BUND-Rechtsgutachten: Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – Auch in Baden-Württemberg müssen zahlreiche Straßenplanungen sofort gestoppt und neu bewertet werden
Ein Rechtsgutachten belegt, dass der Bundesverkehrswegeplan die
EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllt. Der BUND
Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, sich für eine Neubewertung
der baden-württembergischen Straßenbauprojekte einzusetzen.
Stuttgart/Berlin. Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf
Bundesebene veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum
Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der
Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als
auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur
Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne
die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und
verfassungsrechtswidrig. Auch Straßenneubauprojekte in Baden-Württemberg sind
hiervon betroffen.
Kretschmann muss sich für Neubewertung der Straßenbauprojekte einsetzen
Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent beim BUND Baden-Württemberg, betont:
„Das Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der
Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht
vereinbar. Statt immer neue und größere Straßen zu bauen, brauchen wir gerade
in ländlichen Regionen mehr öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Der
Verkehrssektor bleibt für einen Großteil der Treibhausgasemissionen
verantwortlich, Klimaschutzziele lassen sich mit immer neuen Straßen nicht
einhalten. Und auch Artenvielfalt und Biodiversität leiden unter immer neuen,
immer größeren Straßenbauten. Wir erwarten deshalb von Ministerpräsident
Winfried Kretschmann, dass er sich dafür einsetzt, dass Projekte wie die
Hochrheinautobahn A 98 oder die B 31 schnell gestoppt und unter
Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekten neu bewertet werden.“
Das nun vorliegende Rechtsgutachten bestätigt die langjährige Position des BUND
auf ganzer Linie. „Wir hatten bereits bei der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans zu vielen Straßenbauprojekten – beispielsweise zur
Hochrheinautobahn A 98, zur B 31 am Bodensee und am Kaiserstuhl sowie zum
Nordostring Stuttgart oder zur B 29 im Ostalbkreis – klima- und
naturverträglichere Alternativplanungen eingereicht. Teilweise hat auch das
damalige baden-württembergische Ministerium für Verkehr und Infrastruktur diese
BUND-Alternativen aufgegriffen und beim Bundesverkehrsministerium
gleichberechtigt angemeldet. In keinem Fall sind diese Alternativen ausreichend
geprüft worden. Diesen rechtswidrigen Zustand muss die neue Bundesregierung
schleunigst korrigieren“, erläutert Gussfeld.
Fehlplanung der vergangenen Jahrzehnte korrigieren
2022 steht die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Diese Überprüfung
muss Anlass sein, die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte einer
Generalüberholung zu unterziehen. Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung
aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser
Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im
Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht
unterstrichen, nahezu halbiert werden. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs
und Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.
Die neue Bundesregierung muss die Mobilitätswende endlich voranbringen. Deshalb
ruft der BUND mit vielen anderen für den 8. - 10. Oktober zu einem dezentralen
Aktionswochenende auf. Bundesweit bringen Menschen ihre Forderungen auf die
Straße.
Hintergrund:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der
Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt.
Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des
Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere
verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf
deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber
dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 hat die Ziele des Pariser
Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an
anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der
Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im
Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb
fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte
einen Bedarf vorgeben kann.
Weitere Informationen:
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Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND
finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten |
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Eine Zusammenfassung des Gutachtens
finden Sie unter: www.bund.net/bvwp-zusammenfassung |
Kontakt für Rückfragen:
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Klaus-Peter Gussfeld, Mobilitätsreferent,
BUND Baden-Württemberg, klaus-peter.gussfeld@bund.net |
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Laura Buschhaus, Referentin für
Öffentlichkeits- und Pressearbeit, BUND Baden-Württemberg, 0711 62 03 06-23, Laura.Buschhaus@bund.net |
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