Donnerstag, 28. Oktober 2021

Pressemitteilung „Windkraft im Altdorfer Wald“

 


Forstminister Peter Hauk schlägt große Teile des Altdorfer Waldes als Standort für Windkraftwerke vor. Auf über 1.300 Hektar Waldfläche sollen Windräder aufgestellt werden. In einer ersten Bewertung nimmt der BUND dazu Stellung:

1. „Man kann nicht alles haben“

Windkraft, Kiesabbau und Torfgewinnung, das alles soll auf dem Waldburg-Rücken, einer Mittelmoräne zwischen Schussen- und Argen-Gletscher untergebracht werden. Auf Kies- und Torfabbau im Altdorfer Wald kann (es gibt Alternativen!) und muss problemlos verzichtet werden – beide Projekte sind klimaschädlich und gefährden Schutzgüter für Mensch und Naturhaushalt. Klimaschutz mit Erneuerbaren Energien hingegen kann langfristig auch zum Artenschutz beitragen.

2. „Man kann nicht nur nehmen, sondern muss auch geben“

Falls sich der Waldburg-Rücken für Windkraftanlagen eignet und die Artenschutzkonflikte (Vögel, Säugetiere) beherrschbar sind, (was bis jetzt noch niemand weiß) muss als Ausgleich ein Waldnaturschutzkonzept im Altdorfer Wald umgesetzt werden. Dieses Waldnaturschutzkonzept muss auf mindestens 15 Prozent der Staats-Waldfläche Bannwälder (Urwälder von Morgen) vorsehen und Lebensräume im Wald verbinden (Biotopverbund im Wald).
Außerdem müssen die Artenschutzkonflikte umfassend geprüft werden, immerhin finden die Planungen im landesweiten Wildtier-Korridor statt.

3. Regionalplan stoppen und Standorte für erneuerbare Energien einbeziehen

Im aktuellen Regionalplan fehlen Standorte für erneuerbare Energien. Nun zeigt sich, dass dies zu gravierenden Abwägungsmängeln führt. Windkraft und Fotovoltaik stehen in direkter Flächenkonkurrenz zu Bauflächen-Ausweisungen und Abbaugebieten. Dabei sollen für die Windenergie bis zu 2% der Landesflächen freigehalten werden. Statt einem Kiesabbau in Vogt-Grund könnte vielleicht auch ein Windpark stehen, der Wasser und Boden besser schützen und dem Klimaschutz eher dienen würde. Deshalb ist der aktuelle Regionalplan (er ist vom Ministerium noch nicht genehmigt!) entsprechend zu überarbeiten.

4. Bewertung der Pläne erst nach Umweltverträglichkeitsprüfung möglich

Mit welchen Auswirkungen ein Windpark im Altdorfer Wald verbunden ist, lässt sich erst nach Bewertung konkreter Standorte und dem Vorliegen eines Ausgleichs- und Naturschutzkonzeptes sagen.

5. Beteiligungsmodelle anbieten

Falls es zu einem Windpark kommt, müssen Bürger*innen die Möglichkeit haben, sich finanziell an der Investition und dem Gewinn zu beteiligen. Das erhöht die Akzeptanz und die regionale Wertschöpfung.

Ergänzende Informationen

Ausschreibung des Forstministeriums zu Windkraftstandorten im Altdorfer Wald hier

Würdigung des Altdorfer Waldes durch den BUND hier

Kontakt und Infos:

BUND Bodensee-Oberschwaben
Ulfried Miller, Leonhardstraße 1, 88212 Ravensburg, Telefon 0751/21451, ulfried.miller@bund.net


Anmerkung: siehe dazu auch das Thema Bürgerenergie  hier, das vermutlich bei Punkt 5 angesprochen wurde.

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