Julius Neu / BUND
𝗘𝗨-𝗞𝗼𝗺𝗺𝗶𝘀𝘀𝗶𝗼𝗻 𝗲𝗿ö𝗳𝗳𝗻𝗲𝘁 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗹𝗲𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝘀𝘃𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗗𝗲𝘂𝘁𝘀𝗰𝗵𝗹𝗮𝗻𝗱 (𝘂𝗻𝗱 𝗽𝗿𝗮𝗸𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗮𝗻𝗱𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗘𝗨-𝗟ä𝗻𝗱𝗲𝗿)
Der Grund: Deutschland hat die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie noch immer nicht umgesetzt und damit auch keine rechtlichen Grundlagen für die Stilllegung von Gasnetzen geschaffen. Die zweijährige Umsetzungsfrist ist im August abgelaufen.
𝗗𝗼𝗰𝗵 𝗱𝗶𝗲 𝗻𝗼𝘁𝘄𝗲𝗻𝗱𝗶𝗴𝗲 𝗘𝗻𝗪𝗚-𝗡𝗼𝘃𝗲𝗹𝗹𝗲 𝗵ä𝗻𝗴𝘁 𝘀𝗲𝗶𝘁 𝗠𝗼𝗻𝗮𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝘁𝗮𝗴 𝗳𝗲𝘀𝘁.𝗗𝗮𝗯𝗲𝗶 𝗶𝘀𝘁 𝗸𝗹𝗮𝗿: 𝗘𝗶𝗻 𝗚𝗿𝗼ß𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗱𝗲𝗿 𝗚𝗮𝘀𝗻𝗲𝘁𝘇𝗲 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗹𝗮𝗻𝗴𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗶𝗴 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗴𝗲𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁.
Wenn immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen und Wärmenetze umsteigen, werden die Netze unwirtschaftlich. Rund 90 % der Gasnetze (insgesamt 600.000km) können bis 2045 stillgelegt werden.
𝗗𝗼𝗰𝗵 𝗼𝗵𝗻𝗲 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘇𝗲𝗶𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗣𝗹𝗮𝗻𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻:
- Steigende Netzkosten für immer weniger Gasverbraucher*innen
- Fehlinvestitionen in eine Infrastruktur von gestern, gerade wenn es Geld für Strom- und erneuerbare Wärmenetze braucht
- Unsicherheit für Haushalte bei der Heizungswahl und für Kommunen bei der Wärmeplanung
𝗗𝗲𝘀𝗵𝗮𝗹𝗯 𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘁 𝗲𝘀 𝗷𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗸𝗹𝗮𝗿𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝗻:
- Eine verpflichtende Planung für alle Gasnetzbetreiber, nicht nur wenn sie selbst einen Rückgang der Gasnachfrage erwarten.
- Eine Informationspflicht von fünf Jahren ab Einreichung der Stilllegungspläne. Die vorgeschlagenen zehn Jahre sind zu lang.
- Eine Kontrolle durch die Bundesnetzagentur, damit die Planungen verbindlich und nachvollziehbar sind.
Egal ob in Mannheim, Hannover oder vielen anderen Städten: 𝗗𝗲𝗿 𝗔𝗯𝘀𝗰𝗵𝗶𝗲𝗱 𝘃𝗼𝗺 𝗚𝗮𝘀𝗻𝗲𝘁𝘇 𝗵𝗮𝘁 𝗶𝗻 𝘃𝗶𝗲𝗹𝗲𝗻 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝘁𝘀 𝗯𝗲𝗴𝗼𝗻𝗻𝗲𝗻. Doch damit er rechtssicher, geordnet und konsteneffizient erfolgt, braucht es jetzt endlich klare Regeln!
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