Dienstag, 30. Juli 2024

Bidirektionales Laden - ab 2025 erste Anwendungen möglich

hier Frankfurter Rundschau  30.07.2024, Von: Lars-Eric Nievelstein

Doppelte Besteuerung für E-Auto-Fahrer – Bidirektionales Laden ruft Ampel auf den Plan

Bidirektionales Laden kann eine doppelte Steuer mit sich bringen. Die Ampel hat darum ein neues Gesetz entworfen. Dieses sieht Steuerentlastungen vor.

Innerhalb der E-Auto-Branche geht es hoch her. Erst vor einigen Wochen hatte die Bundesregierung Strafzölle auf bestimmte chinesische Modelle verhängt, weil die Regierung in Peking mit unlauteren Mitteln Wettbewerbsvorteile für die eigene Industrie erzeuge. In Deutschland wiederum sorgt derzeit eine Steuer-Problematik für Kritik. Unter bestimmten Umständen zahlen Fahrer von E-Autos doppelt Steuern, wenn sie ihr Auto aufladen. Der Grund dafür ist eine (längst kritisierte) rechtliche Feinheit. Jetzt hat die Bundesregierung sich dazu entschieden, dem mit einem neuen Gesetz entgegenzuwirken.

Zweifache Steuern auf bidirektionales Laden – Ampel will mit Gesetz dagegen vorgehen
Die Bundesregierung will Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlasten. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen nicht zusätzliche Steuern zahlen müssen. Bei Stromspeichern will die Regierung ebenso eine doppelte Besteuerung vermeiden – das erklärte sie im vorliegenden Gesetzesentwurf.

Konkret steht darin geschrieben: „Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab.“ Weiterhin seien wegen des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie dezentraler Versorgungskonzepte „Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht“ erforderlich. Änderungen im EU-Recht hätten Teile des Strom- und Energiesteuerrechts obsolet gemacht.

Ein Beispiel aus dem neuen Gesetz: Künftig soll der Betreiber einer Ladesäule als Versorger und Steuerschuldner gelten. „Damit entfallen künftig komplizierte Einzelfallprüfungen von komplexen vertraglichen Geschäftsmodellen“, erklärte die Regierung. Für bidirektionales Laden würden jetzt „klare Vorgaben“ geschaffen. Stromspeicher würden mit dem Gesetzentwurf „technologieoffen neu definiert“. Es gebe keine Mehrfachbesteuerungen mehr für ein- und ausgespeisten Strom.

Bidirektionales Laden im Alltag – Wenn das E-Auto den Fernseher versorgt
Was ist bidirektionales Laden? Wie der Name schon verrät, handelt es sich um einen Ladevorgang, bei dem Strom in zwei Richtungen fließen kann. Zum Beispiel kann der Strom aus dem Stromnetz in einen Speicher fließen und anschließend wieder aus ihm heraus, zurück ins Netz. Schon seit Jahren sind viele Geräte in der Lage, diesen Vorgang durchzuführen – jeder Akku zum Beispiel speichert Strom und gibt ihn danach wieder ab.

In diesem Rahmen geht es jedoch konkret um E-Autos, die mit dieser Technologie kompatibel sind. Laut dem ADAC ist es hier ein bisschen komplexer: E-Autos fahren mit Gleichstrom, während im Haushalt Wechselstrom zum Einsatz kommt. Der Wechselstrom müsse daher beim Laden in Gleichstrom transformiert werden, wofür spezielle Technologie notwendig ist. Dasselbe gilt, wenn der Strom per bidirektionalem Laden zurück ins Netz fließen soll. Insgesamt gibt es drei Formen von bidirektionalem Laden:

  • Vehicle-to-load (V2L) oder
  • Vehicle-to-Device (V2D) 
    Im Auto befindet sich ein Anschluss, mit dem Nutzer elektrische Geräte aufladen können.
  • Vehicle-to-Home (V2H)  
    Das angeschlossene E-Auto gibt über eine Wallbox Energie ans Stromnetz des Hauses ab.
  • Vehicle-to-Grid (V2G)
    Hier gibt das E-Auto den in der Batterie gespeicherten Strom ans Netz ab.

Laut den Stadtwerken München sind V2H und V2G noch nicht marktfähig, da noch technische Hürden überwunden werden müssen (Stand Mai 2024). V2H soll in einem optimalen Szenario dafür sorgen, dass Strom, sofern er nicht gebraucht wird, einfach vom Elektroauto zurück ins heimische Netz fließt, wo er zum Beispiel für den Betrieb der Waschmaschine oder den Fernseher versorgen kann.

