Mittwoch, 30. Juni 2021

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, Freien Wähler und SPD

Diesen Antrag muss ich auf diesem Blog festhalten, denn jetzt wird`s wirklich schräg, finde ich.
Die 2 Textstellen stammen aus dem Südkurier von Katy Cuko hier

Die 37 Mitglieder der 3 Fraktionen haben einen Regionalplan verabschiedet, den ISTE-Geschäftsführer Thomas Beißwenger mit den Worten kommentiert:" Außerdem ist es ein verträglicher Regionalplan“. Rolf Mohr, Geschäftsführer von „Meichle und Mohr“sagt: „Der Regionalverband ist seiner Aufgabe nachgegangen, Rohstoffe zu sichern. Jetzt wird Stuttgart den Satzungsbeschluss genehmigen“. Er hält den Abbau für vertretbar. Auch die IHK wird gerne begeistert in der Schwäbischen Zeitung zitiert, vorzugsweise direkt vor dem Beschluß.


Ganz anders ist die Ausgangslage bei den Klimaschützern: In 5 Stunden wurden sämtliche Einwendungen der Klimaschützer "grob" thematisiert und verworfen.
Die Gremiums-Mitglieder hatten die über 1000 Seiten erst wenige Tage zuvor erhalten.
Ich würde gerne mal anfragen, wer von den Gremiums-Mitgliedern  wirklich Zeit und Nerv hatte, sich diesen gigantischen  Papierhaufen in so kurzer Zeit zu Gemüte zu führen?


Ansonsten pocht der Regionalverband mit seinen Kommunen auf die "kommunale Planungshoheit", sprich: Das Land hat sich gefälligst rauszuhalten aus der Planung, das ist ihre Sache.

Und jetzt dieser Hilferuf nach Stuttgart: "Wir halten es daher für erforderlich, kritische Gruppen in der Bevölkerung - insbesondere der jüngeren Generation - enger in die Planungen einzubinden"

Liebe Mitglieder der Fraktionen CDU, FW und SPD - das wäre doch wohl euer Job gewesen!
Genau das hatte die Bevölkerung vom  Regionalverband erwartet!  Deshalb hatten sich  tausende von Bürgern die Mühe gemacht, Einwendungen zu schreiben! Deshalb hatten aktive Bürger sich in den letzten Jahren unter großem Arbeitseinsatz darum bemüht, Gehör zu finden - und waren stets vertröstet worden (Warten Sie doch erst mal ab bis der Plan fertig ist, Sie haben dann doch die Möglichkeit Einwendungen zu schreiben!)  Und nicht zuletzt: Deshalb war die junge Generation dem Regionalverband auf`s Dach gestiegen!

Ein ungute Gefühl verdichtet sich: Da wird laut nach "Einbindung" verlangt, aber eigentlich sollen die Bürger nur in die vorgesehene Richtung geleitet werden ( "mitgenommen" werden), als gäbe es bei Diskussionen nur eine Einbahnstraße.......

Außerdem scheinen sich bei den Mitgliedern der o.g. Fraktionen akute Denkfehler eingeschlichen zu haben: Die Bürger haben nicht gegen die Einführung eines Biosphärengebietes protestiert.... Und Klimaschutz im Regionalplan ist auch nicht verboten.
Ulrike Lenski konkretisierte das mit ihrem Beitrag: "
Aber was muss ein Raumplan im Jahr 2021 sein, wenn nicht ein Klimaplan? Unter welche Prämisse, nach Pariser Klimaabkommen, nach Green Deal, nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, müssen wir Raumplanung ausgestalten, wenn nicht unter der obersten Prämisse „die Klimaziele zu erreichen“?"

Die besagten Fraktionen werden sich wohl entscheiden müssen: wollen sie nun die "kommunale Planungshoheit" beibehalten-  tragen sie Verantwortung,  bekennen sie sich zu ihrem "verträglichen"  Klima-Höllen-Plan ? 
Oder versuchen sie nun tatsächlich dem Land, das sich doch immer schön raushalten sollte,  den schwarzen Peter zuzuschieben für ihre Verantwortlichkeiten?

