Samstag, 17. Oktober 2026

Beschwerde der Grünen und Klage der DUH gegen Reiche

 Correctiv hier  von Annika Joeres, Elena Kolb  06. Oktober 2026

Lobbyismus: Grüne reichen Beschwerde gegen Wirtschaftsministerium ein

Das Wirtschaftsministerium verschleiert seinen Austausch mit der Gaslobby zum Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Grünen haben deshalb Beschwerde eingereicht.

 Eine ausweichende Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz – besser bekannt als Heizungsgesetz – hat ein Nachspiel: Die Fraktion der Grünen im Bundestag reichte eine Beschwerde beim Ministerium ein. 

„Wir lassen nicht locker“, sagt Alaa Alhamwi, Berichterstatter für das Heizungsgesetz der Bundestagsfraktion der Grünen. Die Bundesregierung habe nicht erkennen lassen, dass sie alle Möglichkeiten genutzt habe, „um unsere Fragen zu beantworten“, so Alhamwi. Die Beschwerde liegt CORRECTIV exklusiv vor. 

Alhamwi hatte die Kleine Anfrage zum Lobbyeinfluss auf das Heizungsgesetz mitverfasst.
Nach Ansicht der Grünen wirken viele Änderungen an diesem Klimagesetz wie Geschenke an die Gaslobby. Daher fragten sie das Wirtschaftsministerium nach dem Einfluss der Gaswirtschaft. In der Antwort wich das Ministerium den Fragen aus. 

Es erklärte, es gebe keine Protokolle von Treffen und viele dienstliche Kontakte ließen sich wegen „Personalwechsels“ nicht mehr auflisten. Staatsrechtler kritisieren gegenüber CORRECTIV, das Wirtschaftsministerium schwäche mit seiner Antwort die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Regierung. 

„Der Verweis, nicht jeder Kontakt werde erfasst, reicht nicht aus“, sagt Alhamwi.
Der Bundestag und die Öffentlichkeit hätten ein Recht darauf, zu erfahren, welche Lobbykontakte es gab. Das gelte besonders, „wenn der Verdacht besteht, dass sie Einfluss auf Gesetze genommen haben könnten“, so Alhamwi. 

Zu den fehlenden Protokollen kommt ein weiterer Vorwurf: In ihrer Kleinen Anfrage hatten die Grünen explizit nach Schriftwechsel mit dem Verband „Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ gefragt. Der Verband hieß früher „Zukunft Gas“ und gilt als einer der wichtigsten Lobbyverbände der Gaswirtschaft. Die Antwort der Regierung auf den angefragten Schriftwechsel: „Fehlanzeige“.

Allerdings ist öffentlich nachvollziehbar, dass es einen Austausch zwischen diesem Verband und dem Wirtschaftsministerium gab. Am 28. Mai 2026 schrieb Timm Keller, Vorstand der Gas- und Wasserstoffwirtschaft, einen Brief an Staatssekretär Stefan Rouenhoff. Darin äußert sich der Verband explizit zu Vorgängen rund um das Gebäudemodernisierungsgesetz. Beispielsweise werde Gas, so Keller, zu „pessimistisch“ bewertet. 

Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft engagiert sich schon lange für Änderungen am Heizungsgesetz, das dem Grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck zugeschrieben wurde – obwohl das Kabinett unter CDU-Kanzlerin Angela Merkel die ersten Eckpunkte dafür schon 2020 beschloss. Beispielsweise setzte der Verband sich für die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regelung ein. Diese schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Die Streichung dieser Regelung zählt zu den jüngsten Änderungen der aktuellen Regierung an dem Gesetz. 

Auch weitere Eingaben der Gaslobby sind öffentlich nachvollziehbar. Am 2. September 2025, also Monate vor der Veröffentlichung der ersten Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Februar 2026, übermittelte der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) ein Positionspapier. Darin fordert der Verband, auch Heizungen zu fördern, die künftig mit Wasserstoff betrieben werden könnten. Eine Technik, die Fachleute für unrealistisch und zu teuer halten.

Das Wirtschaftsministerium weist die Kritik an seinen unvollständigen Antworten zurück. Die öffentlich auffindbaren Stellungnahmen seien „kein Widerspruch“ zu seiner Antwort. Die Stellungnahmen seien „obligatorisch und würden nicht als konkreter Schriftverkehr aufgeführt“. 

