Montag, 11. Mai 2026

Update Die DUH hat die Vollstreckung des wegweisenden Klima-Urteils beantragt

 


Harald M. Depta   / LinkedIn

Das Klimaschutzgesetz der Bundesrepublik hat 16 Paragrafen. Die Bundesregierung verstößt gegen die meisten davon. Das ist kein Versehen. Das ist Methode

Mai 2024: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilt – das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ist rechtswidrig. Reaktion der Bundesregierung: Revision einlegen. Weitermachen wie bisher.

 29. Januar 2026: Das Bundesverwaltungsgericht urteilt in letzter Instanz. Die Bundesregierung verliert erneut und wird höchstrichterlich verpflichtet, ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, das die gesetzlichen Ziele tatsächlich erfüllt. Deadline: 25. März 2026.

Was passiert? Nichts Ausreichendes. Die Deutsche Umwelthilfe hat Vollstreckung beantragt. Das bedeutet: Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen gegen Mitglieder der Bundesregierung verhängen.

Zwei höchstrichterliche Niederlagen. Vollstreckungsklage. Und das Klimaziel 2030 wird trotzdem um 25 Millionen Tonnen CO₂ verfehlt. Das Klimaziel 2040 um 103 Millionen Tonnen. Zwischen 2031 und 2040 werden über 550 Millionen Tonnen CO₂ mehr ausgestoßen als gesetzlich erlaubt.

Das ist kein Politikversagen. Das ist bewusste Entscheidung – auf Zeit spielen, Urteile ignorieren, Ziele verschieben. Während die Lücke wächst.

Ich unterstütze die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe. Weil Gerichte derzeit der einzige Ort sind, an dem Klimaschutz tatsächlich durchgesetzt wird. Wer das ebenfalls für richtig hält: Auf den DUH Seiten kann man Klimapate werden – mit einer Spende, die diese Verfahren am Laufen hält.

Solange Politik Urteile ignoriert, muss die Justiz nachhelfen.



1 Jahr Bundesregierung, keine Fortschritte: Wir stoppen jetzt das Klimaschutzversagen vor Gericht!

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