Montag, 21. Juni 2021

"Gericht lässt Klimaaktivisten abblitzen"

aus der Schwäbischen Zeitung hier

Am Sonntag hat eine Fahrraddemo für Staus auf der A 96 gesorgt - Verbot in Ravensburg
Von Ruth Auchter-Stellmann und Jan Peter Steppat

Mit „vielleicht 20 bis 50“ Mitstreitern wollten die Aktivisten zwischen 17 und 22 Uhr auf den inneren zwei Fahrstreifen der vierspurigen Straße im Herzen Ravensburgs „ein Zeichen setzen“, wie Samuel Bosch von den Klimaaktivisten auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“ sagt. Unter dem Motto „Mobilitätswende schaukeln - Schussenstraße transformieren“ hatten sie bei der Stadt eine Versammlung angemeldet und wollten mit Passanten über die Forderung reden, in der Schussenstraße solle wieder eine Straßenbahn fahren. Doch das Unterfangen ist gescheitert. Bei einem Kooperationsgespräch vertrat Ordnungsamtsleiter Alfred Oswald die Auffassung, dass eine Versammlung nur bei einer vollständig gesperrten Schussenstraße überhaupt denkbar sei - alles andere sei auf dieser „stark befahrenen Bundesstraße viel zu gefährlich“.......

Unterm Strich bewertete das Ordnungsamt „die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs“ höher als die Klimademonstration, wie Oswald erläutert. Schließlich „haben auch andere Bürger Rechte, und wir versuchen, ausgewogen für die Gesamtgesellschaft zu entscheiden“. Alternativ schlug er den Marienplatz als Versammlungsort vor. Den wiederum wollten die Klimaaktivisten nicht. Sie zogen stattdessen vors Verwaltungsgericht. Die Behörde folgte jedoch der Argumentation der Stadt Ravensburg und lehnte den Antrag von Versammlungsleiter Samuel Bosch ab.

Anders im Allgäu: Auch die Stadt Wangen wollte die vorgesehene Aufzugstrecke über das Teilstück der A96 verbieten. Das Verwaltungsgericht hatte dieses Verbot allerdings in einem Eilverfahren aufgehoben und dem Antrag des Versammlungsleiters stattgegeben. Grundsätzlich konstatieren die Verwaltungsrichter, dass Bundesautobahnen wie die A96 „nicht generell von der Nutzung für Versammlungszwecke ausgeschlossen“ sind. Und im konkreten Fall werteten sie das im Grundgesetz verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit höher als die von der Stadt Wangen geltend gemachte Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

.... dass es zwischen dem (teilweisen) Demonstrationsort Autobahn und dem „Ziel der Versammlung ein innerer Zusammenhang besteht“. Denn Bosch und die Klimaaktivisten wollten ein autobahnfreies Regionalverbandsgebiet sowie eine Verkehrswendelösung für die A96 erreichen. Wäre dieser Demo-Ort verboten worden, hätten sie nach Ansicht des Verwaltungsgericht auf die „essentielle Symbolik“ der Autobahn verzichten müssen.


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