Redigat und Faktencheck: Silvia Stöber


 

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH  06. Oktober 2026
 
Wir klagen gegen Katherina Reiche vor dem Bundesverfassungsgericht – Bitte helfen Sie uns angesichts der Klimakrise, neue Öl- und Gasheizungen im Gebäudemodernisierungsgesetz zu stoppen! 

weitere Steuermilliarden für Gasheizungen, Benzin- und Dieselvergünstigungen? Wir stellen uns Katharina Reiche und ihrer Politik für die fossilen Energiekonzerne in den Weg!
 
Während wir den heißesten Sommer seit Beginn der Wetteraufzeichnungen hatten und die Preise für Sprit, Heizöl und Erdgas trotz Tankrabatt und Freigabe von Diesel-Notreserven auf neue Rekordwerte zusteuern, plant Wirtschaftsministerin Katherina Reiche die Rückkehr zu neuen Öl- und Gasheizungen. 
 
Mit einer unglaublichen Dreistigkeit betreibt Ministerin Reiche eine lupenreine Klientelpolitik für die fossilen Industrien und will ausgerechnet den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wieder möglich machen. Gegen diese Anti-Klimapolitik werden wir aktiv – und wirksam: Eine Heizung wird üblicherweise 15 bis 20 Jahre lang betrieben. Damit schafft die Bundesregierung neue fossile Abhängigkeiten für Jahrzehnte – obwohl sie genau weiß, dass wir raus müssen aus Öl und Gas. Während wir gerade erleben, wie dramatisch uns die Abhängigkeit von fossilen Energien trifft, sollen Millionen Menschen erneut an Öl und Gas und deren unkalkulierbare Preise gebunden werden.
 
Genau das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht. Und dafür brauchen wir jetzt Ihre Unterstützung! Das gerade in Kraft getretene sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz verstößt gegen nationale wie internationale Klimaschutzvorschriften. Mit allen rechtlichen Mitteln klagen wir gegen Katherina Reiches „Gas- und Ölheizung-Ausbaugesetz“. So haben wir nach einer intensiven, rechtlichen wie inhaltlichen Analyse einen Weg gefunden, gemeinsam mit jungen Mietern das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um mit einer Verfassungsbeschwerde dieses Anti-Klimaschutzgesetz zu stoppen. Dabei erfahren wir eine breite Unterstützung, bis hin zum Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags, der in einem Rechtsgutachten „verfassungsrechtliche Zweifel“ äußert.
 
Wie absurd die Energiepolitik von Frau Reiche ist, zeigen die Preise für Öl und Gas. Für dieses Jahr werden Heizkosten für Öl prognostiziert, die sogar über dem Niveau des Krisenjahres 2022 liegen. Wir haben damals schmerzhaft erlebt, was es bedeutet, bei unserer Energieversorgung von fossilen Energien und internationalen Krisen abhängig zu sein. Und nur vier Jahre später beschließt die Bundesregierung ein Gesetz, das Millionen Menschen erneut für Jahrzehnte an Öl und Gas binden kann. Bitte stellen Sie sich an unsere Seite und unterstützen unsere Verfassungsbeschwerde mit einer Spende. 
 
Ich war im Juni selbst bei der öffentlichen Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag dabei. Unser Rechtsanwalt, Prof. Dr. Remo Klinger, war als Sachverständiger geladen und machte deutlich, warum das Gesetz aus seiner Sicht gegen Verfassungs- und Europarecht verstößt. 

Aber die massive Kritik kam keineswegs nur von uns. Sachverständige aus ganz unterschiedlichen Bereichen warnten vor sozialen Risiken, hohen Kosten, mangelnder Praxistauglichkeit und rechtlichen Problemen. Ich saß in dieser Anhörung und habe mich gefragt: Wie kann der Bundestag ein Gesetz beschließen, an dem Fachleute aus so unterschiedlichen Richtungen derart massive Kritik üben? Und trotzdem: Nur wenige Wochen später verabschiedeten CDU/CSU und SPD das Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundestag. 

Am Anfang dieser Geschichte stand ein Wahlkampfversprechen der CDU: Das sogenannte „Heizungsgesetz“ sollte abgeschafft werden. Doch die europäischen Verpflichtungen zum Klimaschutz im Gebäudebereich verschwinden natürlich nicht, nur weil die CDU im Wahlkampf die Abschaffung eines Gesetzes verspricht. Also wurde das Gesetz verändert. Und dabei wurde ausgerechnet eine der wichtigsten Leitplanken gestrichen: die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
 
