Dienstag, 16. Juli 2024

Es ist ein Rechtsbruch mit Ansage: Bundesregierung bricht Klimagesetz und Bundespräsident Steinmeier unterschreibt im letzten Moment

Das ist eine Katastrophe für die Ampel, die Vorgängerregierung hatte es sich aber auch recht leicht gemacht  hier mit ihrem Gesetzestext. Und hat für ihre Nachfolger alle finanziellen Wege erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Es geht halt nicht um den besten Weg für das Land, auf dem man gemeinsam viel erreichen könnte, es geht ausschließlich um Machtpolitik.

Es ist ein Verrat an uns Bürgern. Und da sind viele Seiten beteiligt.


hier   15.7.24  SUSANNE SCHWARZ

Keine Kurskorrektur beim CO2: Die Ampel verwässert das Gesetz, das Deutschland klimaneutral machen soll. Und: Sie hält sich schon nicht mehr an die noch gültige Variante.

Es ist ein Rechtsbruch mit Ansage: Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will kein Sofortprogramm für den Klimaschutz vorlegen. Laut Klimaschutzgesetz hätte er das bis Montag tun müssen, weil das Verkehrswesen im vergangenen Jahr zu viel Treibhausgas verursacht und so die Erderhitzung angetrieben hat.

Dieses Prinzip der sofortigen Kurskorrektur in solch einem Fall hebt die Ampel zwar mit einer Reform auf – in Kraft ist diese aber noch nicht. Das Verkehrsministerium verweist trotzdem schon darauf: „Die Vorlage eines Sofortprogramms, welches nicht den Anforderungen dieser neuen Rechtslage entspricht, halten wir vor dem Hintergrund des unmittelbar bevorstehenden Inkrafttretens der Novelle für nicht zielführend“, sagte ein Sprecher des Ministeriums der taz.

Die neuen Anforderungen werden dabei nicht stärker, sondern tendenziell schwächer sein. So werden die CO2-Grenzwerte, die das Klimaschutzgesetz für verschiedene Wirtschaftssektoren und jedes Jahr festlegt, praktisch bedeutungslos.

Stattdessen soll die ganze Bundesregierung für Klimaschutz im Gesamten verantwortlich sein – und will dabei sektoren- und jahresübergreifend vorgehen. Eine Verfehlung in einem Bereich kann also theoretisch durch die Übererfüllung in einem anderen ausgeglichen werden. In der Praxis fehlen dafür allerdings die Spielräume.

Steinmeier unterschreibt umstrittene Reform

Wenn die Rechnung nicht aufgeht, muss die Regierung ihrer neuen Reform nach aber trotzdem kein Sofortprogramm mehr aufsetzen. Das ist erst nötig, wenn die jährlichen Prognosen zweimal in Folge ergeben, dass eine Erreichung des Klimaziels 2030 nicht mehr gewährleistet ist.

Kli­ma­schüt­ze­r*in­nen ist das viel zu unverbindlich. Damit einher gehe das Risiko, „dass wichtige Klimaschutzmaßnahmen weiter auf die lange Bank geschoben werden, weil Verantwortlichkeiten verwässert wurden und Pflichten zur Nachsteuerung nun zu lange Fristen haben“, heißt es zum Beispiel beim Umweltverband WWF.

Erst am Montag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) die Reform des Klimaschutzgesetzes unterschrieben. Jetzt muss sie noch im Bundesgesetzblatt erscheinen. Nach einer mehrtägigen Frist tritt sie dann in Kraft – so lange gilt das alte Gesetz. Kli­ma­schüt­ze­r*in­nen hatten an Steinmeier appelliert, der Reform nicht zuzustimmen. Der Bundespräsident kann einem Gesetz die Unterschrift verweigern, wenn er offenkundige verfassungsrechtliche Bedenken hat. Steinmeiers Prüfung dauerte im Fall des Klimaschutzgesetzes Monate, das ist unüblich lange.

Für den Fall, dass der Bundespräsident doch unterschreibt, hatten mehrere Umweltverbände und Kli­ma­ak­ti­vis­t*in­nen bereits Klagen angekündigt, darunter Luisa Neubauer von Fridays for Future. Sie gehen davon aus, dass die Reform verfassungswidrig ist – und wollen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Im vergangenen Jahr war in Deutschland nicht nur der Verkehrssektor zu klimaschädlich gewesen, sondern auch der Gebäudesektor. Während bei der Mobilität die vielen Verbrennerautos das Hauptproblem sind, geht es bei den Gebäuden vor allem um die noch hauptsächlich fossilen Heizungen. Das Bundesbauministerium von Klara Geywitz (SPD) antwortete bis Redaktionsschluss nicht auf die Anfrage der taz, ob es ein Sofortprogramm vorlegen werde.


