Zeit hier 23. Juli 2024, Quelle: ZEIT ONLINE, Reuters, dpa, ale
Die Regierungspläne zur Verbesserung der Luftqualität reichen laut einem Gerichtsurteil nicht aus, um EU-Ziele zu erreichen. Zugrundeliegende Daten sind demnach veraltet.
Deutsche Umwelthilfe: Die Prognosen der Regierung, die in ihrem Programm zur Luftqualität enthalten sind, seien aufgrund lückenhafter Daten nicht plausibel, argumentiert das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachbessern. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, urteilten die Richter.
Das OVG begründete sein Urteil damit, dass die Regierung ihr Programm mit Daten unterlegt habe, die nicht mehr aktuell gewesen seien. Die Prognosen zur Luftqualität seien daher nicht plausibel. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für Elektroautos oder Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 berücksichtigt werden.
Klage auf Basis von EU-Richtlinie zur Luftqualität
Damit hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein weiteres Mal erfolgreich vor Gericht gegen die Bundesregierung durchgesetzt. Erst Mitte Mai hatte das OVG Berlin-Brandenburg im Rahmen einer DUH-Klage entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.
Im aktuellen Fall geht es um das 2019 beschlossene und im Mai aktualisierte Programm mit Maßnahmen, durch die der Ausstoß von Schadstoffen wie Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid gesenkt werden soll.
Die Klage ging neben der DUH auch von der Organisation Client Earth aus. Sie hatten sich auf eine EU-Richtlinie berufen, die konkrete Vorgaben für einen geringeren Ausstoß von Schadstoffen macht. ...
Revision ist noch möglich
Die Richtlinie verpflichtet die Bundesregierung dazu, alle vier Jahre Luftreinhaltepläne vorzulegen. Die DUH hatte bereits gegen den Plan von 2019 geklagt.
Die zulässigen Grenzwerte für Schadstoffe hatte die EU erst im Februar gesenkt. Der Europäischen Umweltagentur zufolge starben allein durch Feinstaub im Jahr 2021 in Deutschland 68.000 Menschen vorzeitig.
Das Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig. Wegen dessen grundsätzlicher Bedeutung ließen die Richterinnen und Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
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