Donnerstag, 28. Oktober 2021

"Gründer des Klimacamps im Altdorfer Wald zu Sozialstunden verurteilt"

Auszüge in blau
Bezug dazu im Blog: Pressemitteilung der Klimaaktivisten hier


SWR  hier

VERSTOSS GEGEN DAS VERSAMMLUNGSGESETZ UND HAUSFRIEDENSBRUCH

Ein Klimaaktivist ist vom Amtsgericht Ravensburg zu 40 Sozialstunden verurteilt worden. Ihm wurden Hausfriedensbruch und der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen.

Das Gericht habe den 18-Jährigen bei der Verhandlung am Donnerstag in allen Punkten für schuldig befunden, teilte ein Sprecher des Amtsgerichts mit. Der Klimaaktivist und Gründer des Ravensburger Klimacamps, Samuel Bosch, bestätigte gegenüber dem SWR das Urteil.

Im Vorfeld hieß es vonseiten der Aktivisten, die Vorwürfe stünden im Zusammenhang mit einer Baumbesetzung im Altdorfer Wald bei Ravensburg, dem Beginn des Baumhauscamps sowie dem Anbringen zweier Banner im Kreis Ravensburg. Die Anklage hatte dem jungen Mann vorgeworfen, ohne Erlaubnis auf das Gelände einer Kiesgrube eingedrungen zu sein. Zudem wurden ihm mehrere Verstöße gegen das Versammlungsrecht wegen nicht angemeldeter Protestaktionen angelastet. Bosch und sein Anwalt kündigten an, in Berufung gehen zu wollen.


Schwäbische Zeitung  von ANNETTE VINCENZ  hier 

18-jähriger Baumbesetzer und Klimaaktivist in Ravensburg zu Sozialstunden verurteilt

Seit einem knappen Jahr klettert er mit Freunden auf Bäume und Dächer im Kreis Ravensburg, entfaltet Banner, protestiert gegen den Regionalplan und macht mit spektakulären und öffentlichkeitswirksamen Aktionen darauf aufmerksam, dass seiner Meinung nach zu wenig dafür getan wird, um die Klimakatastrophe zu stoppen.

Der 18-jährige Samuel Bosch beschreitet bei seinen Protesten dabei auch manchmal ungewöhnliche Wege. Und wird deswegen strafrechtlich verfolgt.

Am Donnerstag verurteilte ihn das Amtsgericht Ravensburg wegen Hausfriedensbruchs und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz in mehreren Fällen zu 40 Stunden sozialer Arbeit. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro gefordert.

.....Weder kamen dabei Personen noch Sachen zu Schaden – allerdings, wie Staatsanwalt Spieler ausführte – bei einer Baumbesetzung ein Kohlmeisenpaar, das aus Schreck über die Hängematten der jungen Leute seinen Nistkasten nicht mehr habe anfliegen können.

...„Wir haben vorher zwei Anwälte gefragt und bekamen die Auskunft, es sei kein Hausfriedensbruch, wenn wir auf ein Dach klettern, und nicht strafbar“, sagt er zu seiner Verteidigung. Sein Rechtsanwalt, Klaus Schulz, teilt diese Rechtsauffassung. „Hausfriedensbruch bedeutet immer ein körperliches Eindringen in ein Gebäude...... Ähnlich wie bei den Dächern sei der Fall bei der Kiesgrube in Schlier gelagert, wo zwar eine Schranke Lastwagen daran hindere, aufs Gelände zu fahren und Kies zu stehlen, das Areal ansonsten aber nicht eingefriedet oder eingezäunt und über den angrenzenden Wald leicht zu erreichen sei. Zwar sei es Unbefugten nicht erlaubt, das Gelände zu betreten. „Aber was nicht erlaubt ist, muss noch lange keine Straftat sein“, meint Schulz.

Das sieht die Richterin freilich anders....Sie attestiert dem jungen Mann zwar, aus guten Motiven zu handeln und für den Klimaschutz zu brennen, hofft aber in ihrem Urteil, dass er in Zukunft alle rechtlichen Rahmen strikt einhalte. Bei der Verhängung von 40 Sozialstunden – einem milden Urteil – tritt sie der Forderung der Staatsanwaltschaft entgegen, Bosch nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. ...

Im kommenden Jahr will der Einser-Realschüler, der weder Alkohol trinkt noch Drogen nimmt und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, erst mal anfangen zu arbeiten – passenderweise als Baumpfleger. Danach, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“, wolle er vielleicht doch noch Abi machen und studieren. Bis dahin wird er vermutlich noch einmal vor Gericht stehen. Weil er wegen des Urteils in Berufung gehen will.

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