TAZ  hier

Klimapolitik der Ampel-Regierung: Kommen Fahrverbote, Herr Wissing?

Remo Klinger ist vorbereitet: „An diesem Montag ist Termin“, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auf Umweltrecht spezialisiert ist. „Wenn die Bundesregierung heute bis Dienstschluss kein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz vorlegt, handelt sie rechtswidrig.“

Es geht um das Klimaschutzgesetz, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 verschärft worden ist. Das höchste deutsche Gericht hatte damals geurteilt, dass zu lascher Klimaschutz die Rechte künftiger Generationen verletze. Deshalb muss die Bundesrepublik nun bis zum Jahr 2030 ihre Treibhausgas-Emissionen um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 senken.

Im Jahr 2023 waren davon aber erst 46 Prozent erreicht. Abgerechnet wird nicht erst im Dezember 2029, sondern in jedem Jahr erneut durch einen unabhängigen „Expertenrat für Klimafragen“. Der hatte zuletzt Bilanz gezogen und geurteilt: In den Bereichen Gebäude und Verkehr gibt es zu wenig Klimaschutz.

„Im Klimaschutzgesetz steht, dass in einem solchen Fall spätestens drei Monate nach der Expertenbilanz ein Sofortprogramm durch die Bundesregierung für die entsprechenden Sektoren vorzulegen ist“, erläutert Klinger. Als Anwalt hatte er Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe DUH und den BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vertreten, die genau diesen Punkt „Sofortprogramme“ beklagt hatten.

Habeck versucht Sektorziele zu streichen

Denn bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Ampelkoalition darum gedrückt, ein solches in den Bereichen Verkehr und Gebäude vorzulegen. Damals bekamen die Umweltverbände Recht: Die Bundesregierung müsse „gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den Sektoren Gebäude und Verkehr“ vorlegen.

Doch statt dies tatsächlich zu tun, ging Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht. Nicht, dass dies etwas am Urteil ändern wird: Überprüft wird nicht die Sache selbst, sondern lediglich, ob der 11. Senat in Berlin einen Verfahrensfehler begangen hat. Aber die Ampel-Koalitionäre gewannen dadurch Zeit – und sie nutzten sie, um sich ein neues Gesetz zu schreiben.

Nach der Neufassung müssen nun nicht mehr in den einzelnen Sektoren Zielmarken erreicht werden – Gebäude, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr, Landnutzung beispielsweise. Im neuen Gesetz kann ein einzelner Bereich das Ziel durchaus verfehlen, wenn ein anderer seine übererfüllt. Das Instrument des Sofortprogramms wurde dadurch hinfällig.

Bundespräsident unterschreibt neues Klimaschutzgesetz nicht

Zumindest theoretisch: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hatte das Gesetz nämlich bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe immer noch nicht unterschrieben. „Unsere Rechtsanwälte haben dem Bundespräsidenten ein 19-seitiges Rechtsgutachten zukommen lassen, in dem detailliert dargelegt wird, warum die Neufassung des Gesetzes verfassungswidrig ist“, sagt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Gesetzeskraft erreicht die Neufassung erst, wenn sie nach der präsidialen Unterschrift im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

„Die Regierung Scholz ist deshalb gesetzlich verpflichtet und gerichtlich verurteilt, Sofortprogramme für die Sektoren Gebäude und Verkehr vorzulegen“, sagt BUND-Chef Olaf Bandt. „Jetzt kommen die Fahrverbote, die Porsche-Minister Wissing bereits angekündigt hat“, erklärt Resch.

Kollege Brandt empfiehlt eine Reform der Dienstwagenbesteuerung und die Einführungen einer Kerosinsteuer, die auch Frachtflieger und Privatjets einbezieht. Fachanwalt Klinger jedenfalls ist sicher: „Diesmal muss die Regierung handeln!“ Und wenn nicht: Auch gegen das neu geschriebene Klimaschutzgesetz, das noch nicht in Kraft ist, hat ein breites Klagebündnis Ende Juni bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Eine Sprecherin des Klimaschutzministeriums sieht die Ampel dagegen auf dem richtigen Weg beim Klimaschutz, weshalb Sofortprogramme nicht notwendig seien. Zu dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit sagte sie allerdings: „Kein Kommentar!“


Deutsche Umwelthilfe  am 17.7.24

Ich bitte Sie um Ihre Hilfe: Heute tritt das entkernte Klimaschutzgesetz in Kraft und zeitgleich reichen wir unsere 204-seitige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein!

