Aktivisten gehen in Berufung -- nach Verurteilung von Klimaaktivist Samuel Bosch wegen Gründung der "Alti"-Besetzung
Am 28.10.2021 stand Samuel Bosch wegen zweier mutmaßlichen Hausfriedensbrüche und Versammlungsgesetzesverstöße vor dem Amtsgericht Ravensburg. Es ging um vier Aktionen und die Vorbereitung der Besetzung des Altdorfer Waldes. Die vorgeworfenen Sachverhalte räumte der Aktivist ein. "Vor jeder Aktion Informieren wir uns umfassend bei unseren Anwälten, um auszuschließen, dass wir Straftaten begehen" so Bosch.
Die vorbereitende Errichtung der Plattformen im Altdorfer Wald stellten nach Ansicht des Verteidigers keine anmeldepflichtige politische Versammlung dar, sondern lediglich nicht-öffentliche Vorbereitung zur späteren Besetzung. Zum Tatzeitpunkt gab es keinerlei öffentliche politische Meinungskundgabe und daher auch keine Pflicht zur Anmeldung, so der Verteidiger.
In drei von fünf Fällen argumentiert die Verteidigung
damit, dass es sich bei Banneraktionen auf Dächern oder Bäumen nicht um eine
öffentliche Versammlung handeln könne, da keine Menschen spontan und
unvorbereitet daran teilnehmen könnten. "Der Sinn der Anmeldepflicht von
Versammlungen ist es, dass die Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung
bei sich ausweitenden Versammlungen schützen kann. Ist die Teilnehmerzahl indes
durch die besondere Form der Versammlung beschränkt und können keine weiteren
Menschen dazustoßen, ist die Versammlung nicht öffentlich und muss daher auch
nicht angemeldet werden" so Rechtsanwalt Klaus Schulz.
Die Verteidigung sah sowohl im Betreten der unumzäunten Kiesgrube als auch beim Klettern auf Dächer öffentlicher Gebäude kein Eindringen gemäß §123 StGB, also keinen Hausfriedensbruch.
Staatsanwalt Spieler hielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für angemessen, während Rechtsanwalt Klaus Schulz einen Freispruch in allen Fällen forderte. Die Richterin verurteilte Bosch zu 40 Sozialstunden nach Jugendstrafgesetz.
"Da wir weiterhin einen Freispruch in allen Punkten anstreben, gehen wir in Berufung" so Rechtsanwalt Schulz. "Es ist bedauerlich, dass das Gericht sich über die von uns dargelegte Rechtsprechung des OLG Köln und des Bundesverfassungsgerichts hinweggesetzt hat." so Schulz weiter.
Kurz vor der öffentlichen Verhandlung fand eine
solidarische Mahnwache vor dem Amtsgericht statt. Viele der Unterstützer*innen
zeigten sich enttäucht über den "Mangel an Zuschauerplätze im
Gerichtssaal".
Ulla Köberle-Lang: "Wenn eine Verhandlung öffentlich ist und ein so großes Interesse besteht, müssen im Gerichtssaal mehr Plätze bereitgestellt werden".
Manfred Scheurenbrand (66) aus Waldburg unterstützt die
Mahnwache vor dem Amtsgericht und kam leider nicht in den Gerrichtssaal:
"Vor Gericht sollten die Umweltbrecher stehen, nicht die jungen Menschen,
die mit friedlichem zivilen Ungehorsam auf Missstände hinweisen."
HINWEISE ZU DEN EINZELVORWÜRFEN siehe dazu
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