Sonntag, 17. Januar 2021

Aktionsbündnis Grünzug Salem: Brief an das Regierungspräsidium

Update 21.1.21: Die Antwort ist inzwischen eingegangen und in voller Länge im Blog des Aktionsbündnis Grünzug Salem einsehbar. 
Etwas befremdlich scheint die Antwort angesichts der Tatsache, dass das Umweltministerium uns mitgeteilt hatte, dass das Regierungspräsidium ihre Anliegen vertrete.....



An das Umweltdezernat Regierungspräsidium Tübingen
Referat 21 – Raumordnung,Baurecht, Denkmalschutz /Frau Andrea Gamerdinger
per Mail: Andrea.Gamerdinger@rpt.bwl.de

Salem, den 17.01.2021
Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans für die Region Bodensee-Oberschwaben,
zweite Offenlegung – hier: rechtliche Würdigung; Ihr Schreiben vom 30.04.2020

Sehr geehrte Frau Gamerdinger,
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben, das wir im vergangenen Jahr mit Interesse gelesen haben.
Inzwischen befindet sich der obige Entwurf in der zweiten Offenlegung.

Wir schreiben Ihnen hierzu wiederum als Mitglieder des „Aktionsbündnisses Grünzug
Salem“, einem breiten Bündnis aus Salemer Bürgerinnen und Bürgern sowie diversen
Organisationen u. a. dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband BLHV Salem, dem
Bund für Umwelt und Naturschutz BUND Salem und der Gemeinderatsfraktion „Grüne
offene Liste“, das sich gegen die Ausweisung des Schwerpunkts für Industrie und Gewerbe
mit 27,1 ha in Salem –Neufrach ausspricht.

Leider hat auch die überarbeitete Version der Planung nach unserer Auffassung diverse
Mängel. Wir möchten Sie bitten, uns hierzu jeweils mitzuteilen, inwieweit diese „Fehler“
justiziabel sind:
1. Landschaftsrahmenplan
Es fehlt weiterhin der vom Gesetzgeber geforderte Landschaftsrahmenplan. Ist dieser
Formfehler justiziabel?
2. Klimatische Situation
Laut Klimafibel und Klimagutachten des RVBO handelt es sich bei genanntem Gebiet um
eine Frischluftschneise. Daher wurde das Gebiet seinerzeit auch als schützenswerter Grünzug
ausgewiesen. Dürfen Grünzüge aufgehoben werden, ohne dass neuere Gutachten plausibel
belegen, warum der Schutzstatus entfallen kann?
3. Verkehrssituation
Salem verfügt weder über ein leistungsfähiges Schienen- noch Straßennetz.
Wiederspricht es nicht der Zielvorgabe des LEP, Siedlung und Gewerbe an der vorhandenen Infrastruktur auszurichten, wenn jetzt die Entwicklungsachse Ravensburg – Überlingen über Salem geführt werden soll?
4. Landwirtschaftliche Situation
Im Gegensatz zum Regionalplanentwurf von 1996 weist die nun vorliegende Gesamtfortschreibung
keine gesondert ausgewiesenen Vorranggebiete für die Landwirtschaft aus- Ist
dies rechtskonform in der Abwägung aller Schutzgüter?
Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass insbesondere die mangelnde Verkehrsanbindung,
die klimatischen Bedingungen sowie die Situation unserer Landwirte eine Ausweisung
Salems als VRG für Industrie und Gewerbe der Zielsetzung des LEP zuwiderläuft und nicht
weiterverfolgt werden sollte. Auch im überarbeiteten Regionalplanentwurf vermissen wir –
nicht nur im Hinblick auf Salem – einen zukunftsweisenden, nachhaltigen Umgang mit
unseren Lebensgrundlagen.


Über eine Beantwortung der rechtlich kritischen Punkte Ihrerseits würden wir uns sehr freuen,
Mit freundlichen Grüßen
Das Aktionsbündnis Grünzug Salem


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