasemissionen und stärkt Klimaanpassung und Biodiversität.


Förderprogramme sind dafür ein wichtiger Anfang

Eine Transformation dieser Größenordnung braucht
aber klare politische Gestaltung mit verlässlicher Finanzierung, messbaren Zielen und einer auf die Einhaltung gesetzlicher Ziele ausgerichteten stimmigen Förderpolitik


Die Bundesregierung muss einen glaubwürdigen Weg aufzeigen, der den natürlichen Klimaschutz zurück auf den
gesetzlichen Zielpfad bringt


Während das neue Klimaschutzprogramm bereits beschlossen ist und sich auch rechtlich daran messen lassen muss, ob es den gesetzlichen Anforderungen genügt, besteht beim ANK 2.0 noch die Möglichkeit zur Nachsteuerung.

Natürlicher Klimaschutz ist dabei Aufgabe der gesamten Bundesregierung. Das Umweltministerium kann mit dem Aktionsprogramm wichtige Impulse geben, doch zentrale Hebel liegen auch in der Landwirtschafts-, Finanz-, Wirtschafts- und Energiepolitik. Nutzungsansprüche an Moore, Wälder und Biomasse stehen der etablierten Agrarförderung und den damit verbundenen Anreizen gegenüber.


All das zeigt, dass es derzeit in der Regierung
keine abgestimmte Klimaschutzpolitik gibt,
nicht einmal zwischen den eng verbundenen Sektoren Landwirtschaft und Landnutzung. 

Die Bundesregierung muss ihr Ziel
der Treibhausgasneutralität bis 2045
ressortübergreifend in einen verlässlichen Transformationspfad auch für den LULUCF-Sektor "übersetzen".


Klimaschutz, Naturschutz und Klimaanpassung zusammengedacht machen unsere Ökosysteme zukunftssicher. Die notwendigen Veränderungen sind nicht über Nacht erreichbar. Gerade deshalb müssen sie jetzt beginnen.

Moore, Wälder und Auen folgen keinen Legislaturperioden. Was 2030, 2040 und 2045 Kohlenstoff speichern, Wasser zurückhalten, Artenvielfalt erhalten und uns vor den Folgen der Klimakrise schützen soll, müssen wir heute auf den Weg bringen.

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