Dienstag, 12. Mai 2026

Energy Sharing: Die Richtung stimmt. Das Modell wird kommen

 

Harald M. Depta / LinkedIn

𝗘𝗻𝗲𝗿𝗴𝘆 𝗦𝗵𝗮𝗿𝗶𝗻𝗴 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗮𝗯 𝟭. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟲. 𝗗𝗮𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗮.

§ 42c EnWG steht. Netzbetreiber sind ab Juni verpflichtet, Energy Sharing technisch zu ermöglichen. Kunden fragen. Anfragen kommen.

Und trotzdem ist die ehrliche Antwort gerade: Noch nicht. 



Was fehlt:

  • Netzentgelte bleiben voll bestehen — lokal geteilter Strom zahlt dasselbe wie Fernstrom. Die Wirtschaftlichkeit funktioniert in vielen Fällen schlicht nicht
  • BNetzA-Festlegungen stehen noch aus — Musterverträge, Prozesse, Abrechnungsstandards: erwartet frühestens H2 2026
  • Smart-Meter-Rollout liegt bei rund 20 % — Viertelstundengenaue Abrechnung ist technische Pflicht, die Infrastruktur ist es flächendeckend nicht


Realistisch:
erste Pilotprojekte 2026,
Standardisierung 2027/28,
stabiler Regelbetrieb ab 2029.

Das ist kein Argument gegen Energy Sharing.
Die Richtung stimmt. Das Modell wird kommen.


Aber wer dem Kunden heute Energy Sharing als fertige Lösung präsentiert, verkauft eine Baustelle. Und das Risiko dabei trägt nicht der Gesetzgeber — sondern der Berater und Verkäufer.

Wer regulatorische Realität von regulatorischem Versprechen trennen kann, berät besser. Genau das ist die Kompetenz, die heute zählt.

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