Doppelbesteuerung bei bidirektionalem Laden – Regierung schafft Vorgaben
Trotzdem ist die Doppelbelastung, die Fahrern von E-Autos entstehen kann, ein Problem für Nutzer. Laut Dr. Sören Trümper, einem ADAC-Fachreferenten für Stromwirtschaft und Wasserstoff, fallen auf Strom, der in die Fahrzeugbatterie geladen, zwischengespeichert und später ins Netz entladen wird, in beiden Richtungen Steuern und Abgaben an.

Das heißt: Nutzer zahlen pro Ladevorgang doppelt Steuern. „Bidirektional ladefähige E-Fahrzeuge müssen wie stationäre Speicher behandelt werden“, forderte der Experte im Interview mit dem ADAC.

Jetzt soll das neue Gesetz diesen Vorgang verhindern. „Im Bereich der Elektromobilität wird durch einen neuen § 5a Stromsteuergesetz unter Beachtung der stromsteuerrechtlichen Systematik eine Vereinfachung in der Steuerpraxis vorgenommen, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen ‚innerhalb der Ladesäule‘ entfallen“, heißt es im Gesetzesentwurf. Für das bidirektionale Laden würden nun „klare Vorgaben“ geschaffen, die verhindern sollen, dass Nutzer von E-Autos zum Versorger und Steuerschuldner werden. Eine doppelte Steuerentstehung werde „umfassend“ vermieden.


Pressemitteilung-013/2024  11.03.2024  hier
Expertengremium legt Handlungsempfehlungen zum bidirektionalen Laden vor
Kluckert: Elektroautos als Stromspeicher nutzen


Der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur hat heute eine Roadmap für die Einführung des bidirektionalen Ladens in Deutschland an Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Beauftragte für Ladesäuleninfrastruktur, übergeben. 

Rund 50 Expertinnen und Experten aus Industrie und von relevanten Stakeholdern haben gemeinsam die Roadmap erarbeitet.

Daniela Kluckert:

Bidirektionales Laden wird in Zukunft ein attraktives Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von Elektroautos sein: Das eigene Auto wird damit zum Stromspeicher – zuerst für den Verbrauch im eigenen Zuhause und in Zukunft auch für die Rückspeisung ins Stromnetz. Das hilft dabei, die Stromkosten zu senken und macht unser Stromnetz gleichzeitig stabiler. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle Potenziale und Chancen nutzen. Die Roadmap des Expertengremiums ist ein guter Startschuss, um das bidirektionale Laden zu einer festen Größe im Energiesystem der Zukunft zu machen.

Johannes Pallasch, Sprecher der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur und Bereichsleiter bei der NOW GmbH:

Das bidirektionale Laden bietet nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern zusätzliche Möglichkeiten, sondern trägt auch zur Flexibilisierung des Energieangebots bei. Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen und allen zugänglich zu machen, müssen wir die bestehenden Hürden beseitigen. Die Roadmap zeigt den Weg, wie wir in Deutschland bis 2028 marktfähige Lösungen erreichen und diese Vision in die Realität umsetzen können. Wir freuen uns, dass auf dieser Basis die weitere Umsetzung angegangen wird.

Ziel der Bundesregierung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für das bidirektionale Laden zu schaffen. Als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur II hat der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur konkrete Handlungsempfehlungen zur Einführung des bidirektionalen Ladens vorgelegt. Diese basieren auf einer Analyse des Status Quo und möglicher Anwendungsfälle wie Vehicle-to-Home (V2H) und Vehicle-to-Grid (V2G):

Ab 2025 rechnet der Beirat mit ersten marktfähigen V2H-Anwendungen, erste V2G-Anwendungen werden etwas später auf dem Markt erwartet. Ab 2028 kann es zu einem Hochlauf von interoperablen und standardisierten Lösungen für V2H und V2G kommen – vorausgesetzt, dass die entsprechenden Standards bis dahin festgelegt sind und die erforderlichen regulatorischen und technischen Weichenstellungen umgesetzt wurden.

Aus technischer Sicht sind Plug & Play-Lösungen das Ziel. Hierfür sind insbesondere Standardisierungen in den Bereichen elektrische Sicherheit, Netzanschluss, digitale Kommunikation sowie Mess- und Steuerungsanwendungen erforderlich. Der Beirat sieht es als notwendig an, die bestehenden Hindernisse und Benachteiligungen im aktuellen rechtlichen Rahmen für die Stromspeicherung und den zurückgespeisten Strom ganzheitlich zu beseitigen. Dies betrifft die Verpflichtung Entgelte, Abgaben und Umlagen zu zahlen. Der Beirat empfiehlt hier die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens.
Ausgehend von diesen Ergebnissen wird das BMDV zusammen mit den Partnern innerhalb und außerhalb der Bundesregierung daran arbeiten, die noch offenen Potenziale der Elektromobilität für die Bürgerinnen und Bürger sowie für das gesamte Energiesystem zu erschließen.

Zu den Handlungsempfehlungen des Beirats  hier


Experten-Portal: Bidirektionales Laden

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