Dienstag, 27. Oktober 2026

Das ist keine demokratische Streitkultur mehr - das ist die politische Delegitimierung des Gegners.

Thomas Reinsch

Wenn politische Diffamierung zur Methode wird - wie wir unsere Demokratie aushöhlen

Was sich in diesen Tagen in den Medien und auch hier bei LinkedIn zur möglichen Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen in Berlin abspielt, ist kaum noch zu ertragen. 

Nicht, weil man die Vergesellschaftung befürworten müsste oder ihre praktische Umsetzung nicht kritisch hinterfragen dürfte. Sondern weil die Art der politischen Auseinandersetzung zunehmend erkennen lässt, wie tief unsere politische Kultur inzwischen gesunken ist. Es geht längst nicht mehr nur um die Frage, wie wir bezahlbaren Wohnraum schaffen. Es geht um die grundsätzliche Bereitschaft, demokratische Entscheidungen und gesellschaftliche Alternativen überhaupt noch als legitim anzuerkennen.

  • Der bayrische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr spricht von einer „sozialistischen Fantasterei“ und erklärt den „Spuk in Berlin“ kurzerhand für finanziell unbezahlbar. 
  • Markus Söder zeichnet das Bild einer drohenden Katastrophe, beschwört „Pariser Verhältnisse“ und droht mit Konsequenzen für den Länderfinanzausgleich. 
  • Die CDU erklärt eine mögliche rot-rot-grüne Regierung zur Gefahr für Deutschland. 
  • Die Bundeswirtschaftsministerin warnt vor einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts, während 
  • ein privater Investor erklärt, weshalb er unter solchen Bedingungen nicht mehr investieren würde. 
Und Menschen, die sich für eine inhaltliche Diskussion einsetzen, werden als linke Agitatoren bezeichnet.

Beiträge, unterschiedliche Absender, eine bemerkenswerte Gemeinsamkeit - die politische Position der Gegenseite wird nicht mehr vorrangig als legitimer Gegenstand demokratischer Auseinandersetzung behandelt. Sie wird zur Bedrohung erklärt, vor der das Land, der Wirtschaftsstandort oder gleich die gesamte Gesellschaft geschützt werden müsse.


hier Thomas Reinsch  26. Oktober 2026

Wenn politische Diffamierung zur Methode wird - wie wir unsere Demokratie aushöhlen

Das ist keine demokratische Streitkultur. Es ist die politische Delegitimierung des Gegners.

Natürlich kann man die Vergesellschaftung von Wohnungsbestände für falsch halten. Man kann die rechtlichen Voraussetzungen, die Höhe der Entschädigung, die Finanzierbarkeit und die wohnungspolitischen Wirkungen infrage stellen. Man kann argumentieren, dass Neubau, öffentliche Förderung und beschleunigte Genehmigungsverfahren die besseren Instrumente sind.

All das gehört in eine demokratische Debatte. Aber dann muss man sich auch mit den Argumenten der anderen Seite auseinandersetzen, statt sie mit Begriffen wie „Spuk“, „sozialistische Fantasterei“ oder angeblich bevorstehenden Pariser Verhältnissen politisch zu diskreditieren.


Und genau hier liegt das eigentliche Problem -
die Diffamierung politischer Alternativen ist
längst kein Einzelfall mehr. 

Sie folgt einem Muster, das sich bei unterschiedlichen politischen Konflikten beobachten lässt


Besonders ausgeprägt zeigt es sich gegenwärtig bei jenen rechtskonservativen und reaktionären Kräften, die gesellschaftliche Veränderungen nicht als legitime Aufgabe demokratischer Gestaltung begreifen, sondern als Gefahr für eine Ordnung, deren grundlegende Macht- und Eigentumsverhältnisse möglichst unangetastet bleiben sollen.


Wenn aus politischen Gegnern Feinde werden

Man muss nicht jede politische Entwicklung vorschnell mit dem Begriff des Autoritarismus versehen, um die Gefahr zu erkennen. Es genügt, genau hinzusehen, wie sich der Ton und die Logik der Auseinandersetzung verändern.

  • Zunächst wird eine politische Forderung als unsinnig, gefährlich oder weltfremd dargestellt. 
  • Dann werden ihre Unterstützer zu verantwortungslosen Ideologen erklärt. 
  • Anschließend wird die politische Alternative selbst mit dem Niedergang des Landes, dem Verlust von Sicherheit oder der Zerstörung wirtschaftlicher Grundlagen gleichgesetzt. 
  • Schließlich erscheint es beinahe als staatsbürgerliche Pflicht, diese Alternative nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern ihre Umsetzung mit allen verfügbaren Mitteln zu verhindern.

