Pressemitteilung vom Ravensburger Klimacamp am 24.6.2021
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen bestätigte am heutigen Donnerstag in einem Eilurteil, dass mündliche Vereinbarungen in einem der Errichtung des Klimacamps vor dem Sitz des Regionalverbands zuvorgegangenen Kooperationsgespräch zwischen der Stadt Ravensburg und Versammlungsanmelder Samuel Bosch (18) wieder von der Stadt beachtet werden müssen. Anders als im Kooperationsgespräch vereinbart hatte die Stadt die Auflage erlassen, dass im Klimacamp nicht auf Bäume geklettert und nicht geschlafen werden dürfe. Diese Auflagen wurden vom Verwaltungsgericht nun als rechtswidrig kassiert.
Seit dem heutigen Donnerstag besteht in Ravensburg vor
dem Sitz des Regionalverbands (Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg) unter den
Mottos "Protest direkt an den Ort der verfehlten Planung tragen" und
"Raum für Debatten und Austausch zur Erarbeitung neuer Lösungen und Ideen
öffnen"
ein Klimacamp mit offenem Ende. Das Klimacamp adressiert den Regionalverband, der nach Auffassung der Klimaaktivist*innen einen "Klimahöllenplan" als Regionalplan ausarbeitete, sowie die Stadt Ravensburg mit ihrem Oberbürgermeister Rapp, der seinen Einfluss als stellvertretender Verbandsvorsitzender hätte nutzen können, um den Regionalplanentwurf in Einklang mit dem Grundrecht der jungen Generation auf intakte Lebensgrundlagen zu bringen.
Im zuvorgehenden Kooperationsgespräch vereinbarten Stadt und Versammlungsanmelder Samuel Bosch (18), dass wie in anderen Klimacamps in Deutschland und ähnlich gelagerten Dauermahnwachen zu anderen Themen auch Teilnehmer*innen schlafen sowie zur Visualisierung ihres Protests auch Bäume auf der Versammlungsfläche beklettern dürfen.
Im schriftlich eingegangenen Auflagenbescheid wurden dann aber trotz dieser Vereinbarungen Schlafen und Baumbekletterung untersagt. Gegen diese Auflagen legten die Klimacamper*innen Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ein und erhielten noch am selben Tag Recht.
"Die Stadt Ravensburg sollte ihre Energie lieber in
Klimagerechtigkeit als in rechtliche Auseinandersetzungen mit uns stecken, die
sie vor Gericht dann eh verliert", kommentiert Versammlungsanmelder Samuel
Bosch
(18) die Entwicklung. "Von drei Eilklagen am
Verwaltungsgericht haben wir nun zwei gewonnen." (Die andere gewonnene
Eilklage bezog sich auf die Fahrraddemonstration über die A96, die verlorene
Eilklage auf eine Versammlung auf der Schussenstraße.)
Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg
ANGEHÄNGT
Urteil des Verwaltungsgerichts hier
KONTAKT
Samuel Bosch (+49 1590 8156028)
Ingo Blechschmidt (+49 176 95110311)
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