Freitag, 22. Oktober 2021

BUND fordert Stopp des B 31-Ausbaus - Das sagt das Regierungspräsidium Tübingen zu den Forderungen des BUND

Schwäbische Zeitung, Auszüge blau

2 Artikel in der Schwäbischen Zeitung zum Ausbau der B31 zwischen Friedrichshafen und Meersburg. Vor kurzem hatte der scheidende Verkehrsminister Scheuer noch öffentlich befeuert , dass die 4-Spur -Variante auf jeden Fall durchgezogen werde - wohl wissend, dass das Landesverkehrsministerium da ganz anderer Meinung ist. Das interessierte ihn nicht. Auch bei der Förderung unserer Bodenseegürtelbahn - "das" Instrument um eine Verkehrswende in unserer Region voranzubringen- gab es bisher größte Differenzen zwischen Landes- und Bundesministerium (hier).

Im Bericht der Schwäbischen dazu war folgender Kommentar zu lesen:

Doch Minister Scheuers Tage sind gezählt , seine Entscheidungen sind  äußerst zweifelhaft und umstritten.
Man darf gespannt sein wer (schon im Dezember hoffentlich)  nachfolgt und welche Entscheidungen dann getroffen werden.

Der Tiefpunkt scheint erreicht - Schlechter im Sinne einer echten, ambitionierten Verkehrswende-Strategie kann`s eigentlich nicht mehr werden.


BUND fordert Stopp des B 31-Ausbaus

Bundesverkehrsministerium will die Bundesstraße zwischen Immenstaad und Meersburg vierspurig auf der B1-Variante ausbauen
Von Alexander Tutschner



Der BUND Baden-Württemberg fordert, dass die Planungen für den vierspurigen Ausbau der B 31 zwischen Immenstaad und Meersburg gestoppt und im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz neu bewertet werden. Ein von der Naturschutzorganisation selbst in Auftrag gegebenes Gutachten zeige, dass diese Aspekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) zu wenig berücksichtigt seien. Dieser entspreche nicht EU-Recht und sei verfassungswidrig. (hier die PM des BUND)


Das Bundesverkehrsministerium will die B 31 zwischen Friedrichshafen und Meersburg vierspurig auf der B1-Trasse ausbauen. .....Grundlage für diese große Lösung ist der Bundesverkehrswegeplan, in dem die B 31-neu vierspurig hinterlegt ist.
Dessen Rechtmäßigkeit wird jetzt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) massiv angezweifelt. „Der Bundesverkehrswegeplan verstößt gegen die EU-rechtlichen Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung“, sagt Klaus-Peter Gussfeld, Verkehrsreferent beim BUND Baden-Württemberg. Umweltfachliche Argumente seien darin nicht ausreichend betrachtet. Die Belange des Straßenverkehrs seien zu sehr im Vordergrund gestanden, Natur- und Klimaschutz zu kurz gekommen. „Das Bewertungsverfahren entspricht nicht den Anforderungen“, sagt Gussfeld. .....

.... Das BUND-Gutachten weise nach, dass durch die Maßnahmen im Plan bundesweit nur rund 500 000 Tonnen CO eingespart würden. „Das ist ein Witz“, sagt Gussfeld, im Verkehr müssten für den Klimaschutz 40 bis 45 Prozent des CO oder rund 16 bis 17 Millionen Tonnen vermieden werden. Die Landesvorgaben seien noch restriktiver.
„Der Bundesverkehrswegeplan muss grundsätzlich überarbeitet werden“, sagt Gussfeld. .....


Das sagt das Regierungspräsidium Tübingen zu den Forderungen des BUND

Die im Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt“, schreibt das Regierungspräsidium Tübingen (RP) zu den Vorwürfen des BUND auf Anfrage. Die angesprochene strategische Umweltprüfung sei Teil der Systematik bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans. Das RP könne auf Basis des Rechtsgutachtens des BUND den Planungsprozess zur B 31 Meersburg-Immenstaad nicht stoppen. „Planungen von Infrastrukturprojekten erfolgen immer auf Basis der gültigen EU- und Bundesvorschriften, -Gesetze und -Richtlinien“, heißt es weiter.

Diese Vorgaben beziehen sich demnach auch auf Klima, Umwelt, Luft, CO2-Bilanz und so weiter. Inwieweit das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das angesprochene Rechtsgutachten bereits interpretiert habe, sei nicht bekannt.

Für das Regierungspräsidium ist auch weiterhin klar, dass die B1-Variante richtig bestimmt wurde. In der Raumanalyse der derzeit in der Endbearbeitung befindlichen Umweltverträglichkeitsstudie würden demnach die genannten Gebiete unter anderem in ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung entsprechend gewürdigt. Ein Teil der Lippbachaue bei Immenstaad sei als Natura-2000-Gebiet ausgewiesen und habe demnach auch naturschutzrechtlich einen sehr hohen Stellenwert. Der Weingarten-Wald übernehme wichtige Funktionen als Lebensstätte in Bezug auf streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse und die Gelbbauchunke. Auch bezüglich seiner Klimaschutzfunktion sei das große Waldgebiet von herausgehobener Bedeutung.

„Diese Aspekte finden bei der Einschätzung der Empfindlichkeit gegenüber Straßenbauvorhaben ihre Berücksichtigung“, schreibt das Regierungspräsidium weiter. In der Risikoanalyse würden die Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten auf mehrere Schutzgüter und Raumnutzungen hin untersucht. Auch andere Belange wie Verkehr und Wirtschaftlichkeit würden vergleichend beurteilt und in die Abwägung eingestellt. „In diesem Vergleich ist die Vorzugsvariante B1 als die günstigste Variante hervorgegangen. Dies wurde vom baden-württembergischen Verkehrsministerium und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in deren Schreiben vom September 2021 bestätigt“, heißt es weiter. In der nächsten Planungsphase gehe es darum, die Variante B1 hinsichtlich der prognostizierten Eingriffe bestmöglich zu optimieren und der naturschutz- und waldrechtlichen Verpflichtung zur Kompensation nachzukommen.

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