Damit verschiebt sich die Grenze des demokratisch Sagbaren. Der politische Gegner ist nicht mehr jemand,
dessen Vorstellungen man für falsch hält und gegen
dessen Konzepte man bessere Argumente vorbringen muss. 

Er wird zu jemandem, dessen politischer Erfolg um jeden Preis verhindert werden soll.


Donald Trump hat diesen Politikstil in den USA hoffähig gemacht. Seine Rhetorik, politische Gegner als Bedrohung des eigenen Landes zu markieren, demokratische Institutionen nur bei politisch erwünschten Ergebnissen anzuerkennen und die eigene politische Bewegung mit dem Gemeinwesen gleichzusetzen, hat die amerikanische Auseinandersetzung nachhaltig geprägt. 

Die Konsequenzen dieser Entwicklung sind nicht auf die USA beschränkt. Auch in Europa beobachten wir, wie die Abwertung politischer Gegner, die systematische Erzeugung von Bedrohungsszenarien und die Infragestellung demokratischer Institutionen zu einem normalen Bestandteil politischer Kommunikation werden.

Wer glaubt, dies sei nur eine Frage des persönlichen Stils einzelner Politiker, unterschätzt die gesellschaftlichen Wirkungen solcher Kommunikation.

An dieser Stelle wird der Einwand kommen, dieselben Maßstäbe müssten dann auch für die AfD gelten. Selbstverständlich. Demokratische und rechtsstaatliche Maßstäbe gelten ausnahmslos für alle. Aber gleiche Maßstäbe bedeuten nicht, unterschiedliche politische Entwicklungen gleichzusetzen. 

Bei den hier genannten Unionspolitikern geht es um konkrete Äußerungen und politische Vorstöße, die den demokratischen Gestaltungsspielraum infrage stellen.
Bei der AfD kommt eine weitergehende programmatische Entwicklung hinzu, die von nationalistischen und völkisch geprägten Vorstellungen sowie einer Ablehnung pluralistischer Gesellschaftsvorstellungen geprägt ist. Das macht eine differenzierte Betrachtung nicht überflüssig, sondern umso notwendiger. 

Wer gleiche demokratische Maßstäbe fordert, muss sie auf alle anwenden – aber er darf deshalb nicht so tun, als seien die politischen Positionen, Ziele und Gefahren überall dieselben.

Die Gefahr endet nicht bei Worten

Politische Sprache schafft Wirklichkeit nicht unmittelbar. Aber sie beeinflusst, wie Menschen andere Menschen wahrnehmen, welche Positionen sie für legitim halten und welche Formen der Auseinandersetzung sie für gerechtfertigt erachten.

Wenn eine politische Gruppe fortwährend als Gefahr für das Gemeinwesen dargestellt wird, wenn ihre Wählerinnen und Wähler den Eindruck gewinnen müssen, ihre demokratische Entscheidung sei moralisch verwerflich oder grundsätzlich illegitim, dann wird der Boden für eine weitere Eskalation bereitet. Die Gegenseite erscheint irgendwann nicht mehr als Teil derselben demokratischen Gesellschaft, sondern als Gegner, gegen den man sich zur Wehr setzen müsse.

Es wäre naiv, diese Wirkung als bloßen Kollateralschaden abzutun. Wer politische Auseinandersetzungen systematisch eskaliert, muss wissen, dass er damit auch gesellschaftliche Spannungen verschärft. Dass solche Eskalationen bewusst in Kauf genommen oder politisch genutzt werden können, lässt sich nicht einfach von der Hand weisen.

In verschiedenen europäischen Ländern erleben wir eine zunehmende Polarisierung, bei der politische Konflikte weit über Parlamente und Medien hinausgetragen werden und sich teilweise auch auf der Straße entladen. Nicht jede solche Eskalation hat dieselbe Ursache, und nicht jede politische Zuspitzung führt zu Gewalt. Aber die Geschichte zeigt, wie gefährlich es werden kann, wenn politische Gegner über längere Zeit als Feinde des Gemeinwesens markiert werden und die Bereitschaft schwindet, sie als legitime Mitstreiter im demokratischen Wettbewerb anzuerkennen.

Deshalb beunruhigt mich die Entwicklung in Deutschland. Nicht, weil wir bereits an einem Punkt angekommen wären, an dem sich unsere Verhältnisse mit denen anderer Länder gleichsetzen ließen. Sondern weil wir beobachten können, wie politische Muster, die andernorts längst zur Eskalation beigetragen haben, auch hier zunehmend normalisiert werden.

