Freitag, 12. Februar 2021

Wie ist das mit den Grünzügen im bestehenden Regionalplan, dürfen die jetzt einfach raus genommen werden?

Die aktuelle Antwort vom 12.2.21 vom Regierungspräsidium Tübingen:

"Die Regionalverbände sind die Träger der Regionalplanung. In dieser Funktion legt der Regionalverband die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in seinem Regionalplan fest1. Er konkretisiert die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes und formt die Ziele und Grundsätze des Landesentwick-lungsplans räumlich und sachlich für die Region aus. Dabei legt er verbindliche Ziele und abwägungsrelevante Grundsätze zur zukünftig anzustrebenden Siedlungsstruk-tur, zur Freiraumstruktur und zur regionalen Infrastruktur fest.

Mit der derzeit laufenden Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben wird ein neues Planwerk aufgestellt, welches nach seiner Verbindlichkeit den Plan aus 1996 und zumindest teilweise die zeitlich nachfolgenden Teilregionalpläne ersetzt. Diese sind dann nicht mehr anwendbar.

Bezogen auf Ihre konkreten Fragen heißt das, dass sich nach Verbindlichkeit des „neuen“ Regionalplans die Beurteilung von Planungen und Maßnahmen ausschließlich nach diesem Plan richten.

Da es originäre Aufgabe des Regionalverbands als Träger der Regionalplanung ist, z.B. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren und andere Freiraumnutzungen verbindlich festzulegen, kann er auch – sofern keine zwingenden Rechtsvorschriften dies untersagt – andere Festlegungen treffen, als im vorhergehenden Plan. Diese Festlegungen sind unabhängig davon, ob die Bauleitplanung einer Gemeinde diese Bereiche tatsächlich nutzt. Umgekehrt ist die Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bzw. des Regionalplans anzupassen, darf diesen also nicht widersprechen.


1 § 11 Abs. 1 Landesplanungsgesetz


Das obige Schreiben ging an das Aktionsbündnis Grünzug Salem.

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