Dienstag, 12. Mai 2026

Bundeskartellamt rügt Reiches Kraftwerkgesetz

 

Guido Ingwer / LinkedIn

𝗠𝗶𝘀𝘀𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵𝘀𝗮𝘂𝗳𝘀𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝘀. 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇𝗴𝗲𝗯𝘂𝗻𝗴: 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗮𝘀 𝗞𝗮𝗿𝘁𝗲𝗹𝗹𝗮𝗺𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝗲 𝗗𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁𝗵𝗲𝗿𝗿𝗶𝗻 𝗸𝗼𝗿𝗿𝗶𝗴𝗶𝗲𝗿𝘁

Eine nachgeordnete Behörde stellt sich öffentlich gegen ihre Ministerin – das allein ist bemerkenswert. 

Das Bundeskartellamt, direkt dem Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche unterstellt, hat den Entwurf zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) scharf kritisiert.

 Der Kern: Der Gesetzentwurf gefährdet genau das, was das Kartellamt schützen soll, den Wettbewerb. Ohne Obergrenze für Kapazitätszuschläge pro Bieter können dominante Marktakteure ihre Marktmacht weiter ausbauen. Die Pflicht zur Netzanschlusszusage bei Bewerbung bevorzugt Altstandorte von Atom und Kohle. Und die versprochene Technologieoffenheit? Schließt Batteriespeicher faktisch aus und verengt das Feld auf Gaskraftwerke.

Der brisanteste Punkt: 

Das Kartellamt warnt, dass eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht die entstehenden Strukturen kaum noch korrigieren könne. Wenn die Behörde, deren Kernaufgabe die Missbrauchsaufsicht ist, sagt, dass ein Gesetz ihrer eigenen Dienstherrin Fakten schafft, die sie anschließend nicht mehr kontrollieren kann. Remonstration als Kassandraruf und institutionelle Notwehr zugleich. Crazy.

Dabei gibt es Alternativen: Statt des zentralen Kapazitätsmechanismus eine Absicherungspflicht (Hedging-Verpflichtung). Stromversorger müssten ihre Lieferverpflichtungen eigenständig am Markt absichern durch Verträge mit Erzeugern, Speicherbetreibern oder Flexibilitätsanbietern.
Das wäre technologieoffen, wettbewerbsfördernd und würde Marktmachtkonzentration von vornherein vermeiden, statt sie nachträglich kontrollieren zu müssen. 

Versorgungssicherheit durch Markt statt durch Subvention zu geringeren Systemkosten.

 

Harald M. Depta / LinkedIn

𝗪𝗲𝗿 𝘀𝗰𝗵𝗿𝗲𝗶𝗯𝘁 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵 𝗱𝗮𝘀 𝗚𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇?

Das Bundeskartellamt hat zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) eine zweite kritische Stellungnahme veröffentlicht. Die Botschaft ist klar:
Das Gesetz verfestigt Marktmacht, statt sie aufzubrechen.

Drei Punkte stechen heraus.

𝗘𝗿𝘀𝘁𝗲𝗻𝘀 die Netzanschlusspflicht: 

Wer an den Kapazitätsausschreibungen teilnehmen will, muss bereits einen Netzanschluss haben oder eine verbindliche Zusage vorweisen. Neue Standorte haben in der vorgesehenen Bewerbungsfrist keine realistische Chance. Das begünstigt systematisch, wer bereits am Netz ist – und das sind vor allem Kohle- und ehemalige Atomkraftwerksstandorte.

𝗭𝘄𝗲𝗶𝘁𝗲𝗻𝘀 die Marktkonzentration

Die fünf größten Stromerzeuger (RWE, Leag, EnBW, Uniper, Vattenfall) halten laut dem gemeinsamen Monitoringbericht von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur inzwischen 54,4 Prozent der konventionellen Stromerzeugungskapazitäten – Tendenz steigend. Der Rückgang um 14,1 GW konventioneller Kapazitäten im Jahr 2024 hat die Marktmacht der Verbliebenen nicht geschwächt, sondern gestärkt.

𝗗𝗿𝗶𝘁𝘁𝗲𝗻𝘀 

die technischen Anforderungen: Kapazitäten müssen zehn Stunden ununterbrochen Strom liefern, nach einer Stunde Pause erneut für zehn Stunden – Batteriespeicher können das mit heutiger Technologie nicht. Das Kartellamt formuliert es direkt: Diese Bedingung schließt Batteriespeicher faktisch von den Ausschreibungen aus. Dabei wären sie schnell genug realisierbar – ihre Bauzeiten liegen deutlich unter denen von Gaskraftwerken.

Eine Bieter-Obergrenze von zehn Prozent je Ausschreibung, die das Kartellamt fordert, um Anbietervielfalt zu sichern, fehlt im Entwurf.

Für Unternehmen, die eigene Speicherkapazitäten planen oder in dezentrale Versorgungsstrukturen investieren: Der regulatorische Rahmen für große Kapazitäten läuft weiterhin auf die bekannten Großversorger zu. Dezentrale Resilienz entsteht – wie so oft – jenseits dieser Ausschreibungen.



Dirk Specht / LinkedIn

Eines muss man Frau Reiche lassen: Wie man knallharte Verbote so macht, dass es nur Fachleute merken, hat sie (naja Zulieferer aus exzellenten Fachkanzleien) raus. 

Man lässt alle politischen Ziele stehen, redet gar von Technologieoffenheit, Markt und Kermit dem Frosch als fliegendes Einhorn für Wohlstand und Wachstum. 


Diese PR-Phrasenmaschine arbeitet gnadenlos ohne jedes Entsorgungskonzept.

Die Verbote regelt man derweil als dutzende kleine Hürden bei Genehmigungen und Investitionen, die keiner mehr überleben kann, deren Wirkung aber nur noch Insider verstehen, wenn überhaupt. 

Die Ministerin will vor allem keine Elektrifizierung. Kraftwerken will sie die Geschäftsmodelle erhalten, Gasgeschäfte schützen, Netzbetreibern den kuschligen Ertrag ohne zu viel Ausbau bewahren. Ferner Oligopole und regionale Monopole schützen.

Wind, PV, Netzausbau sind natürliche Feinde dieser Interessen, Batteriespeicher der Todfeind. Das hat sogar das Kartellamt bemerkt.

Damit verhindert die Ministerin die wichtigsten Industrieprojekte und Technologien dieses Jahrhunderts. Die wachsen weltweit exponentiell, aus Gründen. Guten Gründen. Bei uns nun nicht mehr. Aus falschen Gründen.

Dagegen ist das Vollversagen früherer Regierungen bei den Digitalnetzen eine Kugel Eis.


Christina Deckwirth / LobbyControl

Das ist fast ein bisschen lustig... Es geht dabei genau um die Stelle im Gesetzentwurf, die Reiche sich vom Energiekonzern EnBW hat diktieren lassen - darin werden ganz offensichtlich Gaskraftwerke gegenüber Batteriespeichern bevorteilt. 

LobbyControl-Kommentar zu Reiches einseitiger Übernahme von EnBW-Forderungen und warum das nicht nur ein energiepolitisches Problem ist: hier

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