Was für ein Krimi: Am Montag hatten wir seit 10 Uhr vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht über knapp neun Stunden für die Saubere Luft gekämpft, als uns die Nachricht erreichte, dass der Bundespräsident buchstäblich in allerletzter Minute nach fast zweimonatiger Prüfung doch seine Unterschrift unter die Entkernung des Klimaschutzgesetzes gesetzt hat. 

An diesem Montag, den 15. Juli lief nämlich die Frist aus, nach der Bundesverkehrsminister Wissing aufgrund des nun kastrierten Klimaschutzgesetzes gezwungen gewesen wäre, entweder ein Wochenendfahrverbot oder eben ein Tempolimit auf Autobahnen zu erlassen. Zu letzterem hätten wir Porsche-Minister Wissing gerne mit einem fertig vorbereiteten umfangreichen Klagetext im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens gezwungen. 

Nun hieß es am Montag, während der zwei kurzen Pausen der bis in die Abendstunden dauernden Gerichtsverhandlung und während einer fast schlaffreien Montagnacht von einem Vollstreckungsverfahren auf die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde umzustellen und die für den Folgetag geplante Pressekonferenz auf die neue Sachlage auszurichten. Was uns dann auch tatsächlich gelang!

Etwas übermüdet, aber innerlich elektrisiert habe ich gestern gemeinsam mit meiner Kollegin Barbara Metz und Prof. Remo Klinger um 10.30 Uhr der Rekordzahl von 77 Pressekonferenz-Teilnehmern unsere Verfassungsbeschwerde vorgestellt. Noch am Nachmittag machte sich ein Bote auf den Weg nach Karlsruhe. Zeitgleich mit dem heutigen Inkrafttreten des nun entkernten Klimaschutzgesetzes wird sich das Bundesverfassungsgericht mit unserer 204-seitigen Verfassungsbeschwerde beschäftigen.

Der rot-grün-gelben Ampelregierung werfe ich vor, sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz zu verabschieden. Diesen klaren Verfassungsbruch nehmen wir als DUH nicht hin und ziehen daher erneut vor das höchste deutsche Gericht - wie im Januar 2020, was im April 2021 zum historischen Klimaschutzurteil und einem Grundgesetzartikel 20a als „Recht auf eine lebenswerte Zukunft“ geführt hat. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass das daraufhin unter einer Merkel-Kanzlerschaft verschärfte Klimaschutzgesetz von einer grün mitgetragenen Bundesregierung kastriert wird. Das werden wir nicht akzeptieren! Deutschland ist verpflichtet, den Pariser Klimabeschluss zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels umzusetzen.

Dass wir uns so gut auf beide Situationen mit fertigen Schriftsätzen vorbereiten konnten, gelang nur durch die grandiose Unterstützung von Spendern und Klimaklagen-Paten, die uns überhaupt diese juristische Schnellboot-Rolle ermöglichen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen bisherigen Unterstützern ganz herzlich bedanken! 

Mit dem heutigen Einreichen der Verfassungsbeschwerde geht die Arbeit aber erst richtig los. Wir gehen fest davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht sehr zeitnah mit unserer Argumentation beschäftigen wird. Der Präsident des Gerichts hat vor einigen Monaten geäußert, dass unsere Verfassungsbeschwerde aus dem Herbst 2023 auf der Liste der in 2024 priorisierten Verfahren des obersten deutschen Gerichts steht. Wir gehen davon aus, dass diese gemeinsam mit der heutigen Beschwerde verhandelt wird.

 Ich brauche daher gerade jetzt Ihre Hilfe und Unterstützung: Die von uns verklagte Ampel-Regierung wird mit umfangreichen Schriftsätzen, Gutachten ihrer Fachbehörden und Eingaben der Industrie in Karlsruhe dagegenhalten. Und von den fossilen Konzernen befürchte ich weitere Angriffe und Kampagnen gegen die DUH. Wir müssen nun bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts intensiv inhaltlich wie rechtlich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen werben und auf alle rechtlichen Einlassungen und Gegengutachten schnell reagieren. Bitte ermöglichen Sie uns gerade jetzt diese Arbeit, um auch der aktuellen Verfassungsbeschwerde zum Erfolg zu verhelfen!

Mit dem seit heute geltenden, kastrierten Klimaschutzgesetz gibt sich die rot-gelb-grüne Ampelregierung einen Freibrief dafür, keine einzige konkrete Klimaschutzmaßnahme in dieser Legislatur mehr ergreifen zu müssen. Und dies, obwohl ihr eigener Expertenrat ihr das Reißen der verpflichtenden Klimaziele bis 2030 und erst recht für die Folgeperiode attestiert.