Es sieht ganz danach aus: Den Plan möchte man schon gerne so behalten wie er ist, ganz verträglich für Meichle &Mohr etc., aber in der Öffentlichkeit verantwortlich sollen lieber Andere sein........




Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, Freien Wähler und SPD
in der Verbandsversammlung der Region Bodensee-Oberschwaben

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben möge beschließen:
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben fordert die Landesregierung des Landes Baden-Württemberg - auf, im weiteren Verfahren des Regionalplans die Öffentlichkeit umfassend zu informieren und zu beteiligen.

Begründung:
In Anerkennung der besonderen Herausforderungen im Spannungsfeld von Umweltschutz und Wachstum für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren, hat die Verbandsversammlung Leitlinien der räumlichen Entwicklung der Gemeinden im Verbandsgebiet erarbeitet und verabschiedet.
or dem Hintergrund, dass in vielen Kommunen die Flächenreserven der Flächennutzungspläne ausgeschöpft sind und deren Fortschreibungen aber unmittelbar bevorstehen, liegt es aus unserer Sicht in unserer Verantwortung, den Regionalplan endlich zur Verbindlichkeit zu bringen. Wohnungssuchende und Unternehmen brauchen eine Perspektive!

Trotz der Vielzahl der durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen zur Fortschreibung, ist es aber leider im Ergebnis nicht gelungen, alle Teile der Bevölkerung von der Notwendigkeit, der Chancen und der Zukunftsfähigkeit der dargestellten Grundsätze und Ziele des Regionalplans zu überzeugen

Wir halten es daher für erforderlich, kritische Gruppen in der Bevölkerung - insbesondere der jüngeren Generation - enger in die Planungen einzubinden. Gerade diese und folgende Generationen sind ja von der Umsetzung des Regionalplans, durch konkrete Maßnahmen, in besonderer Weise betroffen.

Die neue Regierungskoalition in Baden-Württemberg hat die Entwicklung eines Biosphärengebietes in Oberschwaben und im Allgäu als ein zentrales Thema benannt. Dieses ambitionierte Vorhaben kann nur mit einem breit angelegten Beteiligungsverfahren gelingen. Der Diskurs zur Ausweisung des Biosphärengebietes kann beispielsweise Konflikte mit den im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zum Rohstoffabbau erzeugen.

Die im Koalitionsvertrag genannte Weiterentwicklung des Nationalparks Schwarzwald wird in einem transparenten Beteiligungsprozess erfolgen. Gleichfalls muss die Initiierung eines Biosphärengebietes in Oberschwaben von einem frühzeitigen und umfänglichen Beteiligungsprozess geprägt sein.
Nur mit einer derart frühzeitigen und transparenten Beteiligungsstrategie kann es gelingen, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.

Viele der im Regionalplan dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Rohstoffabbau befinden sich im Eigentum des Landes. Der im Koalitionsvertrag genannten konsequenten Umsetzung von Schutzgebieten auf landeseigenen Flächen darf diese Darstellung nicht entgegenstehen.
Schutzgebiete können ihre Wirkung nur als große, zusammenhängende Fläche entfalten. Es ist vom Land sicherzustellen, dass durch den Regionalplan vorbereitete Gebiete für den Rohstoffabbau nicht im Widerspruch zum zukünftigen Biosphärenschutzgebiet stehen.

Schließlich aber nicht zuletzt sind die im Koalitionsvertrag angesprochenen und auch aus unserer Sicht notwendigen Änderungen der rechtlichen Grundlagen für die Raumplanung in Baden-Württemberg (Stichwort Klimaschutz und Energiewende) in der Zuständigkeit des Landes. Daher kann sinnvollerweise auch nur das Land vor dem Hintergrund dieser geplanten Änderungen
auf Landesebene die Öffentlichkeit substantiell beteiligen und den Regionalplan gegebenenfalls entsprechend anpassen.

Aus unserer Sicht ist eine solche Beteiligung und Diskussion im Genehmigungsverfahren
unter Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen durchzuführen.


Bericht dazu im Südkurier  hier

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