Dobrindt und die Frage nach dem Grundgesetz

Besonders deutlich wird das für mich am angekündigten Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Artikel 15 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel durch ein Gesetz zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können. Das Grundgesetz kennt damit nicht nur den Schutz privaten Eigentums. Es eröffnet zugleich einen demokratisch zu gestaltenden politischen Handlungsspielraum für Fälle, in denen gesellschaftliche Interessen eine andere Eigentumsordnung rechtfertigen können.

Dobrindt will nun die Voraussetzungen für eine solche Vergesellschaftung erheblich verschärfen. Nach den bisher bekannt gewordenen Eckpunkten sollen unter anderem eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen werden, dass andere wohnungspolitische Maßnahmen vollständig ausgeschöpft und eine Entschädigung zum vollen Verkehrswert unmittelbar in Geld geleistet werden.

Über die einzelnen Voraussetzungen und ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit muss selbstverständlich gestritten werden. Auch die Entschädigungsfrage ist keine Nebensächlichkeit. Aber der politische Zusammenhang ist unübersehbar - der Vorstoß erfolgt ausgerechnet in dem Moment, in dem in Berlin eine demokratisch legitimierte politische Mehrheit die Möglichkeit einer Vergesellschaftung ernsthaft prüfen will.

Hier stellt sich deshalb eine grundsätzliche Frage 

  • wird das Grundgesetz als verbindlicher Rahmen demokratischer Gestaltung verstanden, innerhalb dessen unterschiedliche gesellschaftspolitische Vorstellungen miteinander konkurrieren können?

  • Oder wird es zunehmend als ein politisches Instrument behandelt, dessen Regelungen man so verändern möchte, dass bestimmte, politisch unerwünschte Alternativen praktisch kaum noch umgesetzt werden können?

Ein Bundesgesetz darf selbstverständlich verfassungsrechtliche Fragen klären und zulässige Grenzen regeln. Aber es wäre ein fundamentaler Unterschied, ob der Gesetzgeber den Rahmen des Artikels 15 konkretisiert oder ob er versucht, die dort ausdrücklich eröffnete Möglichkeit politisch weitgehend leerlaufen zu lassen.

Genau dieser Unterschied muss Gegenstand einer ernsthaften verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung sein.

Der Eindruck, dass das Grundgesetz für Dobrindt zunehmend weniger als Maßstab und Leitlinie politischer Gestaltung, sondern vor allem als Hindernis gegen politisch unerwünschte Entwicklungen erscheint, drängt sich dabei auf. Ähnliche Zweifel stellen sich auch bei seiner Migrationspolitik, wenn politische Forderungen nach Zurückweisungen an den Grenzen erhoben werden, deren Vereinbarkeit mit den maßgeblichen rechtlichen Verpflichtungen keineswegs allein durch politische Entschlossenheit entschieden ist.

Das ist keine Behauptung, dass jede einzelne Maßnahme Dobrindts verfassungswidrig sei. Es ist die Frage nach einem politischen Grundverständnis - akzeptiert man die verfassungsrechtlichen Grenzen der eigenen Macht auch dann, wenn sie den eigenen politischen Zielen entgegenstehen? Oder versucht man, diese Grenzen so weit wie möglich zu verschieben, um das politisch Gewünschte durchzusetzen?


Ein Rechtsstaat bewährt sich nicht daran,
wie er die eigenen politischen Vorstellungen durchsetzt. 

Er bewährt sich daran, ob er seine Regeln auch dann respektiert, wenn sie den eigenen Vorstellungen Grenzen setzen.


 Die Verteidigung bestehender Verhältnisse ist keine Zukunftsvision

Das Grundproblem reicht über die Wohnungspolitik und die Person Dobrindts weit hinaus. Es betrifft das Verhältnis zwischen Demokratie und gesellschaftlicher Veränderung.

In einer Demokratie kann Eigentum nicht außerhalb jeder politischen Diskussion stehen.
Das Grundgesetz selbst bringt mit den Artikeln 14 und 15 zum Ausdruck, dass Eigentum geschützt ist, zugleich aber in einem gesellschaftlichen Zusammenhang steht und unter bestimmten Voraussetzungen auch unterschiedliche Eigentumsformen demokratisch gestaltet werden können.