In Deutschland blockieren fossile Energie- und Autokonzerne eine wirksame Klimapolitik und zerstören unsere Zukunft sowie die unserer Kinder. Das nehmen wir nicht kampflos hin. Der Freifahrtschein gegen den Klimaschutz, den die Bundesregierung insbesondere Autominister Volker Wissing ausgestellt hat, zeigt sich aktuell in der Rückabwicklung der Verkehrswende. 

Anstatt die riesige CO2-Lücke von 180 Millionen Tonnen im Verkehr zu schließen, weitet die Ampel-Regierung die finanzielle Förderung von Luxus-Geländewagen mit Verbrennungsmotoren aus und schwächt gezielt den Schienengüter- und Personenverkehr. Die Elektrifizierung neuer Bahnstrecken kam praktisch zum Stillstand, Güter- und Personenverkehr auf der Schiene sollen in den nächsten Jahren durch steigende Trassenpreise so verteuert werden, dass sich die Rekordinvestitionen in eintausend neue und ausgebaute Autobahnkilometer lohnen. Zur Freude der Speditionen und der Autokonzerne. 

Wir werden gerade jetzt besonders DRUCK MACHEN, bis FDP-Minister Wissing aufgrund der rechtskräftig gewordenen Klima-Gerichtsentscheide die notwendigen Klimaschutz-Maßnahmen auf den Weg bringen muss: Allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen CO2 mehr als die Hälfte der diesjährigen Emissions-Lücke im Verkehrssektor ein. Ein Stopp der steuerlichen Absetzbarkeit und damit bis zu 59-prozentigen Subvention von spritdurstigen Klimakiller-Dienstwagen und eine Senkung statt Erhöhung der Schienenbenutzungsgebühr für Gütertransporte können ebenfalls sofort beschlossen und umgesetzt werden.  

Vor Wochen kündigte Wissing angesichts des am 15. Juli fällig gewesenen Sofortprogramms richtigerweise an, für den Fall der nicht rechtzeitigen Änderung des Klimaschutzgesetzes die Klimagasemissionen im Verkehrsbereich mit drastischen Maßnahmen absenken zu müssen. Er nannte zur Abschreckung ein generelles Wochenend-Fahrverbot. Ich begrüßte damals ausdrücklich das Eingeständnis von Auto-Minister Wissing, dass eben nur ein wirksames Klimaschutzgesetz - wie wir es nun über die Verfassungsbeschwerde wiederherstellen wollen - die notwendigen Klimagaseinsparungen im Verkehrsbereich erzielen kann. Und ich habe das Tempolimit als sanftere und mindestens gleichwertig wirksame Alternative benannt. 

Kein anderes Land hat ein Wochenendfahrverbot für zwei Tage eingeführt, nur um an den verbleibenden fünf Tagen in eine besinnungslose Raserei gegen den Klimaschutz einzutreten.
Alle Industriestaaten haben klug an jedem Tag der Woche einfach die Höchstgeschwindigkeit begrenzt - und denselben Einsparungsbetrag an vermiedenen Klimagasen erreicht.

Ich verspreche Ihnen: Wir werden über unsere bereits vier gewonnenen und nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Bestätigung liegenden Klimaklagen wie auch über unsere Verfassungsbeschwerde wirksame Klimaschutzmaßnahmen gegenüber der Bundesregierung und der Industrie durchsetzen. Wir werden weiter DRUCK MACHEN, bis die Bundesregierung ausreichende Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg bringt. Und ich verspreche Ihnen heute, dass wir das mit unserem gesamten hochprofessionellen Klimaschutz-Team der DUH und dem juristischen Team rund um Prof. Remo Klinger schaffen werden.

Für unsere Klimaklagen gegen die Bundesregierung brauche ich Ihre Hilfe! Ich bitte Sie persönlich: Helfen Sie uns dabei, der sich gegen unsere Klagen wehrenden Regierung und der sie manipulierenden Konzerne die Stirn bieten zu können. Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende oder noch besser dauerhaft mit einer Klimaklagen-Patenschaft!

Jürgen Resch

PS: Sie können uns auch direkt per Banküberweisung spenden. Spendenkonto: SozialBank Köln, IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02, BIC: BFSWDE33XXX, Stichwort: Verfassungsbeschwerde


noch mehr dazu:

Süddeutsche Zeitung hier

Verbände klagen gegen Klimaschutzgesetz

 Der Bundespräsident hat das in Teilen abgeschwächte Gesetz unterzeichnet. Nun wollen Deutsche Umwelthilfe, BUND und Greenpeace nach Karlsruhe ziehen.

 


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