Dienstag, 17. November 2020

Politische Mahnung: Positionspapier der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen und ÖDP im RVBO vom 23.4.2020

Stellungnahmen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und ÖDP im RVBO zur Fortschreibung Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2020 bis 2035

Der seit 1996 gültige Regionalplan soll mit der sich im Verfahren befindlichen Fortschreibung 2020 bis zum Jahr 2035 abgelöst werden. Der bisher vorliegende Entwurf hat nach der 1. Offenlegung im Jahr 2019 zu mehreren Tausend Stellungnahmen und Einwendungen geführt. Er enthält also erhebliches Konfliktpotential, das mit Respekt und Verantwortung für den Planungszeitraum behandelt werden muss.

Auf Grund der Tragweite dieser Planung, die den aktuellen Zielen der Landesplanung Rechnung tragen muss, haben wir uns sehr intensiv nach der letzten konstituierenden Sitzung des Gremiums Ende 2019 mit den Inhalten beschäftigt. Wir haben auch die wichtigsten Stellungnahmen angefordert und vor wenigen Tagen erhalten.

Die neugebildete Fraktion Bündnis 90/Die Grünen-ÖDP schließt sich der massiven Kritik der uns vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere der Landesnaturschutzverbände und des RP Tübingen  am zu hohen Flächenverbrauch der Planung an, welcher im klaren Widerspruch zu den im LEP und im Koalitionsvertrag postulierten Zielen steht. Des Weiteren teilen wir die hier formulierte kritische Bewertung der angewandten Methodik zur Ermittlung der Flächenbedarfswerten für Siedlung und Gewerbe/Industrie.

 

Nach eingehendem Studium der Fortschreibungsunterlagen kommen wir zu vorläufigem Ergebnis

Zusammenfassung:

·         Der momentan vorliegende Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans 2020 bis 2035 ist für uns nicht genehmigungsfähig.

·         Er widerspricht eigenen Zielen und Grundsätzen und verwirklicht nicht die vorgegebenen Ziele der Raumordnungsbehörden (LEG,ROG,LPlG).

·         Es sind vielseitige Einwendungen und Bedenken eingegangen, die wir für sehr berechtigt halten.

·         Wir fordern die konsequente und konkrete Umsetzung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen des LEP, des ROG und des LplG, sowie des im Mai 2016 vereinbarten Koalitionsvertrags.

·         Es fehlt der Landschaftsrahmenplan und damit die Formulierung und Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gesamtfortschreibung.

·         Es sollte sichergestellt werden, dass die nach Verabschiedung geltenden Vorgaben des Regionalplans 2020 bis 2035 von allen Kommunen der Region verbindlich in deren Bauleitplanungen aufgenommen und beachtet werden müssen

·         Wir fordern ein permanentes Monitoring, das die Aktivitäten der Kommunen erfasst, deren Kompensationsmaßnahmen einfordert und die Verbandsversammlung regelmäßig darüber informiert wird.


Grüne Fraktion kritisiert fehlende Nachhaltigkeit in der derzeit vorgelegten Fortschreibung des Regionalplans

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und ödp im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben und ihre neugewählte Fraktionsspitze (Ulrike Lenski aus Salem und Dr. Ulrich Walz aus Bad Wurzach) üben massive Kritik am Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans 2020.


Pressemitteilung hierzu

Schreiben an den Regionalverband


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