Das halte ich für verantwortungslos. Denn die politisch Verantwortlichen haben einen entscheidenden Informationsvorsprung gegenüber den Menschen, die heute eine neue Heizung kaufen müssen. 
  • Sie wissen, dass Deutschland 2045 klimaneutral sein muss. 
  • Sie wissen, wie schnell die Preise für Öl und Gas durch internationale Krisen explodieren können. 
  • Und sie wissen auch, dass wir Millionen Gasheizungen nicht einfach mit Biomethan klimaneutral machen können: Dafür gibt es viel zu wenig Biomethan – und es wäre viel zu teuer. 
Trotzdem sagt die Bundesregierung den Menschen jetzt wieder: Ihr könnt eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen. Eine Heizung, die 15 bis 20 Jahre und länger im Keller steht. Was als neue „Technologieoffenheit“ verkauft wird, ist für die Menschen eine teure Falle. Denn wer heute eine fossile Heizung einbaut, muss sie in den kommenden Jahren mit immer größeren Anteilen vermeintlich klimafreundlicher Brennstoffe betreiben. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ soll das Problem lösen. Doch niemand kann heute seriös sagen, wo die dafür benötigten Mengen an Biomethan und anderen Brennstoffen herkommen sollen – und was sie kosten werden. Und die gerade veröffentlichten Zahlen zu den langfristigen Heizkosten zeigen, wohin die Reise gehen kann: Die Kosten für Gas und Heizöl könnten sich bis 2045 mehr als verdoppeln. Steigende CO2-Preise und Netzkosten kommen hinzu – und ausgerechnet auch die teuren alternativen Brennstoffe, mit denen fossile Heizungen künftig klimafreundlicher werden sollen.
 
Für Mieter ist das besonders bitter: Sie haben diese angebliche „Technologieoffenheit“ überhaupt nicht. Sie entscheiden nicht, welche Heizung ihr Vermieter in den Keller stellt. Wird heute eine neue Gasheizung eingebaut, können sie für viele Jahre an steigende Gaspreise, CO2-Kosten und teure alternative Brennstoffe gebunden sein. Die Entscheidung trifft jemand anderes – die Heizkosten zahlen die Mieter.
 
Und es geht um noch mehr: Das Schwerwiegendste ist für mich, dass mit diesem Gesetz die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden können. Neue Öl- und Gasheizungen dürfen auch noch nach 2045 eingebaut werden und weiter CO2 ausstoßen. Damit steht das Gebäudemodernisierungsgesetz auch in einem geradezu absurden Widerspruch zu unserer kürzlich gewonnenen Klimaklage gegen die Bundesregierung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bundesregierung verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem das Klimaziel für 2030 und 2040 tatsächlich eingehalten wird. Gleichzeitig beschließt dieselbe Bundesregierung für den Gebäudesektor ein Gesetz, mit dem genau diese notwendigen CO2-Einsparungen nicht erreicht werden können. Das passt schlicht nicht zusammen. Und dieser Widerspruch hat Folgen, weit über das Jahr 2030 hinaus. Statt heute dafür zu sorgen, dass wir Schritt für Schritt aus den fossilen Energien aussteigen, verschiebt die Bundesregierung notwendige Klimaschutzmaßnahmen in die Zukunft.
 
Genau deshalb ziehen wir gemeinsam mit jungen Mietern vor das Bundesverfassungsgericht. Denn das höchste deutsche Gericht hat bereits in seiner historischen Klimaentscheidung von 2021 klargemacht: Die Politik darf die notwendigen Anstrengungen beim Klimaschutz nicht immer weiter in die Zukunft verschieben und damit die Freiheit junger Menschen einschränken. Genau das ist der Kern unserer Verfassungsbeschwerde: Die Bundesregierung darf heute nicht neue, fossile Abhängigkeiten für Jahrzehnte schaffen und die Rechnung dafür den jungen Menschen überlassen.
 
Für unsere aktuellen Klagen für den Erhalt der Energiewende und insbesondere für unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz bitte ich Sie ganz herzlich um Ihre Unterstützung. Denn wir können diese wichtigen und zum Teil Jahre dauernden Verfahren nur führen, wenn wir die notwendigen Mittel für unsere rechtliche Vertretung und die damit verbundene inhaltliche Arbeit aufbringen können. Die Bundesregierung wiegt sich bei ihrem Rückschritt beim Klimaschutz in trügerischer Sicherheit. Das lassen wir uns nicht gefallen: Wir werden weiter DRUCK MACHEN und dafür kämpfen, dass Klimaschutz nicht zurückgedreht und Menschen nicht für Jahrzehnte in neue fossile Abhängigkeiten getrieben werden. Unterstützen Sie uns bei unserer Verfassungsbeschwerde mit einer Spende.

Mit herzlichen Grüßen
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin


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