Samstag, 23. Oktober 2021

Moratorium zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030

Der „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP) verstößt gegen das Pariser Klimaschutzabkommen (1,5-Grad-Limit), gegen Artikel 20a des Grundgesetzes sowie gegen § 13, Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes. Er bricht das Völkerrecht und die Verfassung. So stellt es ein Rechtsgutachten des BUND und das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Frage des Klimaschutzes klar.

Der BVWP samt dem „Methodenhandbuch zum BVWP“ zementiert wortwörtlich ein gescheitertes Mobilitätskonzept des letzten Jahrhunderts für die Menschen, die künftig unser Land bewohnen werden. Durch seine Verwirklichung würde der PKW- und Güterverkehr auf der Straße zunehmen, weitere Grünflächen, Wälder und Wohnraum in Städten  vernichtet und immer weitere Flächen versiegelt werden. Das ist nicht zu verantworten und würde letztlich ein Beitrag zu riesigen volkswirtschaftlichen Schäden durch klimakrisenbedingte Naturkatastrophen sein.

Aus diesem Grund muss der BVWP sofort ausgesetzt werden (Moratorium).

Es darf kein weiterer Kilometer Autobahn oder Fernstraße gebaut werden, bevor es nicht einen BVWP gibt, dessen Klima- und Naturschutztauglichkeit sowie seine positive Funktion für eine umfassende Verkehrswende im Konsens mit allen wichtigen Umweltschutz- und Verkehrsinitiativen und -verbänden erstellt worden ist.

Diese Forderung wurde verfasst von Mitgliedern aus folgenden Initiativen:

Aktionsbündnis A100 stoppen

Bündnis Verkehrsinitiativen

BI Heimat 2030

BI Pro Wald

Danni lebt AG

Lebenslaute Hessen

MobilitätswendeJetzt

NLK - Netzwerk Leverkusen-Köln e.V.

Parents 4 Future

United for Bundestag

Wald statt Asphalt


Ansprechpartner Hans Christoph Stoodt (Lebenslaute Hessen)

hcstoodt@gmx.de


Dieser Text kann von allen interessierten Gruppen und Initiativen unterzeichnet und weitergegeben werden.


Erstveröffentlichung 21.10.2021


Unser Verkehrsexperte Daniel gibt zu bedenken:
"Ein Problem dabei: den BVWP gibt es nur als Komplettpaket aus Straße+Schiene+Wasser.
Stoppt man den Straßenteil, stoppt man auch den Schienenteil.
Wichtiger wäre, die standardisierte Bewertung schneller als geplant zu ändern, damit Straßenprojekte nicht dauernd besser abschneiden als Bahnprojekte."

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