Donnerstag, 22. Oktober 2026

Informationsfreiheit: Nur auf Platz 129 von 142 erfassten Ländern.

 

Werner Koller, LL.M.

Die im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) normierten Auskunftsrechte befähigen zur demokratischen Teilhabe und beschränken potenziellen Machtmissbrauch.

Seit 2006 haben etwa 130.000 Menschen über 250.000 IFG-Anfragen gestellt. Einige Skandale wie etwa die überteuerte Maskenbeschaffung oder diverse Lobbyverstrickungen wären anders mutmaßlich nie ans Licht gekommen. 

Dennoch sieht es nicht gut aus: Beim Ranking der Informationsfreiheit, das vom kanadischen Centre for Law and Democracy und der spanischen NGO Access Info Europe herausgegeben wird, belegt Deutschland Platz 129 von 142 erfassten Ländern.

In der Europäischen Union hat Informationsfreiheit Verfassungsrang. 

So betont  Art. 1 des EU-Vertrags, dass Entscheidungen „offen und möglichst bürgernah“ getroffen werden müssen. Art. 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU konkretisiert dies und hält fest, dass „jeder Unionsbürger sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedstaat […] das Recht auf Zugang zu Dokumenten staatlicher Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen“ hat. Auch Art. 42 der EU-Grundrechtecharta (GRC) verbürgt das Recht auf staatliche Auskunft.

Über das rein Juristische hinaus gilt: Regierungen in Demokratien sind in besonderer Weise auf das Vertrauen der Bürger angewiesen. Ihre Legitimität beruht allein auf der freiwilligen Zustimmung der Regierten. Hierfür sind direkte Rechenschaftspflichten zentral. Transparente staatliche Institutionen senken Zustimmungs- und Durchsetzungskosten, stabilisieren das System in Krisenzeiten, ermöglichen kollektives Handeln und schützen vor politischer Entfremdung. 

Die Begründungen der Bundesregierung für die geplanten Einschränkungen sind nicht stichhaltig.

 

Nach einer Klage von FragDenStaat musste
das Innenministerium nun vor Gericht einräumen,
dass es keine Nachweise zu Kosteneinsparungen oder konkreten Gefahren aus den bisherigen Auskunftspflichten liefern kann. Gleiches gilt für das Bundespresseamt sowie
das Außen- und das Justizministerium


Ein Schuft, wer Böses dabei denkt ...


Geboten wäre vielmehr das Gegenteil:
Eine Reform des IFG sollte
auf eine weitere Öffnung der Verwaltung abzielen,
zumal wenn dies mit einer Verbesserung der behördlichen Entscheidungsprozesse einherginge


Damit könnte man sogar Kosten reduzieren. Denn wenn staatliche Institutionen strukturiert die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen proaktiv veröffentlichen würden, sänke die Notwendigkeit von aufwändigen Anfragen erheblich.

Heise hier

Auch hier ganz hervorragend zusammengefasst: hier



Torsten Robitzki 

Der ehemalige Kanzleramtsminister Frei hatte im Fernsehen behauptet, allein im Kanzleramt würden einige IFG Anfragen Hunderttausend Euro an Kosten verursachen.
Ulrich Kelber hat da mal nachgehakt: hier

Ergebnis: Die Informationen liegen im Kanzleramt überhaupt nicht vor.

Dass ausgerechnet die Partei, die in der Vergangenheit am häufigsten "mit der Hand in der Kasse" erwischt wurde, nun vorschlägt, dieses Transparents-Instrument zu verstümmeln, ist für sich genommen schon ein Skandal! 

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