Wer jede Veränderung bestehender Eigentumsverhältnisse bereits als Angriff auf die Demokratie behandelt, verwechselt den Schutz der demokratischen Ordnung mit dem Schutz einer bestimmten gesellschaftlichen Ordnung. Beides ist nicht dasselbe.


Demokratie bedeutet gerade nicht, dass die bestehenden Verhältnisse auf Dauer festgeschrieben werden.
Sie bedeutet, dass unterschiedliche Vorstellungen darüber,
wie eine Gesellschaft organisiert sein sollte,
miteinander konkurrieren können.
 


Selbstverständlich innerhalb der Verfassung, unter Beachtung der Grundrechte und mit Respekt vor Menschen und  demokratischen Verfahren.

Wer hingegen nur jene politischen Alternativen als legitim akzeptiert, die die bestehenden Macht- und Eigentumsverhältnisse nicht grundsätzlich infrage stellen, verteidigt nicht einfach die Demokratie. Er verengt ihren Gestaltungsspielraum auf eine bestimmte Vorstellung davon, wie Gesellschaft zu funktionieren hat.

Und genau darin liegt der reaktionäre Kern dieser Haltung - die Vergangenheit und die Gegenwart werden zum Maßstab des politisch Zulässigen erklärt. Gesellschaftliche Veränderung muss sich rechtfertigen, während der Fortbestand bestehender Verhältnisse als selbstverständlich gilt. Die Beweislast liegt immer bei denen, die etwas verändern wollen, niemals bei denen, die den Status quo verteidigen.

Doch eine Gesellschaft, die ihre Zukunft ausschließlich aus der Verteidigung des Bestehenden ableitet, verliert die Fähigkeit, auf neue soziale, ökonomische und ökologische Herausforderungen angemessen zu reagieren.

Was bleibt von der Demokratie?


Beunruhigend ist deshalb nicht allein die Tatsache,
dass die Vergesellschaftung von Wohnraum umstritten ist. 

Beunruhigend ist,
wie schnell aus einer legitimen politischen Forderung ein angeblicher Angriff auf das Gemeinwesen gemacht wird,
wie bereitwillig politische Drohkulissen aufgebaut werden
und wie wenig Bereitschaft noch erkennbar ist,
unterschiedliche Vorstellungen gesellschaftlicher Entwicklung ernsthaft gegeneinander abzuwägen.


Demokratie lebt nicht davon, dass sich alle einig sind. Sie lebt davon, dass unterschiedliche Interessen und Gesellschaftsentwürfe miteinander konkurrieren können, ohne dass die jeweils andere Seite deshalb ihre politische Legitimität verliert. Sie verlangt, Mehrheiten auszuhalten, Minderheiten zu schützen und politische Entscheidungen anhand ihrer Voraussetzungen und Folgen zu kritisieren. Dazu gehört auch, dass grundlegende Fragen der Eigentumsordnung nicht von vornherein aus dem demokratischen Diskurs ausgeschlossen werden.


Wenn stattdessen jede ernsthafte Veränderung
zur Gefahr erklärt wird,
wenn demokratische Mehrheiten schon vor ihrer Regierungsbildung unter Generalverdacht geraten und 
wenn politische Gegner zunehmend als Feinde des Gemeinwesens erscheinen,

dann wird die Demokratie nicht erst durch einen einzelnen Rechtsbruch gefährdet.
Sie wird auch durch eine politische Kultur ausgehöhlt,
die den demokratischen Wettbewerb nur noch unter Vorbehalt akzeptiert.


Ich mag die Entwicklung überzeichnen. Ich hoffe sogar, dass ich mich irre. Aber angesichts dessen, was wir in den USA erleben und was sich auch in verschiedenen europäischen Gesellschaften beobachten lässt, halte ich es für fahrlässig, diese Entwicklung als bloße Verrohung der politischen Sprache abzutun.

Denn wenn die politische Diffamierung von Gegnern zur Methode wird, gesellschaftliche Alternativen systematisch delegitimiert werden und gleichzeitig versucht wird, ihre verfassungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten einzuschränken, dann ist die Frage nach der Zukunft unserer Demokratie keine abstrakte akademische Übung mehr.

Dann geht es um die Grundlagen unseres Zusammenlebens.

Wohin soll sich diese Gesellschaft entwickeln, wenn wir nicht mehr darüber streiten können, wie wir zusammenleben wollen, sondern bereits die Vorstellung einer anderen gesellschaftlichen Ordnung als Angriff auf das Bestehende behandelt wird?

Und wie lange glauben wir eigentlich, dass eine Demokratie solche Entwicklungen übersteht, ohne selbst Schaden zu nehmen?




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